Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/279
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgang mit Mitteln zur Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.06.2010
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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08.06.2010
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.06.2010
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Beschlussvorschlag
Alle Maßnahmen der Städtebauförderung, die im Haushalt des folgenden Jahres eingestellt werden sollen, sind zwecks Mittelbeantragung den zuständigen Gremien der Bürgerschaft in Form einer Prioritätenliste vorzulegen. Da die Beantragung der Mittelzuweisung jeweils bis zum 15. Oktober für das jeweilige Folgejahr zu erfolgen hat, ist die Vorlage entsprechend zu terminieren.
Die zuständigen Gremien der Bürgerschaft beschließen die Reihenfolge der Maßnahmen. Die Prioritätenliste ist maßgeblich für die spätere Projektrealisierung nach Mittelbewilligung.
Nach Mittelbewilligung im April/Mai des laufenden Haushaltsjahres informiert der Sanierungsträger umgehend in den zuständigen Gremien über die zur Verfügung gestellte Höhe der Fördermittel. Die nun real finanzierbaren Einzelmaßnahmen werden auf Basis der Prioritätenliste festgelegt und den zuständigen Gremien der Bürgerschaft vorgestellt. Die Bürgerschaft beschließt das konkrete Maßnahmenpaket.
Für bereits genehmigte Programmjahre stellt der Sanierungsträger die Einzelmaßnahmen und den Stand der Bearbeitung spätestens zur Haushaltsdiskussion des Folgejahres in den zuständigen Gremien dar. Sollten zu diesem Zeitpunkt Mittel frei geworden sein, wird über deren Verwendung neu beschlossen.
Sachdarstellung
Die Bürgerschaft beschließt jährlich mit einem nicht-aufgeschlüsselten Posten im Haushaltsplanentwurf über finanzielle Mittel in erheblicher Höhe, mit denen das bauliche Bild der Stadt geprägt und verändert wird, ohne vorab Informationen zu Einzelmaßnahmen zu erhalten.
Dieses Prozedere soll ab dem kommenden Haushaltsjahr geändert werden, damit mehr Transparenz entsteht und sich sowohl Bürgerschaft wie Bürger eingehender über den Einsatz einer bedeutenden Summe öffentlicher Gelder informieren können.
Im Haushaltsjahr 2010 etwa hat die Bürgerschaft dem Sanierungsträger 410.300 € städtische Eigenmittel für die Durchführung zahlreicher Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit geht sie gleichzeitig Verpflichtungsermächtigungen bis 2014 in Höhe von 8,2 Mio. €, da im ersten Haushaltsjahr nur 5% der Mittel kassenwirksam sind.
Da nicht alle vom Sanierungsträger geplanten Maßnahmen bewilligt werden, ist es üblich, wesentlich höhere Programmvolumina mit z. T. nur pauschal unterlegten Maßnahmen zu beantragen. Die real finanzierbaren Einzelmaßnahmen können erst nach Bewilligung festgelegt werde.
So hat man dieses Jahr 8.2 Mio. € beantragt, wobei man von benötigten Mitteln in Höhe von 7 Mio. € ausgeht.
Um zu klären, wofür dann genau diese Mittel eingesetzt werden sollen, ist eine erneute Vorlage einer Maßnahmenliste in der Bürgerschaft erforderlich. Diese Maßnahmenliste ist zu diskutieren und gegebenenfalls zu beschließen. Auf diesem Weg geben die kommunalen Gremien ihren Einfluss auf die städtebauliche Gestaltung nicht völlig aus der Hand, so wie das in den letzten Jahren der Fall war.
Über laufende Programmjahre hat der Sanierungsträger im Rahmen seiner Informationspflicht spätestens zu Beginn der Haushaltsdiskussion für das Folgejahr zu berichten. Sollten zu diesem Zeitpunkt Mittel frei geworden sein, ist ein neuer Beschluss über deren Verwendung erforderlich.
Die Bürgerschaft zieht mit diesem Verfahren lediglich notwendige Schritte zeitlich vor, die zur Erstellung eines Investitionsplanes im Rahmen der Doppik erforderlich sind.
