Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/753
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.11.2007
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Sachdarstellung
Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 09.09.2002 wurden eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren in ihr Ehrenamt gewählt.
Gemäß § 3 des Landesschiedsstellengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach Ablauf der o. g. Amtszeit eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erneut für die Dauer von fünf Jahren zu wählen.
Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu finden, wurde es im Greifswalder Stadtblatt (Nr. 02/2007, S. 6) und in der Tagespresse ausgeschrieben. Gleichzeitig wurde die amtierende Schiedspersonen, Herr Graf, hinsichtlich seiner Bereitschaft zur Wiederwahl befragt. Da die zweite Schiedsperson zwischenzeitlich verzogen ist, sind hier die Voraussetzungen für eine weitere Tätigkeit als Schiedsperson in der Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nicht mehr gegeben.
Insgesamt bewarben sich 7 interessierte Bürger/innen für das Ehrenamt der Schiedsperson (siehe Anlage 1). Eine Bürgerin zog zwischenzeitlich ihre Bewerbung zurück.
Entsprechend § 4 i.V.m. § 7 SchStG M-V sind die Bewerber/innen durch die Rechtsabteilung auf ihre Eignung für das Ehrenamt und eventuell vorliegende Ablehnungsgründe hin überprüft worden.
Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat und wer nicht im Bereich der Gemeinde wohnt.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Geeignet für das Schiedsamt ist
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gegen wen keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennt oder die jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt hätte;
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gegen wen kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
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gegen wen keine gerichtliche Anordnung besteht, die die Person in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt.
- wer nicht als ehemaliger hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3778) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen tätig war.
Von den Bewerbern wurde eine entsprechende Erklärung zu den vorgenannten Punkten abgefordert. Des Weiteren hat sich die Rechtsabteilung zur Überprüfung der durch die Bewerber gemachten Angaben auch der in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekannten Mitteilungen gemäß Nummer 12a der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bedient.
Die Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner (BDS) ist, wie in den Verwaltungsvorschriften zum Landes-Schiedsstellengesetz vom 28.03.2002 in § 3 Pkt. 3.2. festgelegt, zur Vorgehensweise in Vorbereitung der Wahl der Schiedsperson und deren Stellvertreter angehört worden. Gleichzeitig wurde auch das Amtsgericht Greifswald, welches mit der Fachaufsicht über die Schiedspersonen betraut ist, über die Vorbereitung zur Wahl informiert.
Die Bewerber, deren Angaben in der Anlage 1 zusammengetragen wurden, sind nach abgeschlossener Vorprüfung zu Vorstellungsgesprächen in die Rechtsabteilung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingeladen worden. Das Amtsgericht und die Bezirksvereinigung Stralsund des BDS waren zu diesen Gesprächen geladen, konnten aber nicht teilnehmen. Vorbereitet und durchgeführt wurden die Gespräche von Frau Schlegel, Leiterin der Rechtsabteilung, Herrn Rieger, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, und Frau Janzen, verantwortliche Mitarbeiterin in der Rechtsabteilung für die Betreuung der Schiedspersonen. Die Bewerber wurden im Rahmen der Gespräche aufgefordert, sich vorzustellen und ihre Bewerbung zu begründen. Anschließend ist ihnen eine Fallkonstruktion geschildert worden, mit welcher sie sich auseinandersetzen sollten. Abschließend sind die Bewerbungen nach anliegender Tabelle bewertet worden (Anlage 2- Mustertabelle).
In Auswertung der Gespräche mit allen Bewerbern stellten sich im Ergebnis aus Sicht der Gesprächsführenden
Herr Hans-Jürgen Graf
und
Frau Anke Tengler
als die für die zu besetzenden Ehrenämter zu favorisierenden Bewerber dar.
Begründet wird dieser Eindruck zum einen damit, dass Herr Hans-Jürgen Graf auf Grund seiner 10jährigen engagierten Tätigkeit in der Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifwald über umfangreiche Erfahrungen zum Führen einer Schiedsstelle verfügt. Die zwar nicht zwingend erforderliche Vorbildung liegt hier durch die absolvierten umfangreichen Schulungen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bereits vor. Herr Graf arbeitet darüber hinaus seit 5 Jahren als Vorsitzender der Bezirksvereinigung Stralsund des BDS. Herr Graf, der in dem o. g. Gespräch eine überzeugende Darstellung seiner Tätigkeit und eine kooperative Zusammenarbeit mit der stellvertretenden Schiedsperson und der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum Ausdruck brachte, überzeugte auch durch sein sachliches und angenehmes Auftreten.
Frau Tengler überzeugte durch ihre aufgeschlossene, freundliche Art. Gesprächsgewandt bot sie für den geschilderten Beispielfall der Schiedsstelle eine sachgerechte Falllösung. Frau Tengler zeigte sich hoch motiviert und engagiert. Von Vorteil ist hier ebenfalls, dass Frau Tengler bereits in anderen Ehrenämtern Erfahrungen gesammelt hat und den Umgang mit Menschen verschiedenster Bereiche praktiziert hat.
Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher vorgeschlagen:
Herrn Hans-Jürgen Graf als Schiedsperson
und
Frau Anke Tengler als stellvertretende Schiedsperson zu wählen.
Die Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Vorbereitung der Wahl liegen bei Bedarf in der Rechtsabteilung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Einsichtnahme bereit.
Anlage 1
Vorschlagsliste Neuwahl der Schiedsperson und Stellvertretenden Schiedsperson für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in 2007
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Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift |
Beruf Tätigkeit |
Bewerbungsgründe |
1. |
Lampe, Heidemarie (geb. Bärmann) geb. am 16.01.1950 Billrothstraße 2 17489 Greifswald |
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- möchte Kenntnisse und Interessen aus beruflicher Tätigkeit dem Ehrenamt zur Verfügung stellen, - ist auch als ehrenamtliche Richterin am Verwaltungsgericht und Schöffin am LG Stralsund tätig |
2. |
Käding, Jörg-Peter geb. am 09.05.1960 Lessingstraße 14 17489 Greifswald |
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- will Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit weitergeben, - arbeitet gern mit Bürgern |
3. |
Graf, Hans-Jürgen geb. am 15.02.1952 Kornblumenweg 8, 17491 Greifswald |
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- stellt sich als amtierende Schiedsperson weiter zur Verfügung (übt dieses Amt seit 1997 aus) - auch tätig als Vorsitzender der Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (seit 5 Jahren) |
4. |
Petri, Ekkehard geb. am 19.04.1943 Am St. Georgsfeld 65 17489 Greifswald |
1. Meisterbrief „Druck und Bindung“; Jurastudium; Studium Englisches Recht 2. freiberufliche Tätigkeiten
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5. |
Monser, Fred geb. am 15.08.1957 Lomonossowallee 38 17491 Greifswald |
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- Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer im Umgang mit den verschiedensten Menschen, - Diese Arbeit ist ihm wichtig. - großes Interesse an diesem anspruchsvollen Ehrenamt |
6. |
Tengler, Anke geb. am 14.04.1966 Wolgaster Str. 112 17489 Greifswald |
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- arbeitet gern mit Menschen, - auch anderweitig ehrenamtlich engagiert |
Anlage 2
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Haupt- und Rechtsamt - 10 -
Rechtsabteilung – 10.3 -
Vermerk zum Vorstellungsgespräch
zur Vorbereitung der Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Name, Vorname:
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Geburtsdatum:
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Wohnanschrift:
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sehr gut |
gut |
befriedigend |
ausreichend |
ungenügend |
Auftreten allgemein
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Erfahrung im Umgang mit Menschen verschiedenster Bereiche u.ä. |
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Kontaktfähigkeit, kooperativer „Arbeitsstil“ |
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Motivation, kreatives Potential, Organisationstalent, Einsatzbereitschaft |
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Ausdrucksform, sprachliche Sicherheit |
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Qualität d. Gesprächsführung, Durchsetzungsvermögen |
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Konfliktmanagement
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Bemerkungen: