Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/259
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für das Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum „TAKT“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.06.2010
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend
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Beratung
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07.06.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.06.2010
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Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt betreibt das Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum „TAKT“. Für die Einnahmen des „TAKT“ soll mit der Entgeltordnung der rechtmäßige Zustand hergestellt werden. Gem. § 22 III Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V ist die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte durch die Bürgerschaft vorzunehmen.
Die Angebote im „TAKT“ im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit sind ein Teil der Jugendhilfe.
Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe mit ihren Angeboten an alle jungen Menschen. Die Angebote sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen – so die gesetzliche Vorgabe gem. § 11 SGB VIII.
Während es in der Jugendarbeit um eine allgemeine Förderung junger Menschen geht, ist das Ziel der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligungen und deren Folgen oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen dienen.
Die offenen Bildungs- und Freizeitangebote und sozialpädagogischen Hilfen des „TAKT“ richten sich insbesondere an sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in den Stadtteilen Schönwalde I und II.
Mit der Erhebung privatrechtlicher Entgelte wird auf die Beteiligung an den Kosten und Einnahmen im Haushalt abgezielt. Diese entsprechen unter Beachtung des gesetzlichen Auftrages der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich nicht dem Ansatz einer vollständigen Kostendeckung und grenzen sich somit von einer kommerziellen Nutzung ab.
Auf der Grundlage der Jahresrechnung 2009 und unter Berücksichtigung von ermittelbaren Werten wurde eine Kostenkalkulation auf der Basis einer Vollkostenrechnung vorgenommen. Sofern dies möglich war, ist eine Differenzierung in Einzelkosten und Gemeinkosten durchgeführt worden. Mit Hilfe der Kostenstellenrechnung wurden die Gemeinkosten nach dem Durchschnittsprinzip über Verrechnungssätze auf die einzelnen Kostenträger verteilt.
Für die aufgeführten Bildungs- und Freizeitangebote wurden Entgelte festgelegt bzw. angeglichen. Die Höhe der Entgelte bestimmt sich nach der individuellen Leistung, den sozialen Aspekten und unter Berücksichtigung des maximalen Kostendeckungsgebotes, einen vertretbaren prozentualen Kostendeckungsgrad zu erreichen. Dieser soll auch aus Sicht des Nutzers als legitimer Verbindlichkeitsbetrag wahrgenommen werden.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
46020. 110 000 |
Einnahmen aus Veranstaltungen |
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2 |
46020. 130 000 |
Einnahmen aus Verkauf |
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3 |
46020. 152 200 |
Einnahmen Telefon/Internet |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
8.500,00 € |
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2 |
3.800,00 € |
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3 |
1.200 |
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Anlagen
- Entgeltordnung des Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum „TAKT“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Kostenkalkulation
Entgeltordnung
„TAKT“ (Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum)
der Universität- und Hansestadt Greifswald
Auf der Grundlage des § 90 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII), in der zurzeit geltenden Fassung, § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 28.06.2010 folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1
Gegenstand der Entgelterhebung und Höhe der Entgelte
1. Für die Teilnahme an den vom „TAKT“ veranstalteten sozial- und erlebnispädagogischen Angeboten, Kursen, Projekten, sowie weiteren Freizeitangeboten -nachfolgend als Angebote benannt-, erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur teilweisen Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Ein Tagesausflug außerhalb des „TAKT“ mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden gilt als ganztägiger Tagesausflug, mit einer Dauer von weniger als 4 Stunden als halbtägiger Tagesausflug.
2. Für die Nutzung der Räumlichkeiten im „TAKT“, sowie für die Nutzung des Internets und der Computer, erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur teilweisen Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
3. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung und Teilnahme an Angeboten oder auf die Nutzung von Räumlichkeiten, Internet und Computern besteht nicht. Die Teilnahme am Angebot, sowie die Internet- und Computernutzung, steht in Abhängigkeit von der Anzahl der freien Plätze. Die Raumnutzung wird vorrangig für die Inanspruchnahme von Angeboten nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII gewährt und steht in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit.
4. Das Entgelt gemäß der anliegenden Entgelttarife des „TAKT“ (Anlage 1), die Bestandteil der Entgeltordnung sind, richtet sich für
a) Angebote nach der Art des Angebots und dessen Dauer,
b) Räumlichkeiten nach der Art der Räumlichkeit, Art der Nutzer und Art der Veranstaltung,
c) Internet- und Computernutzung nach der Dauer der Nutzung.
5. Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslagen in Höhe ihres tatsächlichen Anfalls insbesondere erhoben:
a) Auslagen für Materialien
b) Auslagen für Speisen und Getränke
c) sonstige Auslagen.
§ 2
Entgeltschuldner
- Schuldner der Entgelte und der Auslagen ist derjenige, der
a) den Benutzungsantrag stellt,
b) das Angebot oder die Nutzung in Anspruch nimmt,
c) die Schuld bezüglich der Nutzung oder des Angebots übernimmt.
- Für Minderjährige ist der gesetzliche Vertreter Entgeltschuldner.
- Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit der Entgelte und Auslagen
1. Die Entgelte und Auslagen werden mit Beginn des jeweiligen Angebotes bzw. mit Übergabe der Räumlichkeiten, des Internets bzw. des Computers an den Nutzer fällig und sind in bar zu entrichten.
2. Entgelte und Auslagen für Angebote bzw. Nutzungen, die insgesamt mindestens 20,00 EUR betragen, werden vorab mit der Anmeldung fällig.
3. Für das Entgelt und die Auslagen wird eine Quittung erstellt. Eintrittskarten gelten als Quittung.
§ 4
Entgelterlass
- Zur Vermeidung sozialer Härten können Entgelte und Auslagen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernommen werden, wenn die
a) Belastung nicht zuzumuten ist und
b) Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.
- Bei Beträgen bis zu 20,00 EUR trifft die pädagogische Fachkraft des „TAKT“ die Entscheidung auf der Grundlage pflichtgemäßen Ermessens. Bei Beträgen über 20,00 EUR ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Entscheidung darüber obliegt der Abteilungsleiter/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in der Kindertages- und Freizeitförderung auf der Grundlage pflichtgemäßen Ermessens.
- Die erforderlichen aktuellen Nachweise sind bei Antragsstellung vorzulegen.
§ 5
Kostenerstattung
- Gezahlte Entgelte und Auslagen werden erstattet:
a) in voller Höhe, wenn ein Angebot bzw. die Nutzung aus von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vertretenden Gründen nicht stattfindet,
b) anteilig, wenn ein Angebot bzw. die Nutzung aus von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vertretenden Gründen nur teilweise stattfindet.
- Erstattungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Ausfall oder Teilausfall des Angebotes bzw. der Nutzung geltend zu machen.
- Wird ein Angebot bzw. die Nutzung aus Gründen, die der Entgeltschuldner zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Entgelte.
§ 6
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den…
Dr. Arthur König
Oberbürgermeister
Entgeltkatalog „TAKT“ Anlage 1
Art des Angebots/Nutzung
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Dauer/Altersbegrenzung |
Entgelt |
Internetnutzung
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30 min. / ab 7 Jahre |
pro Person: 0,50 € |
Fitness
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60 min. / ab 18 Jahre / ab 14 Jahre mit Begleitung eines Sozialpädagogen
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pro Person:
0,50 € |
Billard
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ab 12 Jahre |
pro Spiel: 0,50 € |
Musikkurse insbesondere:
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1 Stunde wöchentlich / ab 7 Jahre |
pro Person:
2,50 € |
Bandproben
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8 Stunden monatlich / ab 14 Jahre
|
monatlich pro Band:
20,00 € |
Veranstaltungen insbesondere:
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ab 14 Jahre
bis 21 Jahre |
pro Person:
3,00 €
1,00 € |
Jugendfahrten mehrtägig mit max. 2 Übernachtungen, Verpflegung und Betreuung
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ab 12 Jahre |
pro Person: 25,00 € |
Workshops
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ab 8 Jahre
ab 8 Jahre |
pro Person:
25,00 €
5,00 € |
Kinderprogramm
|
max. 1 Stunde / ab 3 Jahre |
pro Person: 1,50 € |
Art des Angebots/Nutzung |
Dauer/ Altersbegrenzung
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Entgelt |
Raumnutzung bei Familienfeiern inkl. Küchennutzung
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1 Tag (bis 02:00 h des Folgetages) |
pro Veranstaltung: 107,00 € |
Raumnutzung andere Nutzer (Vereine, andere Institutionen) |
max. 8 Stunden
|
pro Stunde 7,70 € |
