Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob der Stadtteil Schönwalde I in das Programm „Soziale Stadt – Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ aufgenommen werden kann.
  2. Für diesen Fall  sind alle notwendigen Schritte zu veranlassen.
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Sachdarstellung

Der Stadtteil Schönwalde I (bzw. der “Sozialraum II, vgl. “Dritte Fortschreibung der Jugendhilfeplanung...”, Bürgerschaftsbeschluss vom 12.04.2010) ist ein Stadtteil mit einer besonderen sozialen Problemlage.

Schönwalde I/Südstadt ist der Stadtteil mit der höchsten Zahl der Einwohner (n=10859) So wachsen hier z. B. 59,7% der 0-15jährigen Kinder (n=710) in “Bedarfsgemeinschaften” auf (ebd. S. 33), beträgt die Anzahl der Arbeitslosen (im Alter von 16-64 Jahren, n = 1021) 14 %, ist der Ortsteil mit den höchsten Anteil von Einwohnern (in einem geschlossenen Ortsteil, n= 10859),  von 1181 Kindern (0 bis 15 Jahre) und mit 14.6 % (nach dem Sozialraum III = Schönwalde II) den zweithöchsten Anteil an “Fallzahlen der Jugendgerichtshilfe” (n = 121).

 

Der Stadtteil ist damit ein “klassischer” Fall für das Bund-Länder-Programm zur Entwicklung von Stadtteilen mit städtebaulichen, sozialen und ökonomischen Problemen, dem “Probgramm Soziale Stadt - Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf”, in dem neben städtebaulichen Handlungsfeldern auch soziale, kulturelle, beschäftigungs- und bildungspolitische Bereiche erfasst werden sollen.

 

Diese Programm eröffnet die Möglichkeit, präventiv und aktiv diesen Problemen gegenzusteuern.

 

Weitere Erläuterungen und Begründungen durch die Einbringer.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.06.2010 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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09.06.2010 - x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen

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14.06.2010 - Hauptausschuss (HA)

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28.06.2010 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig