Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/231
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgelte für das Strandbad
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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26.04.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.05.2010
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Sachdarstellung
Das Strandbad ist eine öffentliche Freizeit- und Erholungseinrichtung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Bürgerschaft hatte 2003 beschlossen, dem Eigenbetrieb See- und Tauchsportzentrum die bebaute Liegenschaft zu übertragen und sie mit der Betreibung des Strandbades zu beauftragen, was auch in der Betriebssatzung verankert ist.
Dem Eigenbetrieb wurde gestattet, Teile des Geländes an Dritte zu verpachten und diese mit bestimmten Dienstleistungen zur Absicherung der Aufgabe des saisonalen Strandbadbetriebes zu beauftragen. Die Bürgerschaft hatte sich vorbehalten, die Entgelte für das Strandbad festzulegen. Die letzte Festsetzung der Entgelte erfolgte 2001 (Anlage 3).
Nachdem das Strandbad im Jahr 2009 wegen des Neubaus eines Deiches und der Kündigung des Pachtvertrages durch den ehemaligen Badbetreiber lediglich als unbewachter Badestrand der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wurde, soll der Strandbadbereich 2010 nach erneuter Verpachtung an die ABS mbH während der Saison vom 15. Mai bis 15. September wieder vollständig (incl. Wasserwacht) betrieben werden.
Die Kalkulation der privatrechtlichen Entgelttarife (Anlage 2) basiert auf den Erfahrungen der Vorjahre und den Planwerten des Pächters. Die Entgelttarife entsprechen größtenteils den 2001 durch die Bürgerschaft im Rahmen der Sportstättengebührensatzung festgesetzten (Anlage 3).
Eine Anpassung und Regelung für einen Gruppentarif ab 10 Personen wurde aufgenommen. Die Notwendigkeit besteht, weil häufig Gruppen über 10 Personen von nichtstädtischen Einrichtungen hinaus das Strandbad besuchen.
Die Einnahmen aus der Kiosk-Vermietung, aus den Ausleihen von Strandkorb, Liegen, Grill und Grillplatz sowie für Großveranstaltungen sollen die kalkulierten Ausgaben voll decken.
Der Kostendeckungsgrad für die Einnahmen aus den Eintrittspreisen beträgt ca. 45,5 %.
Die Einnahmen erhält der Pächter und Betreiber zur teilweisen Deckung der Aufwendungen. Die nicht gedeckten Aufwendungen werden ausgeglichen. Im Haushalt 2010 ist für die ABS mbH ein Zuschuss in Höhe von 25 TEUR veranschlagt.
Anlage 1 Entgeltordnung mit Entgelttarifen
Anlage 2 Kalkulation
Ablage 3 Auszug aus der Sportstättengebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 2001, § 5
Anlage 1
Entgeltordnung des Strandbades der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr.11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 17. Mai 2010 folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1 Gegenstand der Entgelterhebung
Für die Inanspruchnahme des Strandbades erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.
§ 2 Entgeltschuldner und Anmeldung
1. Schuldner der Entgelte ist derjenige,
a) der den Benutzungsantrag stellt,
b) der die Einrichtung in Anspruch nimmt,
c) der die Schuld gegenüber der Einrichtung übernimmt.
2. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
3. Für Minderjährige ist der gesetzliche Vertreter Entgeltschuldner.
§ 3 Höhe der Entgelte und Fälligkeit
-
Das Entgelt – der Eintrittspreis - richtet sich nach der Dauer der Inanspruchnahme der Einrichtung und der Art der Nutzer. Das Entgelt für die Vermietung/ Ausleihe richtet sich nach der Art des Mietobjektes und der Dauer der Ausleihe.
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Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Ordnung beigefügten Entgelttarif, der Bestandteil dieser Ordnung ist.
- Die Entgelte werden mit Beginn der Nutzung bzw. mit Übergabe der Mietobjekte fällig und sind in bar zu entrichten. Für die Nutzung von Liegen und Sonnenschirmen wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von 10,00 € erhoben. Diese ist ebenfalls mit Beginn der Nutzung bzw. mit der Übergabe fällig und in bar zu entrichten.
4. Die Bereitstellung des Strandbades für kulturelle und sportliche Großveranstaltungen ist mit dem entsprechenden Nutzer vertraglich zu regeln. Ein Entgelt wird in Form einer Pauschale erhoben, muss jedoch mindestens den entstehenden Aufwand decken.
§ 4 Entgeltermäßigungen
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Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Eintrittspreise für Erwachsene gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise.
-
Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, schwerbehinderte Menschen, KUS-Inhaber und Asylbewerber erhalten eine Ermäßigung von 25 % auf die Eintrittspreise gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise.
- Von der Entgeltzahlung für die Eintrittspreise für Erwachsene befreit sind Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den …
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
Anlage:
Entgelttarif
Entgelttarif Strandbad
Einzeltageskarten
Erwachsene 2,00 Euro
Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler,
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, schwerbehinderte
Menschen, KUS-Inhaber, Asylbewerber, bei Nachweis 1,50 Euro
Kinder und Jugendliche
von 6 bis 16 Jahre 1,00 Euro
Kinder unter 6 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen frei
Gruppentageskarten
Familienkarte (max. 2 Erwachsene mit Kindern
bis 16 Jahre) 5,00 Euro
Gruppenkarte ab 10 Personen pro Person 0,70 Euro
Zeitkarten
Monatskarte
Erwachsene 20,00 Euro
Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler,
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, schwerbehinderte
Menschen, KUS-Inhaber, Asylbewerber, bei Nachweis 15,00 Euro
Kinder und Jugendliche
von 6 bis 16 Jahre 10,00 Euro
Familien (max. 2 Erwachsene mit Kindern) 30,00 Euro
Saisonkarte
Erwachsene 40,00 Euro
Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende, schwerbehinderte Menschen,
KUS-Inhaber, Asylbewerber, bei Nachweis 30,00 Euro
Kinder und Jugendliche
von 6 bis 16 Jahre 20,00 Euro
Familien (max. 2 Erwachsene mit Kindern) 60,00 Euro
Kulturelle und sportliche Großveranstaltungen
entsprechend vertraglicher Vereinbarung
Vermietung/ Ausleihe (Verleih und Bezahlung erfolgt im Kassenhaus)
pro Tag
Strandkorb 4,00 Euro
Liege 2,00 Euro
zuzüglich Kaution 10,00 EUR
Sonnenschirm 2,00 Euro
zuzüglich Kaution 10,00 EUR
Grillplatz 20,00 Euro
mobiler Grill 20,00 Euro
Anlage 2
Kalkulation der Entgelttarife für das Strandbad
Saison vom 15. Mai bis 15. September (123 Tage), Öffnungszeiten: 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Aufwendungen |
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Position |
Erläuterung
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Betrag in EUR |
1. Personalaufwand (für 6 Monate, Honorarkräfte, Teilzeit oder zeitanteilig) |
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22.000,00 |
2. Materialaufwand |
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6.000,00 |
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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15.000,00 |
4. Aufwendungen für bezogene Leistungen |
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6.000,00 |
5. Abschreibungen für Investitionen |
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5.000,00 |
Gesamt |
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54.000,00 |
Einnahmen |
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Position |
Erläuterung
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Betrag in EUR |
1. Eintrittsgelder
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durchschnittlich ca. 1,20 EUR pro Besucher |
19.800,00 |
2. Kiosk-Vermietung |
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3.300,00 |
3. Ausleihe Strandkorb/ Liegen etc. |
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2.200,00 |
4. Grillplatz, Grill,
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1.000,00 |
5. Großveran-staltungen (Fischerfest etc.) |
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4.000,00 |
Gesamt |
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30.300,00 |
Der Kostendeckungsgrad der Eintrittsgelder beträgt 45,5 %. Dieser ergibt sich aus Position 1 (19.800 EUR), dividiert durch 43.500 (Gesamtaufwand von 54.000 EUR abzüglich der Einnahmen aus Position 2. bis 5. in Höhe von 10.500 EUR).
Anlage 3
Auszug
B360-23/01 vom 24.09.2001
„Satzung über die für Sportstätten und Bäder der HGW zu erhebenden Entgelte
Aufgrund des § 5 Abs. 1 und § 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBI. M-V S.249) geändert durch Gesetz vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 78) und §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpom-
mern vom 01. Juni 1993 (GVOBI. M-V S.522) wird nach Beschlußfassung durch die Bürgerschaft der Hanse- stadt Greifswald am 24.09.2001 folgende Satzung erlassen:
….
§ 5 Strandbad Eldena - Entgelte
Von Einzelpersonen für die Nutzung des Strandbades Eldena zu entrichtende Entgelte (pro Tag):
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre 2,00 DM / 1,0 EUR
Rentner, Studenten, Azubis, Wehrpflichtige, 3,00 DM / 1,5 EUR
Zivildienstleistende und Asylbewerber
Erwachsene 4,00 DM / 2,0 EUR
Familienkarte 8,00 DM / 4,0 EUR
Monatskarte - Kinder 20,00 DM / 10,0 EUR
- Rentner, Studenten usw. 30,00 DM / 15,0 EUR
- Erwachsene 40,00 DM / 20,0 EUR
- Familien 60,00 DM / 31,0 EUR
Saisonkarte - Kinder 40,00 DM / 20,0 EUR
- Rentner, Studenten usw. 60,00 DM / 31,0 EUR
- Erwachsene 80,00 DM / 41,0 EUR
- Familien 120,00 DM / 61,0 EUR
Schulklassen, Hort- und Kindergartengruppen haben in der Schulzeit freien Eintritt.
Bei Nutzung des Grills sind die entsprechenden Entgelte für Einzelpersonen zu zahlen.
Die Bereitstellung des Strandbades für Sport- und Kulturveranstaltungen ist mit dem entsprechenden Nutzer vertraglich zu regeln.
Ein Entgelt wird in Form einer Pauschale erhoben, muß jedoch mindestens die Betriebskosten decken.
…“
