Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/214

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 


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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

35000.110000

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

144.500 €

144.500 €

 

0 €

 

 

Sachdarstellung/ Begründung

 

Mit der 2. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der der Volkshochschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald  sollen  neue Prioritäten  im Unterrichtsangebot gesetzt werden, die sich  als ein gesellschaftliches Erfordernis herausgebildet haben.  Sie betreffen die Volkshochschulangebote

 

  • Schulabschlüsse
    • Alphabetisierungskurse
    • Deutsch als Fremdsprache

 

Deshalb wurden die Angebote im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Kurse und die dafür zu erhebenden Entgelte aller Fachbereichsangebote auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern geprüft. 

 

Die alten Entgelte für die oben genannten prioritären Bereiche  haben sich als zu hoch erwiesen, weswegen die Anmeldung erschwert wurde oder gar nicht erfolgt ist. Mit der vorgeschlagenen Entgeltabsenkung wird erwartet, dass die Kurse stärker als bisher angenommen werden.

 

Angebote im Fachbereich „Gesundheit“, „Sprachen“ und „Arbeit und Beruf“ werden um ca. 6% bis zu 12%  erhöht, um damit die Absenkungen der Entgelte zu kompensieren und auf die gestiegenen Ausgaben im Haushalt der Volkshochschule zu reagieren.

 

Alle Entgelte beziehen sich auf eine Unterrichtseinheit  von 45 Minuten.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen werden gegenüber dem Planansatz 2009 zu einer Einnahmeerhöhung von 4.500,00€  bei den Teilnehmerentgelten und von 5.000,00€ bei den Landeszuschüssen führen, die auf Grundlage geleisteter Unterrichtseinheiten abgerechnet werden. Die Berechnung des neuen Entgelts erfolgte auf der Grundlage des Haushaltergebnisses (Betriebsabrechnungsbogen - s. Anlage 3)  2008.  Bei der Haushaltsplanung 2010 sind diese Einnahmesteigerungen berücksichtigt worden.

 

Zusätzlich wurden Regelungen überarbeitet, die sich in der täglichen Arbeit kaum oder praktisch nicht umsetzen ließen.

 

Alle Änderungen wurden in der folgenden Tabelle der bisher gültigen Entgeltordnung  gegenübergestellt.   

 53189fec-6a82-4ca0-95ab-ab6f19246df9.doc; Seite - 1 - von 9


 

Benutzungs- und Entgeltordnung – alt

Benutzungs- und Entgeltordnung - neu

Begründung

§ 6 Kurswechsel

 

Entsprechen die Anforderungen eines Kurses nicht den persönlichen Lernvoraussetzungen des Teilnehmers kann, unter der Bedingung, dass das Beratungsangebot der Volkshochschule in Anspruch genommen wurde und nach Rücksprache mit der verantwortlichen Fachbereichsleitung in einen anderen Kurs höherer oder niedrigerer Niveaustufe gewechselt werden. Ab dem Tag des Wechsels wird das höhere oder niedrigere Entgelt berechnet und ist mit diesem Tage fällig.

 

§ 6 Kurswechsel

 

Entsprechen die Anforderungen eines Kurses nicht den persönlichen Lernvoraussetzungen des Teilnehmers kann, unter der Bedingung, dass das Beratungsangebot der Volkshochschule in Anspruch genommen wurde und nach schriftlicher Empfehlung der verantwortlichen Fachbereichsleitung in einen anderen Kurs höherer oder niedrigerer Niveaustufe gewechselt werden. Ab dem Tag des Wechsels wird das höhere oder niedrigere Entgelt berechnet und ist mit diesem Tage fällig.

 

 

 

Bei 4.000 bis 5.000 Teilnehmenden im Jahr an der VHS kann aus personellen Gründen kein ausführliches Beratungsgespräch mehr geleistet und abgesichert werden. Die Rücksprache mit der Fachbereichsverantwortlichen bleibt aber Bedingung.

§ 11 Höhe der Entgelte

 

(1)    Das Entgelt für Einzelveranstaltungen und Kurse ergibt sich aus den angegebenen Tarifen und der Anzahl der Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.

 

 

Fachbereich 1: Politik / Gesellschaft / Umwelt      1,60 €

 

 

 

 

Fachbereich 2: Kultur / Gestalten

Kurse mit Künstlern des Künstlerbundes       3,30 €

 

 

 

 

Fachbereich 2: Kultur / Gestalten

Sonstige Kurse                                               3,30 €

 

 

 

 

 

Fachbereich 3: Gesundheit – Kurse mit

krankenkassenanerkannten Dozenten          3,40 €

 

 

 

 

Fachbereich 3: Gesundheit

Sonstige Kurse                                              3,20 €

 

 

 

Fachbereich 4: Sprachen

Deutsch als Fremdsprache                           2,50 €

 

 

 

 

 

Fachbereich 4: Sprachen

Basiskompetenzen A1, A2 und B1               3,00 €

 

Fachbereich 4: Sprachen

Kompetenzbereiche B2 und aufwärts           3,60 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

PC-Grund- und Tastaturkurse                      4,00 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

PC-Aufbaukurse                                           4,60 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

Sonstige Kurse                                             4,00 €

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Hauptschule                                                    0,80 €

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Realschule                                                      1,10

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Elementarbildung                                           1,60 €

 

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Alphabetisierung                                            1,10

 

 

 

(2)    Für einen späteren Einstieg in eine schon laufende Einzelveranstaltung, Studienfahrt usw. ist das anteilige Entgelt zu zahlen.

 

§ 11 Höhe der Entgelte

 

(1)    Das Entgelt für Einzelveranstaltungen und Kurse ergibt sich aus den angegebenen Tarifen und der Anzahl der Unterrichtseinheiten.

Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.

 

 

Fachbereich 1: Politik / Gesellschaft / Umwelt        1,50 €

 

 

 

 

Fachbereich 2: Kultur / Gestalten

Kurse mit Künstlern des Künstlerbundes

Künstlerisches Gestalten                                 3,30 €

 

 

 

Fachbereich 2: Kultur / Gestalten

Sonstige Kurse Chor                                        1,50 €

 

 

 

 

 

Fachbereich 3: Gesundheit – Kurse mit

krankenkassenanerkannten Dozenten              3,80 €

 

 

 

 

Fachbereich 3: Gesundheit

Sonstige Kurse                                                  3,40 €

 

 

 

Fachbereich 4: Sprachen

Deutsch als Fremdsprache                               2,00 €

 

 

 

 

 

Fachbereich 4: Sprachen

Basiskompetenzen A1, A2 und B1                    3,20 €

 

Fachbereich 4: Sprachen

Kompetenzbereiche B2 und aufwärts                3,80 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

PC-Grund- und Tastaturkurse                            4,50 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

PC-Aufbaukurse                                                5,00 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

Sonstige Kurse                                                  4,50 €

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Hauptschule

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Realschule Schulabschluss                            0,70 €

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Elementarbildung                                             0,70 €

 

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Alphabetisierung                                              0,70 €

 

 

 

(2)    Für einen späteren Einstieg in einen schon laufenden Einzelveranstaltung, Studienfahrt Kurs usw. ist das anteilige Entgelt zu zahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Zugang zu Veranstaltungen mit gesellschaftlich relevanten Themen soll nicht durch finanzielle Barrieren verhindert werden.

 

 

 

Neue Bezeichnung

 

 

 

 

Neuaufnahme dieses Angebotes

 

 

 

 

 

Krankenkassenanerkannte Dozenten erhalten ein höheres Honorar aufgrund der Ausbildung, dies muss auch finanziell aufgefangen werden.

 

 

Die Entgelte für diese Kurse des Fachbereichs 3  werden aufgrund der Prioritätensetzung geändert.

 

 

Der erste Schritt zur Integration von ausländischen Mitbürgern ist das Erlernen der deutschen Sprache. Die Kurse müssen für Interessierte finanzierbar sein.

 

 

Die folgenden Entgelte für die Angebote der Fachbereiche 4 und 5 werden aufgrund der Prioritätensetzung geändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwischen den Schulabschlüssen entfällt der Entgeltunterschied. Ein Schulabschluss muss für Interessierte finanzierbar bleiben.

 

 

Betr. z.B. Wiedererlernen von Grundrechenarten

 

 

Erwachsene Menschen, die sich trauen, wieder lesen und schreiben zu lernen, müssen dies finanzieren können.

 

Es muss „Kurs“ heißen.

 

§ 12 Sonstige Entgelte

 

(2)    Für Studienreisen, Exkursionen und Besichtigungen werden Entgelte nach dem tatsächlichen Aufwand der Reise (Fahrtkosten, Unterbringung, Reisebegleitung, Eintritten usw.), zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils in  Höhe von 20 % der Reisekosten, erhoben.

 

 

 

 

(3)    Für Prüfungen wird eine Prüfungsgebühr nach den jeweils geltenden Bestimmungen, zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von 20 % der Prüfungsgebühr, erhoben.

(4)    Für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen, Kursen, Studienreisen usw. der Volkshochschule erhalten die Teilnehmer auf Anforderung eine kostenlose Teilnahmebestätigung.

(5)    Führt die Volkshochschule Bildungsmaßnahmen für Institutionen und Firmen durch, sind kostendeckende Entgelte zu erheben. Ausnahmen bilden gemeinnützige Institutionen.

 

§ 12 Sonstige Entgelte

 

(2)    Für Studienreisen, Exkursionen und Besichtigungen werden Entgelte nach dem tatsächlichen Aufwand der Reise (Fahrtkosten, Unterbringung, Reisebegleitung, Eintrittsgelder usw.), zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils in  Höhe von 20 % der Reisekosten Kosten, erhoben.

(3)    Studienreisen sind in Anlehnung an die Qualitätskriterien des Deutschen Volkshochschulverbandes durchzuführen. Sie sind kostendeckend zu kalkulieren und zu erheben.

(4)    Für Prüfungen wird eine Prüfungsgebühr nach den jeweils geltenden Bestimmungen, zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von 20 % der Prüfungsgebühr, erhoben.

(5)    Für die Teilnahme an Einzelveranstaltungen, Kursen, Studienreisen usw. der Volkshochschule erhalten die Teilnehmer auf Anforderung eine kostenlose Teilnahmebestätigung.

(6)    Führt die Volkshochschule Bildungsmaßnahmen für Institutionen und Firmen durch, sind kostendeckende Entgelte zu erheben. Ausnahmen bilden gemeinnützige Institutionen.

 

 

 

 

Studienreisen der VHS verfolgen Bildungsziele, sollten aber nicht öffentlich subventioniert werden.

 

 

Neuer Absatz 3 eingeschoben.

Die folgenden Absätze ändern sich numerisch entsprechend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 13 Ermäßigungen für Kurse

 

(4)    Teilnehmer, die sich in einem Semester für mehrere Kurse verbindlich anmelden und teilnehmen erhalten folgende Ermäßigungen:

ab dem 2. Kurs: 10 % je Kurs

ab dem 3. Kurs:20 % je Kurs

Einzelveranstaltungen und Schulabschlüsse sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

(5)    Der Anspruch auf Ermäßigung ist bei der Anmeldung geltend zu machen und nachzuweisen. Später eingehende Anträge auf Ermäßigung werden nicht berücksichtigt. Die Ermäßigungen nach Abs. 3 oder 4 werden nur alternativ gewährt.

 

§ 13 Ermäßigungen für Kurse

 

(4)    Teilnehmer, die sich in einem Semester für mehrere Kurse verbindlich anmelden und teilnehmen erhalten folgende Ermäßigungen:

ab dem 2. Kurs: 10 % je Kurs

ab dem 3. Kurs:20 % je Kurs

Einzelveranstaltungen und Schulabschlüsse sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

(4)    Der Anspruch auf Ermäßigung ist bei der Anmeldung geltend zu machen und nachzuweisen. Später eingehende Anträge auf Ermäßigung werden nicht berücksichtigt. Die Ermäßigungen nach Abs. 3 oder 4 werden nur alternativ gewährt.

 

 

 

Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen in Fachbereich 1 und 6 werden keine Mehrbucherrabatte mehr gewährt.

 

 

 

Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 4. Durch den Wegfall der Rabatte entfällt auch die Alternative für Ermäßigungen.

 53189fec-6a82-4ca0-95ab-ab6f19246df9.doc; Seite - 1 - von 9


 

Anlagen:

 

2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Betriebsabrechnungsbogen

 

Berechnung der Fachbereichs-Deckungsgrade 2008

 

Kalkulation der Kursentgelte

 

Qualitätskriterien des Deutschen Volkshochschulverbandes für Studienreisen

 

Gegenüberstellung UHGW alt und neu und HST

 

 


Anlage 1

 

2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der

Volkshochschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) wird nach Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 17.05.2010 folgende 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Volkshochschule der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlassen:

 

Artikel I    Änderungen und Ergänzungen

 

§ 6 Kurswechsel wird wie folgt geändert:

„Entsprechen die Anforderungen eines Kurses nicht den persönlichen Lernvoraussetzungen des Teilnehmers kann nach schriftlicher Empfehlung der verantwortlichen Fachbereichsleitung in einen anderen Kurs höherer oder niedrigerer Niveaustufe gewechselt werden. Ab dem Tag des Wechsels wird das höhere oder niedrigere Entgelt berechnet und ist mit diesem Tage fällig.“

 

§ 11 Höhe der Entgelte

Im Absatz 1 werden folgende Entgelte festgelegt:

 

„Fachbereich 1: Politik / Gesellschaft / Umwelt   1,50 €

 

Fachbereich 2: Kultur / Gestalten

Künstlerisches Gestalten                          3,30 €

 

Fachbereich 2: Kultur / Gestalten

Chor                                            1,50 €

 

Fachbereich 3: Gesundheit

Kurse mit krankenkassenanerkannten Dozenten     3,80 €

 

Fachbereich 3: Gesundheit

Sonstige Kurse                                                    3,40 €

 

Fachbereich 4: Sprachen

Deutsch als Fremdsprache                                 2,00 €

 

Fachbereich 4: Sprachen

Basiskompetenzen A1, A2 und B1                      3,20 €

 

Fachbereich 4: Sprachen

Kompetenzbereiche B2 und aufwärts                  3,80 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

PC-Grund- und Tastaturkurse                              4,50 €

 

Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

PC-Aufbaukurse                                                 5,00 €


Fachbereich 5: Arbeit / Beruf

Sonstige Kurse                                                   4,50 €

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Schulabschluss                                0,70 €

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Elementarbildung                                               0,70 €

 

Fachbereich 6: Grundbildung / Schulabschlüsse

Alphabetisierung                                                0,70 €“

 

Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

„Für einen späteren Einstieg in einen schon laufenden Kurs ist das anteilige Entgelt zu zahlen.“

 

§ 12 Sonstige Entgelte

Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

„Für Exkursionen und Besichtigungen werden Entgelte nach dem tatsächlichen Aufwand (Fahrtkosten, Unterbringung, Reisebegleitung, Eintrittsgelder usw.), zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils in  Höhe von 20 % der Kosten, erhoben.“

 

Folgender Absatz 3 wird neu eingefügt:

„Studienreisen sind in Anlehnung an die Qualitätskriterien des Deutschen Volkshochschulverbandes durchzuführen. Sie sind kostendeckend zu kalkulieren und zu erheben.“

 

Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden jetzt zu den Absätzen 4 bis 6.

 

§ 13 Ermäßigung für Kurse

Der bisherige Absatz 4 wird ersatzlos gestrichen.

 

Der folgende Absatz 5 wird zu Absatz 4 und erhält folgenden Wortlaut:

„Der Anspruch auf Ermäßigung ist bei der Anmeldung geltend zu machen und nachzuweisen. Später eingehende Anträge auf Ermäßigung werden nicht berücksichtigt.“

 

Artikel II   Inkrafttreten

 

Die Änderung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung zum 01.07.2010 in Kraft.

 

Soweit beim Erlass dieser Änderung der Entgeltordnung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können Fehler gem. § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit öffentlicher Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Beschränkung gilt nicht für die Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 53189fec-6a82-4ca0-95ab-ab6f19246df9.doc; Seite - 1 - von 9

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.04.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

26.04.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

Erweitern

03.05.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

17.05.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich