Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/173
Grunddaten
- Betreff:
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Radverkehr Ernst-Thälmann-Ring Schönwalde I -Nordseite
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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19.01.2010
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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14.01.2010
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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22.02.2010
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beschlussfassung
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27.04.2010
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Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob im Ernst-Thälmann-Ring auf der Nordseite zwischen Dubnaring und Lomonossowallee ein Radfahrstreifen vor Senkrechtparkern mit einem Schutzstreifen von 75 cm ausgebildet werden muss.
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Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob es im Ernst-Thälmann-Ring auf der Nordseite zwischen Dubnaring und Lomonossowallee Alternativen zu einem Radschutzstreifen auf dem Ernst-Thälmann-Ring gibt.
- Im Rahmen dieser Prüfung sind auch die WVG und die Ortsteilvertretung mit einzubeziehen.
Sachdarstellung
Begründung:
Im Ernst-Thälmann-Ring zwischen der Einmündung Dubnaring und der Kreuzung mit der Lomonossowallee befinden sich auf der Nordseite Parkplätze senkrecht zur Fahrtrichtung. Die Einrichtung eines Radschutzstreifens an dieser Stelle bedeutet eine sehr hohe Gefährdung des Fahrradverkehrs durch ausparkende Fahrzeuge. Die ERA legt für solche Planungsbereiche zwischen Radfahrstreifen und Senkrechtparker einen Schutzstreifen von 75 cm fest. Dies hat in der uns vorliegenden Planung keine Berücksichtigung gefunden.
Der Radfahrstreifen stellt aber für viele unserer Radfahrer keinen sicheren Verkehrsraum dar. Im Winter bei schwierigen Straßenverhältnissen auf dem Radstreifen zwischen parkenden Bussen und fließenden Straßenverkehr oder hinter senkrecht parkenden Auto zufahren stellt ein hohes Unfallrisiko dar.
Es muss auch nach Alternativen für sichere Verkehrsbedingungen gesucht werden. Hierbei sollte auch die Möglichkeit geprüft werden, durch Veränderungen an den Anlagen vor den WVG-Blöcken an dieser Stelle ausreichend Platz für einen eigenständigen Radweg zu schaffen oder die Duldungsnutzung für Fahrradfahrer ermöglicht wird.
