Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/714
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag zur Bereitstellung von Dachflächen städtischer Gebäude und derer der stadteigenen Gesellschaften, hier: Multifunktionsgebäude der Erwin-Fischer-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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x(bis 2009-07-13) Ausschuss für Wirtschaft und Kultur
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Beratung
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28.08.2007
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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28.08.2007
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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27.08.2007
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Geplant
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x(bis 2009-07-13) Ausschuss für Wirtschaft und Kultur
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Beschlussfassung
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13.11.2007
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Verwaltung zu prüfen,
- ob die Dachfläche des neu zu errichtenden Multifunktionsgebäudes in Schönwalde I (Erwin-Fischer-Schule) einem Betreiber zur Errichtung einer Solaranlage zur direkten Einspeisung des erzeugten Stroms in das Energienetz zur Verfügung gestellt werden kann,
- ob in diesem Falle zugunsten des städtischen Haushaltes die Zur-Verfügung-Stellung in Gestalt eines Miet- oder Pachtvertrages geschehen kann,
- für den Fall der Möglichkeit Angebote von Betreibern von Solaranlagen einzuholen,
- durch diesen Modellfall Erfahrungen für die Nutzung weiterer städtischer Dachflächen oder Dachflächen stadteigener Gesellschaften zu ziehen.
Das Prüfergebnis ist, wegen der bereits laufenden Planungen, unverzüglich nach Fertigstellung den Fraktionen zukommen zu lassen, spätestens allerdings zu den in der Beschlussvorlage genannten Kontrollterminen in den Ausschüssen mitzuteilen und vorzustellen.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft hat einen 10-Punkte-Plan zum lokalen Klimaschutz beschlossen. Teil dieses Planes ist die Nutzung städtischer Dachflächen oder Dachflächen städtischer Gesellschaften zur Erzeugung von Solarenergie. CO2-emittierende Energieerzeugung soll damit in zunehmendem Maße durch Energieerzeugung aus erneuerbaren Rohstoffen substituiert werden. Da dies kostenneutral für den städtischen Haushalt passieren soll, ist in PPP nach Betreibern zu suchen, die in eine solche Anlage investieren und städtischerseits die Dachflächen u. U. gegen Miet- oder Pachtzins zur Verfügung gestellt bekommen. Bei Vertragsgestaltung kann städtischerseits auf entweder die Erhebung eines solchen Miet- oder Pachtzins oder die Beteiligung am Gewinn durch die Stromeinspeisung geachtet werden. Selbst wenn solche Einnahmen nicht erzielt werden können, so ist aufgrund der Bemühungen um lokale Maßnahmen zum Klimaschutz ein solches Projekt trotzdem zu betreiben, sofern es den städtischen Haushalt nicht belastet.
Die bisher geäußerten Vorbehalte des Planers („Pläne, den Schulanbau, der auch als Stadtteilzentrum genutzt werden soll, mit einem Solardach auszustatten, sieht der Planer kritisch: „Das würde die Kosten nach oben treiben, die gesamte Dachstatik müsste verändert werden und zusätzliche Räume für die Pufferspeicher sind nötig.““ (OZ vom 15.6.07)) sind insofern unzutreffend, als die Errichtung einer solchen Anlage keinerlei statische Veränderungen nach sich zieht, und bei direkter Einspeisung in das Stromnetz die Pufferspeicherung entfällt. Gegebenenfalls ist ein Planer zu Rate zu ziehen, der sich mit einem solchen Anlagenbau auskennt.