Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/268
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Satzung des Kultur- und Sozialpasses § 3 Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.06.2010
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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09.06.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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28.06.2010
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Sachdarstellung
Der KUS ist eine freiwillige Leistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und beruht auf einem Bürgerschaftsbeschluss vom 14.12.2009.
Die Leistungen für die KUS Inhaber, die finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben sind im § 3 der Satzung geregelt.
Für die Ausgleichzahlungen des ÖPNV wird mit den Stadtwerken ein Vertrag geschlossen.
Der Verkehrsbetrieb der Stadtwerke stellt zum 01. Juli 2010 das Tarifsystem für den Stadtbusverkehr in der Universitäts—und Hansestadt Greifswald um. Zukünftig werden 8-Fahrten-Karte sowie die Doppelkarte, ermäßigt nicht mehr zum Sortiment gehören. Die Monatskarte (neu 34,00 €) und die Monatskarte ermäßigt (neu 25,50 €) erfahren eine Preisanpassung. Neu wird ein 6er-Ticket (7,50€) sowie ein 6er Ticket (5,70€) ermäßigt zu lösen sein. Der Zuschuss der 8 Fahrten Karte wird auf das 6er Ticket übertragen, der Zuschuss für die Monatskarten bleibt in gleicher Höhe erhalten.
Lfd. Nr. |
KUS Position |
Erläuterungen |
Kostenkalkulation |
1 |
Ausgleichzahlung ÖPNV |
Monatskarten für Schüler, Studenten, Auszubildende alt 22,00 € Zuschuss 3,10 € neu 25,50 € Zuschuss 3,10 € kostet für KUS Inhaber 22,40 € |
396 Karten x 3,10 € 1 228 € |
2 |
„ |
Monatskarte für KUS Inhaber alt 30,00 € Zuschuss 11,10 € neu 34,00 € Zuschuss 11,10 € kostet für KUS Inhaber 22,90 € |
404 Karten x 11,10 € 4 485 € |
3 |
„ |
6er Ticket 7,50 €( bislang 8er Ticket) Zuschuss 1,50 € kostet für KUS 6,00 € 6er Ticket ermäßigt (Kinder 6-14) 5,70 € Zuschuss 1,50 € kostet für KUS 4,20 € |
3 104 Karten x 1,50 € 4 656 €
360 Karten x 1,50 € 540 € |
In der Gesamtfinanzierung sind die Zuschüsse des Freizeitbades in Höhe von 1191,00 € enthalten.
Dieser Vorschlag hat für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushaltplan 2010.
Neufassung
§ 3 Leistungen
ÖPNV |
Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende |
22,40 € |
ÖPNV |
Monatskarte für KUS Inhaber |
22,90 € |
ÖPNV |
6er Ticket 6er Tickert ermäßigt (Kinder 6-14) |
6,00 € 4,20 € |
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
40010 717000 |
Zuschuss KUS |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
12 100 |
12 100 |
12 100 |
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Anlagen
1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 14.12.2009
1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 14.12.2009
Auf Grund von § 2 i.V. mit §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern wird die Satzung über den Kultur- und Sozialpass (KUS) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch die Bürgerschaft auf der Sitzung vom 28.06.2010 mit folgenden Änderungen beschlossen:
Artikel 1
Der § 3 erhält folgende neue Fassung:
§ 3 Leistungen
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Leistungsumfang |
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- 6-Fahrtenkarte für Erwachsene kostet 6,00 € - 6-Fahrtenkarte ermäßigt (Kinder 6-14 Jahre) kostet 4,20 € - Monatskarte für alle KUS Inhaber kostet 22,90 € - Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende kostet 22,40 € |
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Montag – Sonntag - Erwachsene ab 16 Jahre zahlen 5,20 € - Kinder zahlen 3,10 € - Familienkarte 2 Erw. und 2 Kinder zahlen 11,10 € |
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Ermäßigung von 30% für Kurse, entsprechend der Benutzungs- und Entgeltordnung der VHS |
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Jahresgebühr 7,00 € |
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Kursermäßigung von 20 % bis 50 % Eintrittsermäßigung von 20 % bis 40 % |
Alle Leistungen die von Vereinen und Institutionen getragen werden, sind in der Anlage nachrichtlich beigefügt.
Alle mit dem KUS verbundenen Leistungen können erst ab dem Tag der Ausstellung in Anspruch genommen werden. Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur solange gewährt, bis die hierfür eingeplanten Mittel aufgebraucht sind.
Artikel 2
Die Änderung der Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
