Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Entgeltordnung mit Entgelttarif für das Strandbad (Anlage1), die ab der Saison 2010 während der Öffnungszeiten gelten soll. 

 

 


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Sachdarstellung

Das Strandbad ist eine öffentliche Freizeit- und Erholungseinrichtung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Die Bürgerschaft hatte 2003 beschlossen, dem Eigenbetrieb See- und Tauchsportzentrum die bebaute Liegenschaft zu übertragen und sie mit der Betreibung des Strandbades zu beauftragen, was auch in der Betriebssatzung verankert ist.

Dem Eigenbetrieb wurde gestattet, Teile des Geländes an Dritte zu verpachten und diese mit bestimmten Dienstleistungen zur Absicherung der Aufgabe des saisonalen Strandbadbetriebes zu beauftragen. Die Bürgerschaft hatte sich vorbehalten, die Entgelte für das Strandbad festzulegen. Die letzte Festsetzung der Entgelte erfolgte 2001 (Anlage 3).

 

Nachdem das Strandbad im Jahr 2009 wegen des Neubaus eines Deiches und der Kündigung des Pachtvertrages durch den ehemaligen Badbetreiber lediglich als unbewachter Badestrand der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wurde, soll der Strandbadbereich 2010 nach erneuter Verpachtung an die ABS mbH während der Saison vom 15. Mai bis 15. September wieder vollständig (incl. Wasserwacht) betrieben werden.

 

Die Kalkulation der privatrechtlichen Entgelttarife (Anlage 2) basiert auf den Erfahrungen der Vorjahre und den Planwerten des Pächters. Die Entgelttarife entsprechen größtenteils den 2001 durch die Bürgerschaft im Rahmen der Sportstättengebührensatzung festgesetzten (Anlage 3).

Eine Anpassung und Regelung für einen Gruppentarif ab 10 Personen wurde aufgenommen. Die Notwendigkeit besteht, weil häufig Gruppen über 10 Personen von nichtstädtischen Einrichtungen hinaus das Strandbad besuchen.

 

Die Einnahmen aus der Kiosk-Vermietung, aus den Ausleihen von Strandkorb, Liegen, Grill und Grillplatz sowie für Großveranstaltungen sollen die kalkulierten Ausgaben voll decken.

 

Der Kostendeckungsgrad für die Einnahmen aus den Eintrittspreisen beträgt ca. 45,5 %.

 

Die Einnahmen erhält der Pächter und Betreiber zur teilweisen Deckung der Aufwendungen. Die nicht gedeckten Aufwendungen werden ausgeglichen. Im Haushalt 2010 ist für die ABS mbH ein Zuschuss in Höhe von 25 TEUR veranschlagt.

 

 

 

Anlage 1 Entgeltordnung mit Entgelttarifen

Anlage 2 Kalkulation

Ablage 3 Auszug aus der Sportstättengebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 2001, § 5


          Anlage 1 

 

Entgeltordnung des Strandbades der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr.11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 17. Mai 2010 folgende Entgeltordnung erlassen:

 

 

§ 1 Gegenstand der Entgelterhebung
 

Für die Inanspruchnahme des Strandbades erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften.

§ 2 Entgeltschuldner und Anmeldung

1. Schuldner der Entgelte ist derjenige,
     a) der den Benutzungsantrag stellt,
     b) der die Einrichtung in Anspruch nimmt,
     c) der die Schuld gegenüber der Einrichtung übernimmt.

2. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

3. Für Minderjährige ist der gesetzliche Vertreter Entgeltschuldner.
 

§ 3 Höhe der Entgelte und Fälligkeit

 

  1. Das Entgelt – der Eintrittspreis - richtet sich nach der Dauer der Inanspruchnahme der Einrichtung und der Art der Nutzer. Das Entgelt für die Vermietung/ Ausleihe richtet sich nach der Art des Mietobjektes und der Dauer der Ausleihe.
     
  2. Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Ordnung beigefügten Entgelttarif, der Bestandteil dieser Ordnung ist.
     
  3. Die Entgelte werden mit Beginn der Nutzung bzw. mit Übergabe der Mietobjekte fällig und sind in bar zu entrichten. Für die Nutzung von Liegen und Sonnenschirmen wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von 10,00 € erhoben. Diese ist ebenfalls mit Beginn der Nutzung bzw. mit der Übergabe fällig und in bar zu entrichten.

 

4. Die Bereitstellung des Strandbades für kulturelle und sportliche Großveranstaltungen ist mit dem entsprechenden Nutzer vertraglich zu regeln. Ein Entgelt wird in Form einer Pauschale erhoben, muss jedoch mindestens den entstehenden Aufwand decken.


§ 4 Entgeltermäßigungen

 

  1. Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Eintrittspreise für Erwachsene gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise.
     
  2. Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, schwerbehinderte Menschen, KUS-Inhaber und Asylbewerber erhalten eine Ermäßigung von 25 % auf die Eintrittspreise gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise.
     
  3. Von der Entgeltzahlung für die Eintrittspreise für Erwachsene befreit sind Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen.

 

 

§ 5 Inkrafttreten
 

 

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Greifswald, den …

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister 

 

 

Anlage:

Entgelttarif

 


Entgelttarif Strandbad   

 

Einzeltageskarten

Erwachsene           2,00 Euro

 

Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler,

Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, schwerbehinderte

Menschen, KUS-Inhaber, Asylbewerber, bei Nachweis     1,50 Euro

 

Kinder und Jugendliche

von 6 bis 16 Jahre          1,00 Euro

 

Kinder unter 6 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen         frei

 

 

Gruppentageskarten

Familienkarte (max. 2 Erwachsene mit Kindern

bis 16 Jahre)           5,00 Euro

 

Gruppenkarte ab 10 Personen    pro Person   0,70 Euro

 

 

Zeitkarten

Monatskarte

Erwachsene         20,00 Euro

 

Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler,

Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, schwerbehinderte

Menschen, KUS-Inhaber, Asylbewerber, bei Nachweis   15,00 Euro

 

Kinder und Jugendliche

von 6 bis 16 Jahre        10,00 Euro

 

Familien (max. 2 Erwachsene mit Kindern)    30,00 Euro

 

Saisonkarte

Erwachsene         40,00 Euro

 

Rentner, Studenten, Auszubildende, Schüler, Wehrpflichtige,

Zivildienstleistende, schwerbehinderte Menschen,

KUS-Inhaber, Asylbewerber, bei Nachweis     30,00 Euro

 


Kinder und Jugendliche

von 6 bis 16 Jahre        20,00 Euro

 

Familien (max. 2 Erwachsene mit Kindern)    60,00 Euro

 

Kulturelle und sportliche Großveranstaltungen

entsprechend vertraglicher Vereinbarung

 

 

Vermietung/ Ausleihe (Verleih und Bezahlung erfolgt im Kassenhaus)

   pro Tag

 

Strandkorb           4,00 Euro

 

Liege           2,00 Euro

      zuzüglich Kaution 10,00 EUR

 

Sonnenschirm         2,00 Euro

      zuzüglich Kaution 10,00 EUR

 

Grillplatz        20,00 Euro

 

mobiler Grill        20,00 Euro


  Anlage 2 

 

Kalkulation der Entgelttarife für das Strandbad 

 

Saison vom 15. Mai bis 15. September (123 Tage), Öffnungszeiten: 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr

 

Aufwendungen

Position

Erläuterung

 

Betrag in EUR

1. Personalaufwand

(für 6 Monate, Honorarkräfte, Teilzeit oder zeitanteilig)

  • Verantwortlicher Leiter
  • Kassierer
  • Wachleiter und Rettungsschwimmer

 

22.000,00

2. Materialaufwand

  • Kleinmaterial (Megaphon, Telefon/ Handy, Fernglas, Liegen und Sonnenschirme)
  • Kraftstoffe
  • Arbeitsschutz
  • Ersatzteile/ Material für Instandhaltung

6.000,00

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

  • Ver- und Entsorgungskosten: Strom, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung etc. 
  • Entsorgung Dixi-Toilette bei Kasse 2

15.000,00

4. Aufwendungen für bezogene Leistungen

  • Prüfung Wasserqualität
  • Sicherheitsdienst
  • TÜV Spielgeräte

6.000,00

5. Abschreibungen für Investitionen

  • Strandreinigungsgerät
  • Rettungsboot, Motor, Trailer

5.000,00

Gesamt

 

54.000,00

 

Einnahmen

Position

Erläuterung

 

Betrag in EUR

1. Eintrittsgelder

 

  • 110 Besuchstage (excl. Fischerfest etc.)
  • durchschnittlich 150 Besucher am Tag

      durchschnittlich ca. 1,20 EUR pro Besucher

19.800,00

2. Kiosk-Vermietung

  • 110 Tage (30 EUR/Tag)

3.300,00

3. Ausleihe Strandkorb/ Liegen etc.

  • durchschnittlich 5 Ausleihen am Tag an 110 Tagen

2.200,00

4. Grillplatz, Grill,

 

  • ca. 30 x Grillplatzvermietung und 20 x Grillverleih

1.000,00

5. Großveran-staltungen (Fischerfest etc.)

  • Erstattung der kalkulierten Aufwandes für Reinigung/ Müllentsorgung, Strom, Wasser etc. (nach Vereinbarung)

4.000,00

Gesamt

 

30.300,00

Der Kostendeckungsgrad der Eintrittsgelder beträgt 45,5 %. Dieser ergibt sich aus Position 1 (19.800 EUR), dividiert durch 43.500 (Gesamtaufwand von 54.000 EUR abzüglich der Einnahmen aus Position 2. bis 5. in Höhe von 10.500 EUR).


         Anlage 3

Auszug

 

B360-23/01 vom 24.09.2001

 

„Satzung über die für Sportstätten und Bäder der HGW zu erhebenden Entgelte

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 und § 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBI. M-V S.249) geändert durch Gesetz vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 78) und  §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpom-

mern vom 01. Juni 1993 (GVOBI. M-V S.522) wird nach Beschlußfassung durch die Bürgerschaft der Hanse-  stadt Greifswald am  24.09.2001  folgende Satzung erlassen:

 

….

 

§ 5 Strandbad Eldena - Entgelte

 

Von Einzelpersonen für die Nutzung des Strandbades Eldena zu entrichtende Entgelte (pro Tag):

 

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre     2,00 DM /    1,0 EUR

 

Rentner, Studenten, Azubis, Wehrpflichtige,    3,00 DM /    1,5 EUR

Zivildienstleistende und Asylbewerber   

 

Erwachsene         4,00 DM /    2,0 EUR

 

Familienkarte        8,00 DM /    4,0 EUR

 

Monatskarte - Kinder   20,00 DM /  10,0 EUR

                    - Rentner, Studenten usw.   30,00 DM /  15,0 EUR

                    - Erwachsene   40,00 DM /  20,0 EUR

      - Familien   60,00 DM /  31,0 EUR

 

Saisonkarte  - Kinder   40,00 DM /  20,0 EUR

                    - Rentner, Studenten usw.   60,00 DM /  31,0 EUR

                    - Erwachsene   80,00 DM /  41,0 EUR

            - Familien             120,00 DM /  61,0 EUR

 

Schulklassen, Hort- und Kindergartengruppen haben in der Schulzeit freien Eintritt.

Bei Nutzung des Grills sind die entsprechenden Entgelte für Einzelpersonen zu zahlen.

 

Die Bereitstellung des Strandbades für Sport- und Kulturveranstaltungen ist mit dem entsprechenden Nutzer vertraglich zu regeln.

Ein Entgelt wird in Form einer Pauschale erhoben, muß jedoch mindestens die Betriebskosten decken.

…“

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Beschlüsse

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26.04.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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03.05.2010 - Hauptausschuss (HA)

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17.05.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich