Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 1.218.000 EUR gemäß beigefügter Tabelle der Anlage 1 für die Beseitigung der Winterschäden auf den Straßen im Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die aufgeführten Haushaltshaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig.

 

  1. Die durch die außerplanmäßigen Ausgaben entstehende Deckungslücke des Vermögenshaushaltes 2010 in Höhe von 1.218.000 EUR wird durch eine außerplanmäßige Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zur Finanzierung der Ausgaben bei der KFW-Förderbank Kredite des Programms „Investitionsoffensive Infrastruktur“ aufzunehmen.


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Sachdarstellung

Zu 1.

Durch den extrem kalten und lang anhaltenden Winter kam es vermehrt zu Beschädigungen an den Oberflächenbefestigungen, vorrangig in den Asphaltbereichen der Gemeindestraßen.

Die Schadensbilder drücken sich in großflächigen Auflösungserscheinungen der Asphaltdecken aus. Neben diesen treten einzelne, zum Teil tiefe Schlaglöcher aber auch mehrere in kurzen Abständen auf. Weiterhin haben sich diverse Längs,- Quer- und Netzrisse gebildet, die die Voraussetzung für zusätzliche und kurzfristige Beschädigungen darstellen.

 

Unterhaltungsleistungen (Einsatz von Kaltasphalt) sind im Zuge der kurzfristigen Gefahren-

abwehr möglich und notwendig. Diese können aber auch nur bei punktuell auftretenden Schlaglöchern ausgeführt werden und müssen ständig erneuert werden.

 

Um hier eine nachhaltige Verbesserung der Befahrbarkeit der jeweiligen Straßenabschnitte zu erreichen, sind umfangreiche Instandsetzungsarbeiten notwendig. Es können sinnvoller Weise nur flächenhafte Erneuerungen der Asphaltdecken vorgenommen werden. Die Nutzungsdauer liegt hier erfahrungsgemäß bei 10 bis 12 Jahren.

 

Eine Auflistung der schadhaftesten Straßenabschnitte einschließlich der Kostenschätzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Zu 2. und 3.

 

Durch die außerplanmäßigen Ausgaben zur Beseitigung der Winterschäden entsteht im Vermögenshaushalt eine Deckungslücke in Höhe von 1.218.000 EUR. Diese kann durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt werden, da mit dem Jahresabschluss 2009 eine Zuführung von ca. 1,7 Mio. EUR an die allgemeine Rücklage erfolgen wird.

 

Zur Entlastung der angespannten Liquiditätslage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird der Bürgerschaft überdies vorgeschlagen ein Teil der bestehenden Kreditermächtigungen bereits jetzt in Anspruch zu nehmen. Dies ist wegen des geltenden Gesamtdeckungsprinzips im Vermögenshaushalt auch möglich.

 

Mit der Haushaltssatzung 2010 wurde zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes eine Kreditaufnahme in Höhe von 6,36 Mio. EUR beschlossen. Die Finanzierung der in Rede stehenden Maßnahmen mittels eines Kredits aus dem Programm „Investitionsoffensive Infrastruktur“ der KFW-Förderbank stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die wirtschaftlichere Alternative zum Einsatz der Eigenmittel dar.

 

Kredite des genannten Programms sind 2 Jahre zinsfrei. Vom 3. bis zum 5. Jahr wird derzeit ein Zinssatz von 1,36 % p.a. (aktuelle Konditionen, die sich bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages ändern können) angeboten. Der Kredit ist über einen Zeitraum von 5 Jahren tilgungsfrei.

 

Kredite des Förderprogramms, das aus Konjunkturpaktmitteln finanziert wird, werden maßnahmebezogen für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur gewährt. Nach Auskunft der KfW-Förderbank kann auch für die von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald geplante Instandsetzung der Winterschäden an kommunalen Straßen das Kreditprogramm in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen zu dem Kreditprogramm sind verfügbar im Internet unter der Adresse http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Infrastruktur/ .

 

Ursprünglich war geplant, die Kreditermächtigung für andere Maßnahmen des Vermögenshaushaltes in Anspruch zu nehmen. Diese werden dann zu einem späteren Zeitpunkt aus Eigenmitteln finanziert.

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

 

 

nehmende Haushaltsstellen

1

1.63200.9621*

Tiefbaumaßnahmen Straßenschäden

 

 

gebende Haushaltsstelle

2

1.91400.310000

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

0

0

1.218.000 EUR

 

 

2

0

ca. 1,7 Mio. EUR

1.218.000 EUR

ca. 450 TEUR

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Außerplanmäßige Ausgaben

Anlage 2: Kostenschätzung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

22.03.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

12.04.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich