Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/258
Grunddaten
- Betreff:
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3./4. BA BioTechnikum, Übertragungsvereinbarung zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für eine Vorrichtung zur Hochleistungsanalytik – NMR-Massenspektrometer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.06.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.06.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der BioTechnikum Greifswald GmbH wird das für das Strukturanalytische Zentrum angeschaffte NMR-Massenspektrometer mit allen sich daraus ableitenden Rechten und Pflichten als Eigentum übertragen. Hierzu ist zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der BioTechnikum Greifswald GmbH eine Übertragungsvereinbarung abzuschließen (s. Anlage).
Sachdarstellung
Zur Erweiterung des BioTechnikums Greifswald hat die Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschafts-aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ in Höhe von 3.815.287,00 EUR den 3. Bauabschnitt (Ausbau) und 4. Bauabschnitt (strukturanalytisches Zentrum) realisiert.
Als Kernstück des strukturanalytischen Zentrums wurde in diesem Rahmen ein NMR-Massen-spektrometer mit einem Wert von 927.947,92 EUR angeschafft.
Finanziell wurde die Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Zuwendungsempfänger durch die Bereitstellung der Eigenmittel von 10 % durch die BioTechnikum Greifswald GmbH und die 90%-ige Landesförderung nicht belastet.
Zur Erfüllung des Zuwendungszweckes überträgt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit einer Übertragungsvereinbarung ihre Rechte und Pflichten am NMR-Massenspektrometer (wie
z. B. Wartung, Instandhaltung, Service) an die Betreibergesellschaft BioTechnikum Greifswald GmbH.
Die maßgebliche Einflussnahme der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Gesellschafter ist durch ihren 51,38%-igen Anteil am Stammkapital der BioTechnikum Greifswald GmbH gewährleistet. Die Übertragung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
Anlagen: |
Übertragungsvereinbarung |
