Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplans Nr. 14Hafen Ladebow - wie folgt:

 

1. 

Der Aufstellungsbeschluss Nr. 1052-42/93 vom 11.11.1993 und der Entwurfs-beschluss Nr. 50-03/94 vom 06.10.1994 zum Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow -werden hinsichtlich des Zieles geändert (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage). Das Ziel der Planung wird dahingehend geändert, dass neben immissionsarmen gewerblichen Nutzungen die Entwicklung in Richtung einer maritim-touristischen Nutzung und Wohnnutzung gemäß Beschluss Nr. B590-42/09 vom 25.05.2009 angestrebt wird.

 

2. 

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
 

 

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Sachdarstellung

Mit dem Bürgerschaftsbeschluss B590-42/09 vom 25.05.2009 wurde eine erweiterte Zielstellung zur Nutzung des Hafens beschlossen. Neben immissionsarmen gewerblichen Nutzungen soll die Entwicklung in Richtung einer maritim-touristischen- und Wohnnutzung erfolgen.

 

 

Um diesen Beschluss planungsrechtlich umsetzen und Vorhaben, die mit dieser Zielstellung nicht vereinbar sind zurückzustellen zu können, ist ein förmlicher Beschluss zur Änderung des Planaufstellungsbeschlusses erforderlich. Mit diesem Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses werden dafür die Voraussetzungen geschaffen.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – Beschluss Nr. 1052-42/93 vom 11.11.1993 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Zielstellung zum Ausbau des Hafens mit der Weiterentwicklung von gewerblichen Nutzungen beschlossen. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 14 – Hafen Ladebow – Beschluss Nr. 50-03/94 vom 06.10.1994 wurde die Planung inhaltlich konkretisiert und in Abänderung des Aufstellungsbeschlusses die Plangrenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erweitert. Nunmehr wird das Ziel des Bebauungsplans geändert. Neben immissionsarmen gewerblichen Nutzungen wird die Entwicklung in Richtung einer maritim-touristischen Nutzung und einer Wohnnutzung gemäß Beschluss Nr. B590-42/09 vom 25.05.2009 planungsrechtlich vorbereitet.

 

Die Erarbeitung des Entwurfs 2. Durchgang setzt ein neues Nutzungs- und Erschließungskonzept sowie ggf. einen städtebaulichen Wettbewerb voraus.

 

Die geänderten Ziele des Bebauungsplans weichen von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab. Der Bebauungsplan kann daher nur im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden.

 

 

 

Anlage:

 

Plan der Abgrenzung des Geltungsbereichs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Entweder:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Oder: 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben folgende Mitglieder der Bürgerschaft weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.04.2010 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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27.04.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt - zurückgezogen

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03.05.2010 - Hauptausschuss (HA)