Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 – Östlich Hainstraße – wie folgt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – soll gemäß § 2 Absatz 1 i.V.m.
    § 1 Absatz 8 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren geändert werden. Ziel der Änderung ist die eindeutige Umsetzung des städtebaulichen Konzepts zur ausschließlichen Errichtung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern in den Allgemeinen Wohngebieten über die Festsetzung von einer Wohneinheit pro Wohngebäude.

 

  1. Von den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13 Absatz 2 BauGB abgesehen.

 

  1. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     

 4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 - Östlich Hainstraße -               (Anlage 1) sowie die Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen               gebilligt.

 

5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 - Östlich Hainstraße - (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB zu dem o.g. Entwurf einschließlich Begründung zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 – Östlich Hainstraße – und dessen Begründung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachdarstellung

Der Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – ist seit dem 28.10.2009 rechtskräftig.

Der Bebauungsplan ist mit der Zielstellung aufgestellt worden, Allgemeine Wohngebiete für ca. 25 Einfamilienhäuser zu entwickeln. Die Festsetzung von offener Bauweise mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser ist dazu nicht ausreichend. Zusätzlich ist daher die höchstzulässige Zahl von einer Wohneinheit pro Wohngebäude (1 WE) zu regeln.

Die Änderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Von den frühzeitigen Beteiligungen kann daher abgesehen werden.

 

 

Anlagen:

1 - Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 107 – Östlich Hainstraße –

2 - Begründung

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Entweder:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Oder: 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben folgende Mitglieder der Bürgerschaft weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.03.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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22.03.2010 - Hauptausschuss (HA)

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12.04.2010 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen