Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/230
Grunddaten
- Betreff:
-
Umschuldung bzw. Prolongation von drei Darlehen mit einer Darlehenssumme in Höhe von insgesamt 8.445.144,46 EUR
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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26.04.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.05.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Umschuldung bzw. Prolongation von folgenden Darlehen vorzunehmen:
- Darlehen bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank mit Restkapital in Höhe von 3.642.751,59 EUR,
Ende der Zinsbindung: 15.05.2010
- Darlehen bei der Nord / LB mit Restkapital in Höhe von 2.450.983,20 EUR
Ende der Zinsbindung: 30.09.2010
- Darlehen bei der HSH Nordbank AG mit Restkapital in Höhe von 2.351.409,67
Ende der Zinsbindung: 12.12.2010
Die Umschuldung ist, auch zusammengefasst, im möglichen Unfang auf zinsbegünstigte Darlehen des Kommunalen Aufbaufons vorzunehmen. Soweit diese Möglichkeit nicht besteht, ist zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt umzuschulden.
Sachdarstellung
Für die drei genannten Darlehen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald endet die Zinsbindung im Jahr 2010.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat mit Schreiben vom 08.02.2010 für die oben genannten Darlehen beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern die Umschuldung auf zinsbegünstigte Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds beantragt. Kredite des Kommunalen Aufbaufonds werden seit dem 01.01.2010 als Ratendarlehen mit einem Zinssatz von 2,50 % p.a. für eine Zinsbindungsphase von 10 Jahren gewährt. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird der Zinssatz neu festgelegt und beträgt aber maximal 4,00 % p.a. Des Weiteren wird ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 0,15 % p.a. vom jeweiligen Restschuldbetrag des Darlehens bis maximal 750 EUR erhoben. Die Gesamtlaufzeit kann bis zu 25 Jahren betragen.
Die Zusage des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Ausreichung der Darlehen aus dem Kommunalen Aufbaufonds liegt für die Darlehen bei der Deutschen Genossenschafts- und Hypothekenbank AG und der Norddeutschen Landesbank vor.
Auf dem Kreditmarkt wird bei einer 10-jährigen Laufzeit und 1 % Tilgung gegenwärtig (Stand 05.03.2010) ein Zinssatz von 3,5 % p.a. und höher angeboten.
Die Umschuldung auf Darlehen des Kommunalen Aufbaufonds würde gegenüber der Darlehensaufnahme auf dem Kreditmarkt zu einer Zinsersparnis führen und der Schuldenabbau wäre auf Grund der höheren Tilgungsrate in einem kürzeren Zeitraum möglich.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
1.91100.978000 |
Tilgung von Krediten - Umschuldung |
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2 |
1.91100.378000 |
Einnahmen aus Krediten - Umschuldung |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
8.445.300,00 EUR |
8.445.300,00 EUR |
8.445.144.46 EUR |
155,54 EUR |
* |
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8.445.300,00 EUR |
8.445.300,00 EUR |
8.445.144.46 EUR |
155,54 EUR |
* |
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*abhängig von den konkreten Konditionen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Anmerkung: Die Zinssätze vor den Umschuldungen 2010 betrugen bei der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank 5,6200 %, bei der Nord/LB 6,6900 % und bei der HSH Nordbank 5,5190 %.
Für die Haushaltsplanung 2010 wurden diese Zinssätze zugrunde gelegt.
