Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Änderung des § 3 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 14.12.2009.

 

 

 


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Sachdarstellung

 

Der KUS ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und beruht auf einem Bürgerschaftsbeschluss vom 14.12.2009.

Die Leistungen für die KUS Inhaber, die finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben sind im § 3 der Satzung geregelt.

Für die Ausgleichzahlungen des ÖPNV wird mit den Stadtwerken ein Vertrag geschlossen.

Der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke stellt zum 01. Juli 2010 das Tarifsystem für den Stadtbusverkehr in der Universitäts—und Hansestadt Greifswald um. Zukünftig werden 8-Fahrten-Karte sowie die Doppelkarte, ermäßigt nicht mehr zum Sortiment gehören. Die Monatskarte (neu 34,00 €) und die Monatskarte ermäßigt (neu 25,50 €) erfahren eine Preisanpassung. Neu wird ein 6er-Ticket (7,50€) sowie ein 6er Ticket (5,70€) ermäßigt zu lösen sein. Der Zuschuss der 8 Fahrten Karte wird auf das 6er Ticket übertragen, der Zuschuss für die Monatskarten bleibt in gleicher Höhe erhalten.

 

Lfd. Nr.

KUS Position

Erläuterungen

Kostenkalkulation

1

Ausgleichzahlung ÖPNV

Monatskarten für Schüler, Studenten, Auszubildende

alt 22,00 € Zuschuss 3,10

neu 25,50 € Zuschuss 3,10

kostet für KUS Inhaber  22,40 €

396 Karten x 3,10

1 228 €

2

     „

Monatskarte für KUS Inhaber

alt 30,00 € Zuschuss 11,10

neu 34,00 € Zuschuss 11,10

kostet für KUS Inhaber  22,90 €

404 Karten x 11,10

4 485 €

3

     „

6er Ticket 7,50 €( bislang 8er Ticket)

Zuschuss  1,50 €

kostet für KUS   6,00 €

6er Ticket ermäßigt (Kinder 6-14)

5,70 €

Zuschuss 1,50 €

kostet für KUS 4,20 €

3 104 Karten x 1,50 €

4 656 €

 

360 Karten x 1,50 €

    540 €

 

In der Gesamtfinanzierung sind die Zuschüsse des Freizeitbades in Höhe von 1191,00 € enthalten.

Dieser Vorschlag hat für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltplan 2010.

 

 

Neufassung

 

§ 3 Leistungen

 

ÖPNV

Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende

22,40 €

ÖPNV

Monatskarte für KUS Inhaber

22,90 €

ÖPNV

6er Ticket

6er Tickert ermäßigt (Kinder 6-14)

  6,00 €

  4,20 €

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

40010 717000

Zuschuss KUS

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

12 100

12 100

12 100

 

 

 

 

Anlagen

1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 14.12.2009


1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 14.12.2009

 

 

Auf Grund von § 2 i.V. mit §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern wird die Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Bürgerschaft auf der Sitzung vom 28.06.2010 mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

 

Artikel 1

Der § 3 erhält folgende neue Fassung:

 

§ 3 Leistungen

 

  • Leistungen

Leistungsumfang

  • ÖPNV

- 6-Fahrtenkarte für Erwachsene kostet 6,00 €

- 6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) kostet 4,20 €

- Monatskarte für alle KUS Inhaber kostet 22,90 €

- Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende

  kostet 22,40 €

  • Freizeitbad ohne Sauna
  • Keine Zeitbegrenzung

Montag – Sonntag

- Erwachsene ab 16 Jahre zahlen 5,20

- Kinder zahlen 3,10

- Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder zahlen 11,10

  • Volkshochschule

Ermäßigung von 30%  für Kurse, entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung der VHS

  • Bibliothek

Jahresgebühr 7,00 €

  • St. Spiritus

Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von  20 % bis 40 %

 

Alle Leistungen die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt.

Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.
 

 

Artikel 2

 

Die Änderung der Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

07.06.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

09.06.2010 - x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen

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14.06.2010 - Hauptausschuss (HA)

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28.06.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich