Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.     Die Bürgerschaft stimmt dem Abschluss der beigefügten Trägervereinbarung zu.
     
  2. Herr Ulf Dembski wird als Vertreter der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in das „Kuratorium“ entsandt.


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Sachdarstellung

Die Pommersche Evangelische Kirche bittet vor dem Hintergrund der Fusion der drei evan­ge­lischen Kirchen Norddeutschlands um den Abschluss der beigefügten Trägervereinbarung zur Verdeutlichung der Bedeutung der „Greifswalder Bachwoche“ in unserer Region.

 

Der Sache nach handelt es sich bei der Trägervereinbarung um die Begründung einer Gesellschafterstellung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in einer gemeinnützigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Weitere Gesellschafter sind die Pommersche Evangelische Kirche, die Ernst-Moritz-Arndt-Universität, das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Kirchenkreis Greifswald. Seitens der benannten Träger besteht hinsichtlich des Abschlusses dieser Vereinbarung Einvernehmen. Die Aufnahme weiterer Träger ist möglich.

 

Erklärtes Ziel der Gesellschaft ist die Erhaltung und Entwicklung der „Greifswalder Bachwoche“ als besonderes Kulturereignis in Greifswald und der umliegenden Region.  

 

Die Unterzeichnung der Trägervereinbarung hat dem Grunde nach haushaltsrechtliche Bedeutung. Im §  13 der Trägervereinbarung wird geregelt, dass die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die „Greifswalder Bachwoche“ mitfinanziert. Die Höhe der Finanzierung durch die Träger wird im Einzelnen nicht festgelegt. Die jährliche Entscheidung hierüber verbleibt bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Insoweit ist im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzungen die Entscheidung der Bürgerschaft maßgeblich. Im Jahr 2010 erfolgt entsprechend dem aktuellen Haushaltsplan eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 4.500 Euro. Gemäß §  13 Abs.  3 Satz 2 der Trägervereinbarung trägt die Pommersche Evangelische Kirche das finanzielle Ausfallrisiko falls über die Trägerzuwendungen, Spenden, Eintrittsgelder, Werbeeinnahmen etc. keine Kostendeckung erreicht wird.

 

Als Trägerin der „Greifswalder Bachwoche“ wird die Universitäts- und Hansestadt Greifswald auch in die Außendarstellung der Gesellschaft und ihrer Veranstaltungen mit aufgenommen (§  17).

 

Gemäß §  7 Abs.  7 entsendet die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Trägerin einen stimmberechtigten Vertreter in das Kuratorium (Gesellschafterversammlung). Auf Grund seines Aufgabenbereichs wird hierfür der für den Bereich Kultur zuständige Stellvertreter des Oberbürgermeisters vorgeschlagen.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.06.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur - einstimmig

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14.06.2010 - Hauptausschuss (HA)

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28.06.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich