Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 – Parkhaus Schützenstraße – wie folgt:

 

1. Für das Gebiet – Schützenstraße – soll gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1). Ziel des Bebauungsplans ist es, die Errichtung eines Parkhauses planungsrechtlich zu steuern und in diesem Bereich die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.

 

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll durch einen Aushang des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 108 – Parkhaus Schützenstraße – erfolgen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


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Sachdarstellung

In dem Gebiet östlich der Schützenstraße, das sich am östlichen Rand der Innenstadt von Greifswald befindet, soll durch eine Überplanung Baurecht für die Errichtung eines Parkhauses geschaffen werden.

Zur Verbesserung der Situation des ruhenden Verkehrs im Innenstadtbereich beabsichtigt die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH, ein öffentliches Parkhaus im zentrumsnahen Bereich zu errichten. Der Planbereich bietet durch seine Nähe zur südlich in fußläufiger Entfernung gelegenen Fußgängerzone eine gute Voraussetzung für den Bau eines Parkhauses sowie für die weiteren gestalterischen Entwicklungen.

 

Für die Errichtung des Parkhauses sollen zunächst zwei Standorte im Planbereich untersucht werden.

Als Variante A wird das Grundstück der heutigen Parkplatzfläche zwischen Schützenstraße und Am Schießwall südlich der Friedrich-Löffler-Straße und als Vatiante B die Fläche nordöstlich der Friedrich-Löffler-Straße bis zum Hansering in Betracht gezogen.

Bei der Bearbeitung des Bebauungsplans ist die vorhandene Grünanlage in die Planung mit einzubeziehen und eine Aufwertung des gesamten Grünbereichs aufzuzeigen.

Nach Untersuchung der Varianten und auf der Grundlage von Gutachten, wie denkmalpflegerischer Fachbeitrag, verkehrstechnische Betrachtung, schalltechnische und umweltfachliche Untersuchungen u.a. soll ein städtebauliches Konzept/ Vorentwurf zum Bebauungsplan erarbeitet werden.

 

Mit diesem werden die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig beteiligt und über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

 

Anlagen:

 

1 – Plan der Abgrenzung

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Bürgerschaft:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Entweder:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren keine Mitglieder der Bürgerschaft von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Oder: 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben folgende Mitglieder der Bürgerschaft weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

Greifswald, den

 

Dr. König

Oberbürgermeister

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.09.2010 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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07.09.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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13.09.2010 - Hauptausschuss (HA)

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10.11.2010 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - nicht behandelt

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16.11.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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29.11.2010 - Hauptausschuss (HA)

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13.12.2010 - Bürgerschaft (BS)