Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/324
Grunddaten
- Betreff:
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Weiterführung der ARGE-Struktur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Agentur für Arbeit Stralsund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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06.09.2010
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Geplant
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x(bis 2011-12-12) Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Behinderte, Senioren und Wohnen
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Beratung
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08.09.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.09.2010
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Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und die Agentur für Arbeit Stralsund haben am 01.11.2004 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff. SGB X über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II geschlossen. Der Vertragsabschluss diente dem gemeinschaftlichen Bestreben bürgernah und wirkungsvoll erwerbsfähige Hilfebedürftige entsprechend der Vorgaben des SGB II vollumfänglich zu unterstützen. Dieser Vertrag hat eine sechsjährige Laufzeit und endet am 31.12.2010.
Durch eine im Juni 2010 vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung hat diese Form der gemeinsamen Leistungsverwaltung von Bund und Ländern nunmehr eine explizite verfassungsrechtliche Grundlage erhalten. Mit einer zeitgleich beschlossenen Anpassung des § 44 b SGB II ist für diese Art der Zusammenarbeit die Bezeichnung „Jobcenter“ eingeführt worden. Der Gesetzgeber legte darüber hinaus mit der Einführung der §§ 44 c ff. SGB II selbst die wesentliche Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften (Trägerversammlung, Geschäftsführung, Stellenbewirtschaftung) fest, so dass es einer vertraglichen Regelung hierüber nicht mehr bedarf.
Wie bisher besteht daneben für eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern die Möglichkeit auf Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen zu werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die langjährige funktionierende Zusammenarbeit zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Agentur für Arbeit Stralsund befristet fortzusetzen. Sie hat sich bewährt. Die Zusammenarbeit der Bundesagentur Stralsund und der Stadt gewährleistet, dass die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus einer Hand betreut werden und Leistungen aus einer Hand erhalten. Dies entspricht der Regelungsintention des Bundesgesetzgebers. Eine gut funktionierende SGB-II Verwaltung, die Schnittstellen zum SGB III, zur Sozialhilfe, zur Kinder- und Jugendhilfe sowie zum Wohngeld aufweist, lässt sich in diesem Modell am ehesten verwirklichen.
Eine zeitliche Befristung ergibt sich aus der zwischenzeitlich beschlossenen Kreisgebietsreform, welche im Falle ihrer Verfassungsmäßigkeit den Verlust der Aufgaben voraussichtlich zum 04. September 2011 mit sich bringt.
Die Umstellung auf die sogenannte Optionskommune erscheint dagegen nicht Ziel führend. Ein hierzu bis zum 31.12.2010 mit Wirkung zum 01.01.2012 bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu stellender Antrag auf Zulassung als Träger der Leistungen des SGB II bedürfte der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Voraussetzungen für eine Zulassung wäre unter anderem unsere Verpflichtung, mindestens 90% der Angestellten und Beamten der Bundesagentur, die in den ARGEn seit mindestens 24 Monaten tätig waren, dauerhaft zu beschäftigen und mit der zuständigen Landesbehörde eine Zielvereinbarung nach dem SGB II abzuschließen.
Damit einhergehende und weitergehende Finanzierungslasten sind derzeit für die Stadt in ihrer Höhe nicht abschätzbar. Im Falle der Wahrnehmung der Aufgaben als Optionskommune ist zu beachten, dass grundsätzlich ein neues Datenverarbeitungssystem zu installieren bzw. im Falle des Abkaufens der IT-Infrastruktur von der Bundesagentur zum Restwert ein umfangreicher kostenintensiver Datentransfer durchzuführen wäre. Auch wären alle Planstellen (zurzeit sind in der ARGE 42 Mitarbeiter der Stadt beschäftigt) durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wieder vollständig zu übernehmen. Es müssten umfassende finanzielle, technische und personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden, die nicht vorhanden sind, jedoch in kurzer Zeit mobilisiert werden müssten. Eine Anschubfinanzierung des Bundes gibt es nach aktuellem Kenntnisstand für Optionskommunen nicht.
Finanzielle Auswirkungen
Die Entscheidung führt gegenüber dem heutigen Stand zu Veränderungen, die jedoch erst nach abschließender Ausgestaltung und inhaltlicher Umsetzung des rechtlichen Rahmens bewertbar sein werden. Von den bestehenden Handlungsmöglichkeiten aus gesehen ist die vorgeschlagene Fortführung der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur Stralsund für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald am wirtschaftlichsten. Entsprechend dem derzeitigen Vertrag trägt die Stadt einen kommunalen Finanzanteil (KfA) in Höhe von 12,6% des Verwaltungshaushaltes der ARGE. Dieser ist jeweils monatlich zu einem Zwölftel zu zahlen.
