Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert eine handhabbare und rechtssichere Regelung zur Änderung der Benutzung der Wiecker Brücke, die zum 1.11.2010 in Kraft tritt, zu erarbeiten und zwar mit folgendem Inhalt:

 

Alle Familien mit Kindern mit Wohnsitz in Ladebow oder Wieck, deren Kinder Schulen oder Kindertagesstätten in Eldena, im Ostseeviertel oder in Schönwalde II und

Schönwalde I/Südstadt  besuchen, erhalten für das erste Kind 200 kostenlose Überfahrten pro Jahr, für jedes weitere Kind 50 kostenlose Überfahrten pro Jahr.

Die freien Überfahrten werden einmal jährlich für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, bei Vorlage der Geburtsurkunde und einer Schul- / Kindertages-stättenbescheinigung gutgeschrieben.

 

Eine Überprüfung der neuen Regelung soll nach einem Jahr durch die Verwaltung stattfinden und das Ergebnis der Bürgerschaft vorgestellt werden.

 

 

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Sachdarstellung

Gerade im Winter sind Kinder vermehrt darauf angewiesen von Ihren Eltern zur Schule, zu Ärzten oder zu Freizeiteinrichtungen gebracht zu werden. Durch die jetzige Regelung kommt es zu deutlichen Mehrbelastungen für die Familien. Die Neuregelung soll deswegen Erleichterung schaffen. Gerade im Zeitraum von November bis März sind die Eltern aufgrund der schlechteren Witterung vermehrt gefragt. Wir gehen in dieser Zeit von 90 Schultagen aus, woraus sich 180 Überquerungen ergeben. Die Staffelung ergibt sich daraus, dass Familien mit mehr Kindern viele Fahrten miteinander verbinden können.

 

Deckungsquelle:

Die Gesellschafter des Theaters Vorpommern Landkreis Rügen, Hansestadt Stralsund  und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald haben sich bisher an der Finanzierung des Theaters nicht im Verhältnis der Gesellschaftsanteile beteiligt. Da die Finanzierung des Theaters seit Anfang dieses Jahres im Verhältnis der Gesellschaftsanteile erfolgt, muss die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hierfür 39.000 EUR weniger aufwenden. Der Betrag von 35.000 EUR ist von der Verwaltung gesperrt, der Rest von 4.000 EUR wird soll für die Finanzierung der Vergünstigung verwendet werden.

 

 

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Beschlüsse

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08.03.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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09.03.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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22.03.2010 - Hauptausschuss (HA)

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12.04.2010 - Bürgerschaft (BS)