Informationsvorlage - 05/292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt den erreichten Arbeitsstand der Verwaltung zur Umsetzung des Beschlusses B 590-42/09 vom 25.05.2009, der die Weiterentwicklung des Seehafens Ladebow betrifft, sowie die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Kenntnis.

 

 

 

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Sachdarstellung

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschloss auf Antrag der SPD-Fraktion, Grüne/ok, Die Linke und FDP am 25. Mai 2009 die Vorlage B 590-42/09 zur Weiterentwicklung des Seehafens Ladebow. Diese hatte zum Gegenstand:

  1. Erweiterung der gewerblichen Nutzung um die maritim-touristische Nutzung und Wohnbebauung
  2. Aufrechterhaltung Öltanklager/Ölpier
  3. Weiterentwicklung:
    > immissionsarme gewerbliche Nutzung
    > maritim-gewerbliche Nutzung mit Marina
    > touristische Nutzung / Bildungsstandort
    > Wohnnutzung inkl. Infrastruktur
    > ggf. weiter Nutzung ohne Konfliktpotential zur vorhandenen Nutzung
    > sportliche Nutzung
  4. Zuverfügungstellung der Hafenflächen durch die bisherigen Eigentümer / ggf. Ausgleichsflächen anbieten
  5. Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes nach der Klärung der Grundstücksfragen
  6. auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse Erarbeitung des B-Planes / Weiterführung des Raumordnungsverfahrens für eine Marina
  7. Akquisition Investoren Wohnbebauung (WVG mbH und WGG eG)
  8. Begleitung Nutzungserweiterung durch Arbeitsgruppe
  9. Einholen einer belastbaren Aussage des Wirtschaftsministeriums hinsichtlich der Rückforderungen gewährter Fördermittel und Ausreichung von Fördermitteln für die Umsiedlung von Gewerbe und für den Bau einer Marina.

 

Folgender Arbeitsstand (chronologisch nach Aktivitäten geordnet) wurde erreicht:

 

Zu 4.                           Zuverfügungstellung der Hafenflächen durch die bisherigen Eigentümer

 

Das bereits am 14. Juli 2009 mit den Firmen MIBAU Baustoffhandel GmbH, CEMEX Deutschland AG, BWG Betondeckenwerk Greifswald, Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG sowie der Greifswalder Hafengesellschaft mbH geführte Gespräch beim Oberbürgermeister machte deutlich, dass keine der hier genannten Firmen bereits ist, ihren Firmenstandort aufzugeben. (siehe Anlage 1)

 

Mit den weiteren hier ansässigen Firmen wurden aufgrund der ersten Ergebnisse nicht mehr gesprochen.

 

Allerdings wurde am 27. Oktober 2009 in einem Gespräch beim Oberbürgermeister Herrn Staatssekretär Dr. Rudolph anhand einer Powerpoint-Präsentation der aktuelle Sachstand zum Hafen Ladebow mitgeteilt. Insbesondere der Beschluss B 590-42/09 vom 25.05.2009 zur Weiterentwicklung des Seehafens Ladebow sowie die Hintergründe, die zu diesem Beschluss geführt haben. Herr Staatsekretär Dr. Rudolph brachte zum Ausdruck, dass seitens des Wirtschaftsministeriums kein Interesse an der Aufgabe des Gewerbehafens Ladebow bestehe. (siehe Anlage 2)

 

 

Der Vollständigkeit halber hier ein Auszug über die Unternehmen im Seehafen Greifswald-Ladebow aus dem Sachstandsbericht Seehafen 19. Juni 2008

 

Lfd. Nr.

Unternehmen in der

Friedrich-von-Hagenow-Straße

Leistungen

Gewerbe-anmeldung

1

Greifswalder Hafengesellschaft mbH

Umschlag, Stauerei, Lagerung, Spedition, Ladungskontrolle, kompletter Hafenservice

01.01.1994

2

Weser Petrol Seehafentanklager GmbH & Co KG

Einfuhr, Handel, Einlagerung und Umschlag von Mineralölen, Flüssigkeiten aller Art und aller damit zusammenhängenden Geschäfte, Beteiligung an gleichartigen Unternehmen

01.07.1995

3

DS Mineralöl GmbH

Einfuhr, Herstellung und Vertrieb von Mineralöl- und petrochemischen Produkten sowie von flüssigen und festen Brennstoffen, Umschlag und Lagerung von Gütern

15.11.1991

4

Voß, Uwe

Holztransport

01.07.2002

5

Freese, Gerlinde

Vermittlung, Lagerung und Transport für das Güterkraftunternehmen

10.10.2000

6

WF Transport- & Entsorgungs GmbH

Rohr- und Kanalreinigung, Wartung und Entsorgung von Fettabscheideranlagen, Transport von Gütern jeglicher Art im Nah- und Fernverkehr, insbesondere auch von Fettabscheiderinhalten, Fäkalien und Schlämmen jeglicher Art

01.09.2007

7

INTERSERO – Metallaufbereitung Rostock GmbH

Erfassen, Aufbereiten und Handel mit metallischen Sekundärstoffen sowie die Bearbeitung von Metallen und Schrotten, der Transport gefährlicher Güter auf der Straße, Kfz - Entsorgung und Tätigkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft

01.2.2006

8

Stenzel, Ronald

Metallbau

12.05.1995

9

Gesellschaft für elektrische Anlagen und Energieanlagenbau GmbH

Planung, Projektierung, Lieferung, Reparatur und Wartung von elektronischen Anlagen, Verteilungsnetzen für Strom-, Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung, elektrischen Fahr- und Bahnleitungen, Kommunikations-anlagen, sonstige Anlagen aller Art

01.01.1997

10

Reinhard Rätz M&R Transport GmbH & Co KG

Güternah- und Fernverkehr, Mietwagen

01.01.1996

11

Team mineralöle GmbH & Co KG

Mineralölhandel, Tankstellenautomat

01.01.2004

12

Holzwerkstatt Hagen Benz

 

 

 

 

 

Unternehmen in der

Thomas-Müntzer-Straße

Leistungen

Anmeldung

13

Landmesser, Ralf

Betreiben von Ferienwohnungen

01.08.2002

 

 

 

Unternehmen in der

Nordstraße

Leistungen

Anmeldung

14

BWG Betondeckenwerk Greifswald GmbH & Co. KG

Herstellung und Vertrieb von Betonfertigteilen aller Art sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen

01.07.1990

15

Mibau Baustoffhandel GmbH

Handel sowie Im- und Export von Mineralien und Baustoffen, Wahrnehmung von Industrievertretungen und Befrachtung von See- und Binnenschiffen

01.05.1993

16

CEMEK Deutschland AG

Herstellung und Vertrieb von Beton und anderen Baustoffen

12.10.2006

17

GAM Greifswalder  Asphaltmischwerke GmbH & Co KG

Betrieb von Asphaltmischungen zur Erzeugung von bituminösem Mischgut, von Recyclinganlagen zur Aufbereitung von Bauschutt und Straßenaufbruch sowie der Handel mit Straßenbaustoffen

23.04.2007

 

Das Wirtschaftsministerium hat jüngst in diesem Sinne eine Förderung der Umsiedlung bestehender Gewerbestandorte ausgeschlossen, da hierdurch keine neuen Arbeitsplätze entstehen werden. (siehe Anlage 3)

 

 

Zu 8.                           Begleitung durch Arbeitsgruppe

 

Mit Beschluss B92-04/09 vom 14. Dezember 2009 beschloss die Bürgerschaft die Bildung einer verwaltungsinternen ämterübergreifenden Arbeitsgruppe.

 

Diese Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Ämter Wirtschaft und Finanzen, Immobilienverwaltungsamt, Stadtbauamt und Tiefbau- und Grünflächenamt wurde am

25. Februar 2010 erstmalig vom ehemaligen Bausenator einberufen.

 

Die Arbeitsgruppe beriet u. a. Ansiedlungsanfragen, die Änderung des Aufstellungsbeschlusses B-Plan 14, die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich Hafen Ladebow, den weiteren Umgang mit der kommunalen Anschlussbahn sowie die Erarbeitung dieser Informationsvorlage.

 

 

Zu 9.              Fördermittelproblematik Rückforderung

 

Die SPD-Fraktion der Bürgerschaft regte am 6. April 2010 beim Bürgerschaftspräsidenten ein Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium über die weitere Entwicklung des Seehafens Greifswald Ladebow, insbesondere über die Notwendigkeit von Rückzahlungen der Fördermitteln bei touristischer Nutzung, an.

 

Aufgrund des Vorhabens der Einbringung der Vorlage zur Satzung über die Veränderungssperre im Bereich Hafen Ladebow und der Vorlage Änderung des Aufstellungsbeschlusses B-Plan 14 wendet sich der kommissarische Baudezernent unabhängig hiervon am 22. April 2010 an den Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Dr. Stefan Rudolph. Hier ging es um die Beantwortung der in Rede stehenden Förder- und Rückforderungsproblematik sowie um die Beantwortung der Frage, welche Auswirkungen in diesem Zusammenhang die beabsichtigte Veränderungssperre haben würde. Es wurden der Beschluss B 590-42/09 vom 25.05.2009 zur Weiterentwicklung des Seehafens Ladebow sowie die Vorlagen zur Veränderungssperre sowie zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan 14 an das Ministerium übersandt, die zur Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vorgesehen waren.

 

Mit Schreiben vom 26. April 2010 wies das Wirtschaftsministerium daraufhin, dass eine Annahme dieser Beschlussvorlage eine zweckwidrige Verwendung der aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ geförderten Anlagen bedeuten könnte. Dies würde auf jeden Fall die Einleitung eines entsprechenden Rückforderungsverfahrens zur Folge haben. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die Verlagerung von Unternehmen aus dem Gewerbegebiet grundsätzlich nicht förderfähig sei, weil damit keine neuen Arbeitsplätze geschaffen würden. Auch die Errichtung einer Marina in Ladebow sei nach derzeitiger Einschätzung – jedenfalls als Infrastrukturmaßnahme – nicht förderfähig.

 

Mit Schreiben vom 29. April 2010 lud der Staatssekretär, Dr. Stefan Rudolph, zum 12. Mai 2010 den Bürgerschaftspräsidenten, die Vorsitzenden der Fraktionen der Bürgerschaft, die Ausschussvorsitzenden des Finanz- und des Bauausschusses sowie den kommissarischen Baudezernenten in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Landesförderinstitutes wurde erörtert, ob und in welcher Höhe die Umsetzung des bürgerschaftlichen Beschlusses B 590-42/09 Rückforderungsansprüche des Landes nach sich ziehen würde. (siehe Anlage 3)

 

Der Vollständigkeit halber sind nachstehend die Förderungen dargestellt, die Greifswald für den Ausbau des Seehafens Greifswald-Ladebow (Stand 19. Juni 2008) erhalten hat.

 

 

Vorhaben

Ausgaben in TEUR

Förderung in TEUR

Zweckbindung

Landesförderinstitut

 

 

 

1. Ausbaustufe

(Kranbahn, Regenentwässerung, Sammelkanal, Straßenbau, Trinkwasser, Schmutzwasser, Elektroerschließung, Flutlichtanlage, Piergebäude, Flächenbefestigung, Gleisbau, Lärmschutzbegrünung, Löschwasser, Zufahrtsgleis inkl. Gleiswaage und Sonstige)

9.921

8.344

2024

Erneuerung Kaimauer

500

450

2018

Neubau Tankanleger

5.941

4.038

2030

 

Straßenbauamt Stralsund

 

 

 

Ausbau Ladebower Chaussee

(ohne Grunderwerb)

8.398

4.849

 

 

Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund

 

 

 

Vertiefung seeseitige Zufahrt

2.700

2.700

 

 

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

 

 

Kommunale Anschlussbahn

50

 

 

Sicherheitszaun ISPS Code

75

 

 

 

Gesamt in TEUR

27.585

20.381

 

 

Das Wirtschaftsministerium positionierte sich hinsichtlich der beabsichtigten Umnutzung des Seehafens Ladebow sehr deutlich. Der Umnutzung würde in jedem Falle ein Rückforderungsverfahren folgen, Ermessensspielräume seien insoweit nicht gegeben.

Bei einer näher zu definierende Nutzungserweiterung müsste geprüft werden, inwieweit geförderte Vermögensteile entsprechend der ursprünglichen Förderzwecke genutzt würden.

Nach überschlägiger Prüfung des Wirtschaftsministeriums müsste Greifswald von einem Rückforderungsbetrag ausgehen, der zwischen 7 und 9 Mio. EUR liegen könnte.

 

Der Vollständigkeit halber hier die Zuwendungszwecke als Auszug Sachstandsbericht Seehafen Greifswald-Ladebow Stand 19. Juni 2008

 

Die Zuwendungen dienen den Zwecken:

  • durch den Auf- und Ausbau des Stadthafens Greifswald-Ladebow die Verkehrsverbindung auf dem Wasserwege grundlegend zu verbessern und gleichzeitig einen Anreiz für die Ansiedlung hafentypischer Unternehmen zu geben
  • durch die Erweiterung des Hafens die Voraussetzungen für die Ansiedlung produzierender Unternehmen auf hafennahen Gewerbeflächen zu schaffen
  • die verkehrlichen Anbindung an den Seehafen Greifswald-Ladebow zu verbessern

 

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den vergangenen Monaten ansiedlungswillige Unternehmen (beispielweise die Körber Handelsgesellschaft mbH & Co. KG mit ihrem Antrag vom 04.02.2010) unter Verweis auf den in Rede stehenden Bürgerschaftsbeschluss zur Umnutzung des Hafenareals bei ihren Vorhaben keine Unterstützung von der Verwaltung erfahren konnten, ist die vom Wirtschaftsministerium erwähnte Möglichkeit der Einleitung eines Rückforderungsverfahrens aufgrund des Verfehlens der Förderzwecke als sehr realistisch zu betrachten. Weitere Anfragen, die u.a. auch über die  Landesfördergesellschaft Invest in M-V bzw. direkt aus dem Wirtschaftministerium M-V an Greifswald herangetragen worden sind, mussten aus oben genannten Gründen ebenfalls abschlägig beantwortet werden.

 

Darüber hinaus konnten vorrangig beim Hafenbetreiber eingegangene Anfragen zum Umschlag von Gütern im Seehafen wegen der fehlenden Möglichkeiten zur Gleisnutzung nicht bedient werden. Ein bereits vom Wirtschaftsministerium M-V positiv beschiedener Förderantrag für eine Kesselwagenabfüllstation konnte ebenfalls wegen der offenen Fragen zur Gleisnutzung noch nicht umgesetzt werden.

 

Der Seehafen Greifswald-Ladebow ist für Investoren und für den Hafenumschlag weiterhin interessant, auch wegen seiner Zugänglichkeit rund um die Uhr von der Seeseite aus, was einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Standorten im Land bedeutet. Diese Aspekte sind auch der Landesregierung bekannt. In diesem Zusammenhang sei auf die geplanten Kaikantenerweiterungen in Rostock - Groß Klein und Stralsund verwiesen, die den ungebrochenen Bedarf am Markt widerspiegeln.

 

 

Zu 9.                     Fördermittelproblematik Marina

 

Nach dem Gutachten des Landes M-V „Standortkonzept für Sportboothäfen an der Ostseeküste“ aus dem Jahr 2004 sowie dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern wies der Standort Ladebow eine hohe touristische Attraktivität auf und gute standortbezogene Voraussetzungen in der see- und landseitigen Erreichbarkeit wurden bescheinigt.

 

Entsprechend der vom Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegebenen und 2010 vorgelegten Studie „Entwicklungschancen des maritimen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ bestehen aktuell im Marinanetz Netzlücken auf dem Darß, der Usedomer Außenküste und auch an der Nord- und Ostküste Rügens. Darum schließt das Wirtschaftsministerium die Förderung einer Marina in Greifswald als kommunale lnfrastrukturmaßnahme (Förderung 75%, in Ausnahmefällen bis zu 90%) derzeit aus. Insofern könne eine Marina in Greifswald allenfalls dann entstehen, wenn es sich um eine gewerbliche Marina handeln würde, die privat errichtet und betrieben wird. Die Förderquote würde dann allerdings nur zwischen 35% und höchstens 45% der förderfähigen Kosten betragen. (siehe Anlage 3)

 

In einem Gespräch beim Oberbürgermeister am 25. Mai 2010 erklärte die Investorengemeinschaft Leuschner/Rados/Linde als mögliche Investoren einer Marina in Ladebow, dass unter anderem wegen der zu errichtenden Mole eine Förderung im Umfang von mehr als 70 % erforderlich sei, um das Vorhaben an diesem Standort zu realisieren.

 

 

Zu 5.                                 Städtebaulicher Wettbewerb inkl. Einbeziehung Gleisanbindung

 

Aufgrund der negativen Ergebnisse der Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern wurde bislang noch kein städtebaulicher Wettbewerb vorbereitet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 150 TEUR stehen im Haushalt 2010 auch nicht zur Verfügung, weil die nach dem Bürgerschaftsbeschluss erforderlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Haushaltsberatung noch nicht gegeben waren.

 

In den städtebaulichen Wettbewerb lt. B 590-42/09 einbezogen werden sollte die kommunale Gleisanbindung.

 

Der weitere Umgang mit der kommunalen Gleisanlage Bahnhof Greifswald- Seehafen Ladebow ist nach der Ablehnung des Beschlussvorschlages BS- Nr. B137-06/10 am 12.04.2010 durch die Bürgerschaft nach wie vor unklar. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verfügt mit der Gleisanlage über eine genehmigte Infrastruktureinrichtung. Es ist nunmehr beabsichtigt, diese zu von der Universitäts- und Hansestadt vorgegebenen Konditionen wieder in Betrieb zu nehmen. Die Marktgängigkeit dieser Konditionen könnten in einem Interessenbekundungsverfahren ermittelt werden. Anfragen von verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen an die Verwaltung in den letzten Jahren zeigten, dass auf dem Markt ein Interesse am Betrieb der kommunalen Anschlussbahn besteht.

 

Es ist beabsichtigt, der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Beschlussfassung im September 2010 die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren vorzulegen. Nach der Markterkundung besteht das Ziel in der  Durchführung einer Ausschreibung zur Vergabe einer Baukonzession an einen privaten Dritten zur Instandsetzung, zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung und zum Betrieb der kommunalen Anschlussbahn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

 

 

Zu 6.                                 Bebauungsplan und Raumordnungsverfahren für die Marina

 

Aufbauend auf den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbes sollte ein Bebauungsplan erstellt und das unterbrochene Raumordnungsverfahren für die Marina fortgeführt werden. Gleichzeitig sollte der Beschluss der Bürgerschaft, die Planungs- und Verfahrensschritte erst nach Akquirierung eines Investors (BS 306-20/06 vom 25.9.2006) zu veranlassen, aufgehoben werden.

 

Sowohl das B-Plan Verfahren als auch das Raumordnungsverfahren wurden bislang nicht fortgeführt.

 

Planungsrechtlich handelt es sich um das Seehafen Ladebow – Gebiet um einen unbeplanten Innenbereich, also keinen Außenbereich. Für Vorhaben, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung (Nutzungsart, Baumasse) einfügen, besteht somit gemäß § 34 BauGB ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Das Gebiet ist wegen der vorhandenen Nutzungen als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung anzusehen. Es sind demnach auch ohne die Erarbeitung eines Bebauungsplans, jederzeit nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe zulassungsfähig. Es ist jeweils Vorhaben bezogen, in der Regel mittels Gutachten nachzuweisen, dass unzumutbare Belästigungen für die in der Umgebung vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen nicht entstehen.

Vorhaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind zulässig soweit sie gewerbegebietsverträglich sind, d.h. nicht zwingend wegen ihres Störgrades nur im Industriegebiet angesiedelt werden können.

 

Die Aufhebung des Beschlusses der Bürgerschaft, die weiteren Planungs- und Verfahrensschritte für eine Marina erst nach Akquirierung eines Investors (BS 306-20/06 vom 25.9.2006) einzuleiten, kann erst erfolgen, wenn die Stadt bereit ist, die hierfür erforderlichen Mittel in den Haushalt einzustellen.

 

 

Zu 7.                      Investorenanfrage Wohnungsbauvorhaben

 

Die städtischen Wohnungsgesellschaften wurden noch nicht angefragt.

 

 

Fazit

 

Mit der Informationsvorlage soll die Bürgerschaft in Anerkennung des erreichten Kenntnisstands darüber informiert werden, dass der B 590-42/09 vom 25.05.2009 zur Weiterentwicklung des Seehafens Ladebow nicht umsetzbar ist. Für die Stadt bestehen erhebliche Rückforderungsrisiken. Förderungen für die beabsichtigten Nutzungserweiterungen sind nicht zu erwarten. Bestehende Gewerbebetriebe wollen ihren Standort weder aufgeben noch verlagern. Der städtebauliche Wettbewerb kann nicht realisiert werden, solange die Grundstücksfragen nicht geklärt sind. Infolge dessen wurde der Beschluss BS 306-20/06 vom 25.9.2006 noch nicht aufgehoben und konsequenterweise auch keine Haushaltsmittel für weitere Planungs- und Verfahrensschritte bereitgestellt.

 

 

Verfahrensvorschläge der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe

 

  1. Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses B 590-42/09 vom 25.05.2009 zur Weiterentwicklung des Seehafens Ladebow
  2. Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren entsprechend § 7 Bundeshaushaltsordnung zur Markterkundung „Baukonzession kommunale Anschlussbahn
  3. Für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe besteht aus planungsrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit, das B-Plan Verfahren weiter durchzuführen, die Ansiedlung kann in der Regel nach § 34 BauGB erfolgen. Die Erschließung ist bereits gesichert. Auf Grund

              von Immissionskonflikten sollte auf die Ausweisung von Industriegebieten im Seehafen Ladebow verzichtet werden. Für den Fall, dass am Standort Ladebow weiterhin eine Marina geplant werden soll, empfiehlt sich die Fortführung des diesbezüglichen B-Plan Verfahrens.

  1. Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses B92-04/09 vom 14.12.2009 und Auflösung der verwaltungsinternen AG Seehafen Ladebow

 

 

 

Anlagen:

 

1. Vermerk vom 16.07.2009  Eigentümerabstimmung

2. Vermerk vom 30.10.2009 Vorstellung Bürgerschaftsbeschluss B 590-42/09

2. Vermerk vom 20.05.2010 Fördermittelproblematik

 

 

Die Anlagen liegen in der Kanzlei der Bürgerschaft zur Einsicht bereit.

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