Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die

überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt des Amtes für Jugend, Soziales und Familie im Bereich Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII in Höhe von 273.000 €.

 

 

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Sachdarstellung

 

Die Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung sind gegenüber den zurückliegenden Jahren überdurchschnittlich gestiegen. Die Steigerung dieser Fallzahlen spiegelt die Verschärfung der sozialen Problemlage auch in unserer Stadt wieder. Dass Eltern an ihre erzieherischen Grenzen stoßen, ist u. a. an der steigenden Fallzahl der Fremdunterbringung (§§ 33, 34 SGB VIII), aber auch am erhöhten Einsatz von sozialpädagogischen Familienhelfern (§31 SGB VIII) zu sehen.  Es ist erkennbar, dass die Erziehungs- und Sozialkompetenz gerade alleinerziehender Elternteile nicht ausreichend tragfähig ist, so dass diese Kompetenzdefizite gezielt gefördert und gestützt werden müssen und somit Niederschlag in den Hilfen zur Erziehung finden.

Mit Beginn des Jahres 2007 bekam der sozialpädagogische Dienst vermehrt Meldungen zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Nach Prüfung dieser Meldungen musste bei etwa einem Drittel Hilfe zur Erziehung gewährt werden, um damit der Gefährdungssituation für das betroffene Kind entgegen zu wirken. Im Jahr 2008 gingen von Januar bis September 128 Meldungen zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ein, daraus gingen 36 Maßnahmen im Bereich Hilfen zur Erziehung hervor. Im gleichen Zeitraum 2009 lagen schon 149 Meldungen im Amt für Jugend, Soziales und Familie vor und 48 Maßnahmen mussten eingeleitet werden. Wir werden mit den geplanten finanziellen Mitteln dieser gestiegenen Bedarfslage nicht gerecht.

 

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfen gemäß § 31 SGB VIII ist für 2009 ein Anstieg auf durchschnittlich  92 Familien zu verzeichnen. Das sind 35 Familien mehr als geplant. Der Mehrbedarf bis zum Jahresende in dieser Hilfeform beträgt 120.400 €.

Bei der Heimunterbringung gemäß § 34 SGB VIII ist in diesem Jahr ein Anstieg um durchschnittlich 4 Kinder und Jugendliche zu verzeichnen. Dies macht einen Mehrbedarf von 149.700 € aus.

Ein weiterer Mehrbedarf in Höhe von 154.600 € ist für die Betreuung seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher in Heimunterbringung gemäß § 35a i.V.m. § 34 SGB VIII entstanden.

Hier gab es einen Anstieg von 2 Plätzen bei der Unterbringung.

Der Mehrbedarf von 154.600 € kann durch Mehreinnahmen in Höhe von 72.000 € und durch Minderausgaben in Höhe von 79.700 €, die im gesamten Deckungsring entstanden sind, gedeckt werden. Somit bleibt ein Restbedarf von 2.900 €.

Der Mehrbedarf insgesamt für den Deckungsring im Bereich Hilfen zur Erziehung beträgt 273.000 €.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

0. 45540. 761 000

Familienhilfe nach & 31 SGB VIII

2

0. 45570. 770 000

§ 27 i.V.m. § 34 SGB VIII - Heimerziehung

3

0. 45600. 770 000

§ 35a i.V.m. § 34 SGB VIII - Heimunterbringung

4

0. 25100. 540 100

Heizung

5

0. 56100. 540 100

Heizung

6

0. 90000. 041 000

Schlüsselzuweisungen aus dem Fonds Deutsche Einheit

 

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

481.000

481.000

601.400

-120.400

 

2

1.239.000

1.239.000

1.388.700

-149.700

 

3

217.600

369.300

372.200

-2.900

 

4

195.000

195.000

160.000

35.000

 

5

199.000

199.000

164.000

35.000

 

6

22.526.600

22.748.600

22.545.600

203.000

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

23.11.2009 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

Erweitern

23.11.2009 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

30.11.2009 - Hauptausschuss (HA)