Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Entgeltordnung für das Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum „TAKT“.

 

 

 

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt betreibt das Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum „TAKT“. Für die Einnahmen des „TAKT“ soll mit der Entgeltordnung der rechtmäßige Zustand hergestellt werden. Gem. § 22 III Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V ist die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte durch die Bürgerschaft vorzunehmen.

 

Die Angebote im „TAKT“ im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit sind ein Teil der Jugendhilfe.

 

Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich als eigenständiger Bereich der Jugendhilfe mit ihren Angeboten an alle jungen Menschen. Die Angebote sollen an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen – so die gesetzliche Vorgabe gem. § 11 SGB VIII.

 

Während es in der Jugendarbeit um eine allgemeine Förderung junger Menschen geht, ist das Ziel der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligungen und deren Folgen oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen dienen.

 

Die offenen Bildungs- und Freizeitangebote und sozialpädagogischen Hilfen des „TAKT“ richten sich insbesondere an sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in den Stadtteilen Schönwalde I und II.

 

Mit der Erhebung privatrechtlicher Entgelte wird auf die Beteiligung an den Kosten und Einnahmen im Haushalt abgezielt. Diese entsprechen unter Beachtung des gesetzlichen Auftrages der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich nicht dem Ansatz einer vollständigen Kostendeckung und grenzen sich somit von einer kommerziellen Nutzung ab.

 

Auf der Grundlage der Jahresrechnung 2009 und unter Berücksichtigung von ermittelbaren Werten wurde eine Kostenkalkulation auf der Basis einer Vollkostenrechnung vorgenommen. Sofern dies möglich war, ist eine Differenzierung in Einzelkosten und Gemeinkosten durchgeführt worden. Mit Hilfe der Kostenstellenrechnung wurden die Gemeinkosten nach dem Durchschnittsprinzip über Verrechnungssätze auf die einzelnen Kostenträger verteilt.

 

Für die aufgeführten Bildungs- und Freizeitangebote wurden Entgelte festgelegt bzw. angeglichen. Die Höhe der Entgelte bestimmt sich nach der individuellen Leistung, den sozialen Aspekten und unter Berücksichtigung des maximalen Kostendeckungsgebotes, einen vertretbaren prozentualen Kostendeckungsgrad zu erreichen. Dieser soll auch aus Sicht des Nutzers als legitimer Verbindlichkeitsbetrag wahrgenommen werden.

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

46020. 110 000

Einnahmen aus Veranstaltungen

2

46020. 130 000

Einnahmen aus Verkauf

3

46020. 152 200

Einnahmen Telefon/Internet

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

8.500,00 €

 

 

 

 

2

3.800,00 €

 

 

 

 

3

1.200

 

 

 

 

 

Anlagen

  1. Entgeltordnung des Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum „TAKT“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
  2. Kostenkalkulation

 


Entgeltordnung

„TAKT“ (Jugendfreizeit- und Begegnungszentrum)

der Universität- und Hansestadt Greifswald

 

Auf der Grundlage des § 90 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII), in der zurzeit geltenden Fassung, § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §1 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, in der zurzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 28.06.2010 folgende Entgeltordnung erlassen:

 

 

§ 1

Gegenstand der Entgelterhebung und Höhe der Entgelte

 

1.       Für die Teilnahme an den vom „TAKT“ veranstalteten sozial- und erlebnispädagogischen Angeboten, Kursen, Projekten, sowie weiteren Freizeitangeboten -nachfolgend als Angebote benannt-, erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur teilweisen Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

 

Ein Tagesausflug außerhalb des „TAKT“ mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden gilt als ganztägiger Tagesausflug, mit einer Dauer von weniger als 4 Stunden als halbtägiger Tagesausflug.

 

2.       Für die Nutzung der Räumlichkeiten im „TAKT“, sowie für die Nutzung des Internets und der Computer, erhebt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur teilweisen Deckung der Kosten privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

 

3.       Ein Rechtsanspruch auf Durchführung und Teilnahme an Angeboten oder auf die Nutzung von Räumlichkeiten, Internet und Computern besteht nicht. Die Teilnahme am Angebot, sowie die Internet- und Computernutzung, steht in Abhängigkeit von der Anzahl der freien Plätze. Die Raumnutzung wird vorrangig für die Inanspruchnahme von Angeboten nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII gewährt und steht in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit.

 

4.       Das Entgelt gemäß der anliegenden Entgelttarife des „TAKT“ (Anlage 1), die Bestandteil der Entgeltordnung sind, richtet sich für

 

a)      Angebote nach der Art des Angebots und dessen Dauer,

b)      Räumlichkeiten nach der Art der Räumlichkeit, Art der Nutzer und Art der Veranstaltung,

c)      Internet- und Computernutzung nach der Dauer der Nutzung.

 

5.       Neben den aufgeführten Entgelten werden als Auslagen in Höhe ihres tatsächlichen Anfalls insbesondere erhoben:

 

a)      Auslagen für Materialien

b)      Auslagen für Speisen und Getränke

c)      sonstige Auslagen.

 

 

 

§ 2

Entgeltschuldner

 

  1. Schuldner der Entgelte und der Auslagen ist derjenige, der

 

a)      den Benutzungsantrag stellt,

b)      das Angebot oder die Nutzung in Anspruch nimmt,

c)      die Schuld bezüglich der Nutzung oder des Angebots übernimmt.

 

  1. Für Minderjährige ist der gesetzliche Vertreter Entgeltschuldner.

 

  1. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

 

 

§ 3

Fälligkeit der Entgelte und Auslagen

 

1.       Die Entgelte und Auslagen werden mit Beginn des jeweiligen Angebotes bzw. mit Übergabe der Räumlichkeiten, des Internets bzw. des Computers an den Nutzer fällig und sind in bar zu entrichten.             
 

2.       Entgelte und Auslagen für Angebote bzw. Nutzungen, die insgesamt mindestens 20,00 EUR betragen, werden vorab mit der Anmeldung fällig.             
 

3.       Für das Entgelt und die Auslagen wird eine Quittung erstellt. Eintrittskarten gelten als Quittung.

 

 

§ 4

Entgelterlass

 

  1. Zur Vermeidung sozialer Härten können Entgelte und Auslagen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder übernommen werden, wenn die

 

a)      Belastung nicht zuzumuten ist und

b)      Förderung für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist.

 

  1. Bei Beträgen bis zu 20,00 EUR trifft die pädagogische Fachkraft des „TAKT“ die Entscheidung auf der Grundlage pflichtgemäßen Ermessens. Bei Beträgen über 20,00 EUR ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Entscheidung darüber obliegt der Abteilungsleiter/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in der Kindertages- und Freizeitförderung auf der Grundlage pflichtgemäßen Ermessens.

 

  1. Die erforderlichen aktuellen Nachweise sind bei Antragsstellung vorzulegen.

 

 


§ 5

Kostenerstattung

 

  1. Gezahlte Entgelte und Auslagen werden erstattet:

 

a)      in voller Höhe, wenn ein Angebot bzw. die Nutzung aus von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vertretenden Gründen nicht stattfindet,

b)      anteilig, wenn ein Angebot bzw. die Nutzung aus von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vertretenden Gründen nur teilweise stattfindet.

 

  1. Erstattungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach Ausfall oder Teilausfall des Angebotes bzw. der Nutzung geltend zu machen.
  2. Wird ein Angebot bzw. die Nutzung aus Gründen, die der Entgeltschuldner zu vertreten hat, nicht wahrgenommen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung der Entgelte.

 

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Greifswald, den…

 

 

 

Dr. Arthur König

Oberbürgermeister 

 

 

 

 

 

 


Entgeltkatalog „TAKT“    Anlage 1

 

 

Art des Angebots/Nutzung

 

 

Dauer/Altersbegrenzung

 

Entgelt

 

Internetnutzung

 

 

30 min. / ab 7 Jahre

 

pro Person:

0,50 €

 

Fitness

 

 

60 min. / ab 18 Jahre / ab 14 Jahre mit Begleitung eines Sozialpädagogen

 

 

pro Person:

 

0,50 € 

 

Billard

 

 

ab 12 Jahre

pro Spiel:

0,50 €

 

Musikkurse insbesondere:

 

  • Gitarrenkurs
  • Keyboardkurs

 

 

 

 

1 Stunde wöchentlich / ab 7 Jahre 

pro Person:

 

 

2,50 €

 

Bandproben

 

 

8 Stunden monatlich / ab 14 Jahre

 

monatlich pro Band:

 

20,00 € 

Veranstaltungen insbesondere:

 

  • Jugendkonzerte

 

  • Diskotheken

 

 

 

ab 14 Jahre

 

bis 21 Jahre

pro Person:

 

3,00 €

 

1,00 €

Jugendfahrten

mehrtägig mit max. 2 Übernachtungen, Verpflegung und Betreuung 

 

ab 12 Jahre

pro Person:

25,00 €

Workshops

 

  • mehrtägig mit max. 2 Übernachtungen außerhalb „Takt“
  • mehrtägig im „Takt“ ohne Übernachtung

 

 

 

ab 8 Jahre

 

 

ab 8 Jahre

pro Person:

 

25,00 €

 

 

5,00 €

 

Kinderprogramm

 

 

 

max. 1 Stunde / ab

3 Jahre

 

pro Person:

1,50 €

 

Art des Angebots/Nutzung

 

Dauer/ Altersbegrenzung

 

 

Entgelt

 

Raumnutzung bei Familienfeiern

inkl. Küchennutzung

 

 

1 Tag (bis 02:00 h des Folgetages)

 

pro Veranstaltung:

107,00 €

 

Raumnutzung andere Nutzer

(Vereine, andere Institutionen)

 

max. 8 Stunden

 

 

pro Stunde

7,70 €


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Beschlüsse

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07.06.2010 - x(bis 2011-12-12) Zeitweiliger Ausschuss für Jugend

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07.06.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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14.06.2010 - Hauptausschuss (HA)

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28.06.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich