Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/236
Grunddaten
- Betreff:
-
Abgrenzung bezüglich EDV-Betreuung an Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Erledigt
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beratung
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26.04.2010
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.05.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, sich in einem Schreiben an den Bildungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu wenden und diesem eine verbindliche Auskunft darüber anzutragen, welche Leistungen bzw. Aufgaben mit den EDV-Verfügungsstunden der einzelnen staatlichen Schulen erledigt werden sollen und welche damit für die Stadt als Schulträgerin bleiben. Es soll hierin eine verbindliche Abgrenzung der kommunalen und Landesaufgaben bei der Betreuung der der Computer-Hard- und Software sowie der Netzwerke in den Schulen erreicht werden. Sollte die Antwort diese Möglichkeit nicht eröffnen, wird der Oberbürgermeister zudem beauftragt, den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern – entsprechend dem Vorbild im Saarland – um eine entsprechende verbindliche Vereinbarung mit dem Bildungsministerium durch den Verband mit verbindlicher Wirkung für alle Mitgliedskommunen gebeten.
Sachdarstellung
Begründung:
Die Rechnertechnik nimmt quantitativ und auch in ihrer Bedeutung für die Unterrichtsgestaltung zu.
Die Schulen befürchten eine dauerhaft unzureichende Betreuung und Begleitung ihrer Rechner, der Software darauf sowie der Netzwerke. Dies ist angesichts deren steigender Bedeutung für die Unterrichtsversorgung des laufenden Schulbetrieb nicht hinnehmbar.
Die hinreichende EDV-Versorgung der Schulen ist v. a. angesichts der weiterhin wachsenden Bedeutung der Rechnertechnik im Alltag und Erwerbsleben zwingende „neue“ Aufgabe der Schulen. Angesichts sehr unterschiedlicher Ausstattung elterlicher Haushalte ist diese Aufgabe der Schulen auch eine existenzielle Funktion für die Herstellung von Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler.
Dem Schulträger wachsen damit neue Aufgaben zu. Der Umfang dieser Aufgabe ist derzeit jedoch nicht abschließend bestimmbar. Dies hat seine Ursache in Teilen auch in Verfügungsstunden, die das Land den Schulen zu Verfügung stellt. Deren tatsächlicher Inhalt scheint nicht abschließend geklärt.
Die derzeit mit den Verfügungsstunden befassten Lehrkräfte sind in der Regel Fachkräfte und werden entweder in absehbarer Zeit in den Ruhestand eintreten oder sind dies gerade. Deren bisheriges Tätigwerden darf daher als überobligatorisch und für die Abgrenzung daher als ungeeignet angesehen werden. Gerade durch diese Abgänge werden die Betreuungs- und Wartungsarbeiten verstärkt dem Schulträger zufallen, da von einem Fortgang überobligatorischer EDV-Bemühungen nicht selbstverständlich ausgegangen werden kann.
Die inhaltlichen Anforderungen des Landes an die Verfügungsstunden, die von dort den Schulen bereitgestellt werden, sind nicht hinreichend bekannt. Erst nach deren Bestimmung können die dem kommunalen Schulträger verbleibenden Aufgaben ermittelt und hieraus Ableitungen für den Stellenplan in diesem Bereich getroffen werden.
Das Schreiben an das Bildungsministerium soll dieser Abgrenzung der Zuständigkeiten und Aufgaben dienen.
Im Saarland haben das Bildungsministerium und der dortige Städte- und Gemeindetag eine verbindliche Vereinbarung hierzu geschlossen. Sollte das Bildungsministerium keine hinreichende Klarstellung bewirken, sollte subsidiär eine Anregung zum entsprechenden Tätigwerden an den hiesigen Kommunalverband gerichtet werden.
