Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/205
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Museumshafen II. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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08.03.2010
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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09.03.2010
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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12.04.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft bittet den Oberbürgermeister zu prüfen:
- Ob in der Fördermittelbewilligung für die "Sanierung Museumshafen II. BA" die Sanierung der Bahngleise, einschl. Schienenbett, und die Verkehrstrennung des Straßenraumes Salinenstraße und der Bahngleise durch eine Betonwand berücksichtigt wurden.
- Ob eine geänderte Bauabschnittsaufteilung möglich ist, damit der Bereich Museumshafen von der Fußgängerbrücke zum Festspielplatz im II. BA saniert wird.
- Ob die Bootssteganlage im Bereich Hafenstraße komplett entfallen kann und dafür der Bereich Fahrradweg am Ryck im Bereich An den Wurthen bis St. Georgsfeld, der als Fernfahrradweg ausgewiesen wurde, im II. BA saniert werden kann
- Ob die Bebauung am Fangenturm entfallen kann.
Sachdarstellung
Zu 1
Die Sanierung des II. BA Museumshafen im Bereich der Salinenstraße soll laut Planung auch die Teilsanierung der Bahnstrecke Ladebow beinhalten, d.h. die Erneuerung des Gleisbettes im Bereich Salinenstraße, die Abdeckung der Bahnschwellen mit eingefassten Betonplatten zum Begehen durch Fußgänger und eine Verkehrstrennung durch eine durchgehende Betonmauer zwischen Autoverkehr und Schienenverkehr. Die Sanierung der Bahnstrecke Ladebow oder Teilbereiche der Bahnstrecke wurde durch die Bürgerschaft nicht beraten oder beschlossen. Eine Beratung durch die bürgerschaftlichen Gremien konnte auch nicht stattfinden, da keine Sanierungsplanung mit Gesamtkostenschätzung beauftragt oder vorlegt wurde. Eine Teilsanierung der Bahnstrecke Ladebow durch Fördermittel innerhalb des "II. BA Museumshafen" bedeutet indirekt den Beginn der Sanierung der Bahnstrecke Ladebow ohne Kostenschätzung und Beschluss durch die Bürgerschaft.
Beschließt die Bürgerschaft zu einen späteren Zeitpunkt den Rückbau der Gleisanlage zum Hafen Ladebow, sind Teile der Fördermittelzuweisung des II BA Museumshafen falsch verwendet worden, die Rückforderung sämtlicher Fördermittel durch das Land wäre die Folge.
Durch die geänderten Zielsetzung der Nutzung des Hafen Ladebow von einer industriellen-maritimen hin zur maritimen-gewerblichen/ touristischen Nutzung mit Wohnbebauung wurde durch die Bürgerschaft klar die weitere Entwicklung des Gebietes vorgeben. Somit wird die Gleisanlage wird nicht mehr benötigt. Die Schienen können im Bereich der Salinenstraße eingepflastert werden. Die so erheblich eingesparten Mittel sollten dem Bereich Fußgängerbrücke – Festspielplatz zugutekommen.
Zu 2
Der Bereich zwischen Fußgängerbrücke und Festspielplatz erfreut sich nach der Terrassenherstellung großer Beliebtheit. Das konzeptlose Aufstellen von Verkaufseinrichtungen, mangelhaftes Eingehen auf gesichertes Benutzungen des Bereiches , ( Wasseruhren nicht gesichert, Leitungen werden dauerhaft ungesichert verlegt, fehlende Müllcontainer, fehlender Fahrradstellplatz, Bebauung der neu hergerichteten Sitzterrasse mit einer Holzbude) zeigt dringenden Handlungsbedarf. Eine öffentliche WC – Anlage ist weiterhin auch dringend nötig. Der WC – Container stellt eine Unzumutbarkeit für die Benutzer dar. Eingehend auf die sich schnell veränderte Gegebenheit sollte dieser Bereich in den II. BA aufgenommen werden.
Zu 3
Der Bedarf für eine Steganlage im Bereich der Hafenstraße ist nicht mehr in dem Umfang vorhanden, wie er durch die Planung dargestellt wird. Flusskreuzfahrtsschiffe fahren bekanntlich nicht soweit den Ryck hinauf. Einige wenige größere Schiffe, die den Ryck hochlaufen, finden ausreichend Kaimauerlänge vor dem großen Speicher. Yachtcharter werden dort nicht anlegen, weil in der Holzteich-Marina gegenüber die Infrastruktur von WC/Dusche, Landanschluss, Gaststätte für den Fahrtensegler vorhanden sind. Der vorgesehene Fördermittelanteil hierfür sollte auf die jeweiligen sich neu ergebenen Punkte umgelegt werden.
Zu 4
Der Fangenturm als letzter erhaltender Stadtmauerturm sollte frei von allen Anbauten bleiben. Die Planung sollte überarbeitet werden. Die Container, die heute dort stehen, zeigen schon jetzt die gestörte Sichtbeziehung auf den Turm. Eine dauerhafte Bebauung würde dieses wichtige Denkmal und Wahrzeichen der Stadt nicht ausreichend würdigen.
