Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/285
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzernstruktur der städtischen Beteiligungsgesellschaften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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28.06.2010
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern der städtischen Beteiligungsgesellschaften die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der Schaffung eines sog. Stadtkonzerns zu ermitteln und einen Weg zur Gestaltung darzustellen.
Sachdarstellung
Entsprechend § 13 KomDoppikEG M-V, § 50 GemHVO-Doppik muss die Universitäts- und Hansestadt Greifswald spätestens ab dem Jahre 2015 einen Jahresabschluss unter Einschluss der Jahrsabschlüsse ihrer Beteiligungsgesellschaften erstellen. Die Erstellung einen solchen konsolidierten Jahresabschlusses erfordert für jeden Jahresabschluss einer Beteiligungsgesellschaft doppelten Aufwand. Denn die Beteiligungsgesellschaften sind dann nicht nur handels- und steuerrechtlich gezwungen, einen Jahresabschluss nach den Bestimmungen des HGB zu erstellen, sondern darüber hinaus einen zweiten Abschluss nach den Bestimmungen des KomDoppikEG und der GemHVO-Doppik. Um den hierbei entstehenden auch finanziellen Aufwand möglichst gering zu halten, ist es angezeigt, möglichst viele Beteiligungsgesellschaften unter dem Dach eines Stadtkonzerns zusammen zufassen, damit nur noch die konsolidierte Konzernbilanz „umgerechnet“ werden muss.
Als zweiter wichtiger Grund wird das in einem solchen Stadtkonzern erhebliche Einsparpotential in den Bereichen Controlling, Gebäudemanagement, IT-Austattung, Fuhrpark und Rechtsangelegenheiten gesehen.
Drittens könnte in einem solchen Stadtkonzern ggf. auch die Frage des gemeinsamen Cash-Pools neu durchdacht werden.
Darüber hinaus können in einem sog. Stadtkonzern die in den städtischen Gesellschaften vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Errichtung einer Stadtentwicklungsgesellschaft besser gebündelt werden.
Der Oberbürgermeister wird daher gebeten, in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern und den Arbeitnehmervertretern die einzelnen Einsparpotenziale zu ermitteln, aber auch Nachteile und Risiken aufzuzeigen. Die Prüfung sollte sich auf sämtliche Gesellschaften beziehen, an denen die Universitäts- und Hansestadt Greifswald unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Außerdem sollen spätestens zur Bürgerschaftssitzung im November ein Modell eines solchen Stadtkonzerns sowie die dafür notwendigen rechtlichen Schritte dargestellt werden. Ein solcher Gestaltungsweg muss insbesondere die Arbeitnehmerinteressen und die steuerlich optimale Gestaltung ausweisen.
