Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/283
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreditaufnahme in Höhe von 3.883.100 EUR für den Vermögenshaushalt 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.06.2010
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Kredite in Höhe von 3.883.100 Euro zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2010 aufzunehmen.
Die Kredite werden zu möglichst günstigen Konditionen auf dem freien Kreditmarkt aufgenommen. Vor Kreditaufnahme werden verschiedene Angebote eingeholt. Die Kredite werden beim günstigsten Anbieter aufgenommen.
Über das Ergebnis der Kreditaufnahme ist zu informieren.
Sachdarstellung
Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2010.
Für das Haushaltsjahr 2010 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern mit Erlass vom 18.03.2010 die Genehmigung zur Kreditaufnahme (ohne Umschuldungen) in Höhe von insgesamt 6.360.800 Euro erteilt.
Davon sollen Kredite in Höhe von 3.883.100 EUR nach Prüfung der bestehenden Möglichkeiten vorzugsweise als zinsgünstige Kredite bei der kfw-Förderbank aus Mitteln des Programms „Investitionsoffensive Infrastruktur“ für strukturschwache Kommunen aufgenommen werden. Für Darlehen dieses Programms kommt der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung. Dieser Zinssatz wird für einen Zeitraum von 5 Jahren festgeschrieben, wobei die ersten beiden Jahre zinsfrei sind. Aktuell gilt ab 11.05.2010 ein Zinssatz von 1,05 % p. a. Die Kredite sind über einen Zeitraum von 5 Jahren tilgungsfrei.
Sollte dies nicht möglich sein, wird die Kreditaufnahme nach Einholung von Angeboten auf dem Kreditmarkt bei dem günstigsten Anbieter erfolgen.
Der Beschluss des Hauptausschusses erfolgt entsprechend § 5 Abs.5 Nr.4 der Hauptsatzung.
Die Genehmigung zur Kreditaufnahme für die verbleibende Kreditermächtigung in Höhe von 2.477.700 EUR liegt bereits vor. Hier werden zinsbegünstigte Kredite des Kommunalen Aufbaufonds in Höhe von 1.259.700 EUR zur Finanzierung der Maßnahmen „Sanierung Jahn-Gymnasium, Haus II“ und „Bahnparallele“ aufgenommen. Weiterhin wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss vom 12.04.2010 ermächtigt, zur Finanzierung der Ausgaben zur Beseitigung der Straßenwinterschäden 2010 bei der kfw-Förderbank einen Kredit in Höhe von 1.218.000 EUR aufzunehmen.
