Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die Bereitstellung von Mitteln aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 100.000,00 EUR zur Beauftragung von Planungsleistungen für die Genehmi-gungsplanung für das Projekt Neubau und Sanierung der Gebäude der Feuerwehr in der Wolgaster Straße.

Die Genehmigungsplanung soll frei ausgeschrieben werden.


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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.91400.310000

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

0

0

100.000 EUR

ca. 235 TEUR

 

 

Begründung

 

In den Haushaltsplan 2010 wurde für den Neubau und die Sanierung der Gebäude der Feuerwehr in der Wolgaster Straße eine Ausgabeermächtigung in Höhe von 1.000.000 EUR unter der Bedingung aufgenommen, dass die Finanzierung durch eine Sonderbedarfs-zuweisung gesichert ist.

 

Durch das Innenministerium wird diese Baumaßnahme positiv bewertet. Hinsichtlich der beantragten Sonderbedarfszuweisung wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald schriftlich mitgeteilt, dass für das Haushaltsjahr 2010 keine freien Mittel zur Verfügung stehen. Unter der Voraussetzung, dass eine durch das Innenministerium eingeholte Stellungnahme des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik des Polizei, Brand- und Katastrophenschutzes Mecklenburg-Vorpommern positiv ausfällt und haushaltsrechtliche Voraussetzungen gegeben sind, wurde eine Förderung der Maßnahme ab 2011 in Aussicht gestellt.

 

Im Ergebnis darf über die Ausgabeermächtigung derzeit nicht verfügt werden, ohne dass eine andere Deckungsquelle zur Verfügung gestellt wird.

 

Ende Juni 2010 wird die Entwurfsplanung für den Neubau der Berufsfeuerwehr und die Sanierung des Altbaus der Berufsfeuerwehr für die Freiwillige Feuerwehr vorliegen. Zur Finanzierung stehen Mittel aus Haushaltsresten des Jahres 2009 zur Verfügung.

 

Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu sichern, ist vorgesehen, im Juli die Genehmigungsplanung zu beauftragen. Hierfür werden Mittel in Höhe von 100.000 EUR benötigt. Da die finanzielle Deckung der Ausgaben durch die geplante Einnahme aus der Sonderbedarfszuweisung in 2010 nicht zur Verfügung steht, wird eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in der erforderlichen Höhe vorgesehen.

 

Im weiteren Verlauf soll im September 2010 der Bauantrag gestellt werden, so dass im

IV. Quartal 2010 mit der  Erteilung der Baugenehmigung zu rechnen ist.

 

 

 

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Beschlüsse

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28.06.2010 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen