Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vom 20. Juni 2005:

 

Die Anlage – Gebührenverzeichnis – wird wir folgt geändert:

  1. die Abführungen der Vereine an die Stadt bei Veranstaltungen nach Punkt Z 1 ist komplett zu streichen.

Die im laufenden Haushaltsjahr 2007 bisher entstanden - und gegebenenfalls auch bereits festgesetzten - Gebühren sind bei begründetem Erlassantrag zu erlassen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür erforderlichen Entscheidungen zu treffen und - soweit diese Entscheidungen durch den Oberbürgermeister selbst nicht getroffen werden können - entsprechende Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen. Bereits geleistete Gebühren sind nach dem Erlass zurückzuerstatten.

Soweit die Gebühren noch nicht festgesetzt sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob nach § 163 AO eine Gebührenfestsetzung auf Null in Betracht kommt und diese gegebenenfalls zu veranlassen.

 

 

 

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Sachdarstellung

In der Anlage zur Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft (Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung der Hansestadt Greifswald für die Benutzung von Sportstätten in kommunaler Trägerschaft vom 20. Juni 2005) ist unter Punkt Z – Zusatzgebühren – geregelt, dass die Vereine bei der Benutzung von Sportstätten für Veranstaltungen (Z1) 10 % der Gesamteinnahmen an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald abzuführen haben.

Dies führt insbesondere bei größeren Veranstaltungen mit hohen Einnahmen, aber auch hohen Ausgaben, zu nicht mehr abwägbaren Risiken für die Vereine, da sich die Abführung nur an den Einnahmen, nicht aber an den für die Veranstaltung notwendigen Ausgaben orientiert. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag soll den Vereinen ein höherer Anreiz und mehr Planungssicherheit bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen gegeben werden, indem keine Abführung für Veranstaltungen mehr zu leisten ist.

 

 

 

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Beschlüsse

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24.09.2007 - Bürgerschaft (BS) - verwiesen

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08.10.2007 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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10.10.2007 - Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Sport - nicht abgestimmt

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22.10.2007 - Hauptausschuss (HA)

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05.11.2007 - Bürgerschaft (BS)