Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/281

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Alle Verträge, die die Universitäts- und Hansestadt Greifswald abschließt, werden vor Unterzeichung durch den Oberbürgermeister dem beschließenden Gremium der Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt.

Dies gilt für Verträge, über die laut Hauptsatzung der UHGW der Hauptausschuss oder die Bürgerschaft entscheiden.

Der Vertrag soll bereits der Beschlussvorlage über den Auftrag zum Vertragsabschluss im beschließenden Gremium beigefügt sein und wird damit Teil des Beschlusses.

Sollte der Vertrag erst nach Beschlussfassung erarbeitet werden, wird er in einer der folgenden Sitzungen des Gremiums rechtzeitig vor Beurkundung separat zur Abstimmung vorgelegt.

Bei besonders umfangreichen Verträgen reicht es, wenn Exemplare mindestens zwei Wochen vor der Sitzung des beschließenden Gremiums zur Einsicht in der Bürgerschaftskanzlei ausliegen.

 

2. Die Fraktionen und Gruppen der Bürgerschaft erhalten zusammen mit einer Beschlussvorlage je ein Exemplar aller Gutachten, die dieser Beschlussvorlage zugrunde liegen.

 

 

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Sachdarstellung

Zu 1.

Die Beschlussvorlage zum Abschluss eines Vertrages - z. B. eines Grundstücksverkaufs - nennt die wesentlichen Vertragsbestandteile. Viele Details - z. B. das genaue Vorgehen bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner (Rückabwicklung, Rückkaufsrecht …) - finden sich jedoch nicht in der Beschlussvorlage. Bei Bedarf muss es den Bürgerschaftsmitgliedern möglich sein, sich im Vertragstext direkt darüber informieren zu können, um gegebenenfalls Änderungen des Vertrages vorzuschlagen.

 

Zudem werden immer wieder im Zuge der Diskussion von Beschlussvorlagen in den Fachausschüssen und den beschließenden Gremien weitere Bedingungen oder abweichende Konditionen für die Vertragsausfertigung festgelegt. Es muss der Bürgerschaft ohne großen bürokratischen Aufwand möglich sein, deren Umsetzung zu überprüfen, bevor der Vertrag abgeschlossen wird.

 

Zu 2.

Gutachten bilden häufig eine wichtige Grundlage einer Beschlussvorlage. Dies gilt insbesondere für Grundstücksverkäufe in Sanierungsgebieten. Aus diesem Grund benötigen die Bürgerschaftsmitglieder diese Informationen, um eine Entscheidung hinsichtlich des Vertragsabschlusses treffen zu können.

 

Alle Bürgerschaftsmitglieder müssen ohne bürokratischen Aufwand die Möglichkeit haben, in die Gutachten Einblick zu nehmen.

Das hierfür derzeit einzig mögliche Mittel der Beantragung von Akteneinsicht ist zu schwerfällig und aufwändig.

 

Das Beilegen der Gutachten zu den Beschlussvorlagen ist gängige Praxis in zahlreichen Kommunen (z. B. Rostock und Stralsund). Das gleiche gilt für die Genehmigung der Verträge vor Beurkundung durch die beschließenden Gremien (z. B. Kreistag Ostvorpommern).

 

 

 

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Beschlüsse

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07.06.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten - zurückgezogen

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14.06.2010 - Hauptausschuss (HA)