Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/289
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung Klimaschutzbündnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.06.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft unterstützt und beauftragt den Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, das Klimaschutzbündnis weiterhin fortzuführen. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll dabei auch zukünftig die Schirmherrschaft und ihre bisherige Motorfunktion zur Entwicklung des Klimaschutzbündnisses wahrnehmen. Insbesondere sind Bemühungen zur Einwerbung von weiteren Finanzmitteln zur Fortführung des Klimaschutzbündnisses zu forcieren und zu unterstützen, um inhaltliche Schwerpunkte wie „Verkehr“, „Energieeffizienz“ und „regionale Energieautharkie“ zu gestalten.
Dabei sind neben den umweltpolitischen Aspekten, wie die Reduktion von CO2-Emissionen, insbesondere auch wirtschaftliche und soziale Ziele sowie regionale Kooperationen zu konzipieren.
Sachdarstellung
Die bisherigen Aktivitäten des Greifswalder Klimaschutzbündnisses mit Schwerpunkten zur Aufdeckung von CO2-Emissionsreduzierungspotentialen haben insbesondere durch die Einbindung von verschiedenen Akteuren große Resonanz gefunden.
Die bisherige Bundesförderung lief im Mai 2010 allerdings aus. Zur Fortführung müssen daher u.a. unbedingt weitere neue Finanzmittel erschlossen werden.
Folgende Themen könnten im Fokus von Nachfolge-Aktivitäten stehen:
+ Verkehr: Begleitung von Umsetzungsmaßnahmen zur CO2-Emissionsreduktion sowie Weiterentwicklung von Konzepten zur CO2-Emissionsreduktion
+ lokale Energieautharkie: Konzeptentwicklung zur schrittweisen Förderung einer dezentralen Energieproduktion auf Basis erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Förderung der ökonomischen Entwicklung Greifswalds und der Lebensqualität in der Stadt
+ Energieeffizienz: Konzeptentwicklung zu lokalen Maßnahmen einer verbesserten Effektivität der Energienutzung, z.B. bei
+ Neubau & Sanierung von Gebäuden
(„Sanierungsaktie“, „ökologischer Mietspiegel“,
„Energieausweis“ für Häuser etc.)
+ Gebäude- & Flächenmanagement
+ Ausschreibungen und Neuanschaffungen (Berücksichtigung
des so genannten „ökologischen Rucksacks“)
Zu allen inhaltlichen Punkten ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln. Die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten wäre auch dafür eine hilfreiche Maßnahme. Ebenfalls zeigte sich in anderen Regionen, dass mit Aufstellung eines Energieentwicklungsplanes gute Voraussetzungen für die Ableitung konkreter Maßnahmen (inkl. der Mittelbeschaffung z.B. über das „LEADER+“-EU-Programm) ermöglicht werden können.
Die guten Erfahrungen zur Einbindung von Einwohnern und institutionellen Akteuren sind auch weiterhin zu nutzen. Zur Entwicklung neuer betriebswirtschaftlicher Modelle zur Umsetzung ist ggf. eine Erweiterung des Partnerspektrums zu berücksichtigen.
Thematisiert werden sollten u. a. auch gemeinschaftliche Zielvorstellungen hinsichtlich der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, Potentiale zur Senkung der Energiekosten durch die Verbesserung der Energieeffizienz sowie ‚Klimaschutz als Bildungsauftrag’ für KITAs und Schulen. Ferner sind Anreize zu entwickeln, die künftig eine aktive Beteiligung von Bevölkerung und Institutionen zu CO2-Emissionsreduzierungen motivieren.
Bei der Beteiligung Greifswalds an der Klimaschutzinitiative der EU-Kommission „Convent of Mayors - Konvent der Bürgermeister“ sollte das Klimaschutzbündnis einen wichtigen Baustein bilden. Gemäß Bürgerschafts-Beschluss vom 08.12.2008 sind dabei u.a. folgende Aspekte einzubringen:
+ über das Klimaschutzziel der EU hinausgehen:
die CO2-Emissionen bis 2020 um mehr als 20 % reduzieren
+ einen Aktionsplan für nachhaltige Energie entwickeln und umsetzen
+ periodische Entwicklungs- und Erfolgsberichte erstellen
+ eigene Erfahrungen mit anderen Kommunen austauschen
Dieser Beschluss ist als Initialbeschluss zu verstehen. Haushaltsmittel sollten aus Sicht der Einbringer erst bei Bewilligung von Nachfolgeprojekten erforderlich werden.
