Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt für das Bebauungsplangebiet Nr. 42 „Schönwalde I / West“ die Erhebung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen nach den Regelungen der entsprechenden Satzungen.

 

 

 

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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

1.60000 352061

Straßenausbaubeiträge B-Plan Nr. 42

2

1.60000 350020

Erschließungsbeiträge  B-Plan Nr. 42

 

 

geplant

vorhanden

Bedarf

Rest

Jährl. Kosten

1

90.000,00 €

 

 

 

 

2

9.200,00 €

 

 

 

 

 

Sachdarstellung/ Begründung

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt mit dem B-Plan Nr. 42 „Schönwalde I / West“ die ehemaligen Flächen der Verkehrsbetriebe zu einem Wohngebiet zu entwickeln. Die innere Erschließung wird in einzelnen Bauabschnitten durch die Stadt selbst erfolgen.

 

Im Zuge der Umsetzung des B-Planes werden die vorhandenen Betriebsstraßen zum Teil durch neue ersetzt und binden die Grundstücke der Waldorfschule und der WVG an. Hier erfolgen notwendige Straßenausbaumaßnahmen, die nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) M-V und der Straßenausbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kostenmäßig auf die anliegenden Grundstücke umzulegen sind.

Entsprechend der Klassifizierung der Straßen im gesamten Erschließungsgebiet als Anliegerstraße sind von den Anliegern gem. § 3 Abs. 2 SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.

Nach vorliegender Kostenschätzung ergeben sich Gesamtbaukosten für die Straßenausbaumaßnahme in Höhe von 367.000,00 €.

 

Die Planstraße C 1.2 wird lt. B-Plan Nr. 42 neu erschlossen. Die Erschließungskosten sind gem. § 127 ff. BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu 90 v.H. auf die anliegenden Grundstücke umzulegen. Da die Straße nur einseitig anbaubar ist (auf der anderen Seite ist öffentliches Grün festgesetzt), gilt hier das Halbierungsgebot, d.h. dass nur die Hälfte der Herstellungskosten in den Beitragssatz einfließt.

Nach vorliegender Kostenschätzung ergeben sich Gesamtbaukosten für die Erschließungsmaßnahme in Höhe von 101.500,00 €.

 

Grunderwerb ist für das gesamte Bauvorhaben nicht erforderlich.

 

Die gem. § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 SABS erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung.

 

Anlage: Lageplan

 

 

 

 

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Beschlüsse

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12.11.2007 - Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten

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13.11.2007 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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19.11.2007 - Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)

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26.11.2007 - Hauptausschuss (HA)

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10.12.2007 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich