Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Beanstandungen aus dem Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2008
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
●
Geplant
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
14.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung
der Jahresrechnungen 2007 und 2008 spätestens mit der Erstellung der Jahresrechnung
2009 auszuräumen.
Die Beanstandungen B 1, B 6 und B 7 des Schlussberichtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2008 sind aufgrund der Festlegungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.11.2009 erledigt.
Sachdarstellung
Begründung mündlich durch den Ausschussvorsitzenden
Beanstandungen 2008
B 2 Das Amt für öffentliche Ordnung hat auf der Grundlage der
Prüfungsergebnisse der Jahresrechnung 2008 eine Korrektur des
Anlagenachweises für das bewegliche Sachanlagevermögen der Leitstelle
(UA 13020) vorzunehmen.
B 3 Das Amt für Jugend, Soziales und Familie hat entsprechend den
Prüfungsergebnissen der Jahresrechnung 2008 die Anlagenachweise für das
bewegliche Sachanlagevermögen zu korrigieren.
B 4 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat bei der Erstellung der
Vermögensübersicht für die kostenrechnenden Einrichtungen in der
Jahresrechnung 2009 die Prüfungsergebnisse der Jahresrechnung 2008 zu
berücksichtigen.
B 5 Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat in der Schuldenübersicht der
Jahresrechnung 2009 die per 31.12.2008 ausgewiesenen Schulden aus
Leasingverträgen nicht nachzuweisen.
B 8 Das Jugendamt hat die per 31.12.2008 auf dem Verwahrkonto
„Mündelgelder Jugendamt“ ausgewiesene Differenz auszuräumen.
Beanstandung 2007
B 7 Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat den auf dem Verwahrkonto
„Sicherheitsleistungen Amt 66 Tiefbauamt“ (ehemals „Mehreinnahmen Verrechnung
Tiefbauamt“) ausgewiesenen Negativbestand i.H.v. -2.877,38 EUR ordnungsgemäß
auszuräumen.
