Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/287
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens entsprechend § 7 BHO zur Markterkundung "Baukonzession kommunale Anschlussbahn"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
|
Beratung
|
|
|
31.08.2010
| |||
●
Geplant
|
|
Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
|
Beratung
|
|
|
01.09.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beschlussfassung
|
|
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
|
Beratung
|
|
|
06.09.2010
| |||
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
|
Beratung
|
|
|
07.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens mit dem Ziel der Markterkundung vor Durchführung einer Ausschreibung zur Vergabe einer Baukonzession an einen privaten Dritten zur Instandsetzung, zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung und zum Betrieb der kommunalen Anschlussbahn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Sachdarstellung
Mit Beschluss-Nr. 276-SII/91 wurde von der Bürgerschaft die Bildung der Stadthafen Greifswald GmbH als Sparte der Stadtwerke beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, der Gesellschaft das in der Anlage aufgeführte Vermögen zu übertragen. Mit Beschluss-Nr: 580-28/92 vom 23.06.1992 stimmte die Bürgerschaft der Übertragung der Gesellschafteranteile der Hansestadt Greifswald in Höhe von 790 TDM an die Stadtwerke Greifswald (Holding) zu. Mit Beschluss-Nr. 812-35/93 vom 04.03.1993 beschloss die Bürgerschaft, dass die Hansestadt Greifswald zugunsten der Stadtwerke Greifswald GmbH für Kredite zur Finanzierung von Vorhaben in einem Rahmen von 30 Mio. DM bürge; Investitionen im Stadthafen umfassen davon 9,7 Mio. DM.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlangte mit Bescheid des Wirtschaftsministeriums M-V vom 02.09.1993 die Genehmigung zum Betrieb des Hafens Ladebow. Der Betrieb des Hafens Ladebow wurde durch die Stadthafen Greifswald GmbH als neu gegründete Sparte der Stadtwerke Greifswald GmbH organisiert. Mit Datum vom 28.10.1993 wurde zwischen der Stadthafen Greifswald GmbH und der Deutschen Reichsbahn ein Anschlussbahnvertrag geschlossen, der die Bedienung des Hafens auf der ehemaligen NVA-Gleisanlage zum Inhalt hatte. Am 05.05.1994 (BS 1242-48/94) beschloss die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Zuge des Verkehrsentwicklungsplanes Teil 2 „Schienenverkehr“ u.a. den Ausbau des Schienenverkehrs für den heutigen Seehafen Ladebow in 1. Priorität.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde durch Bescheid der Oberfinanzdirektion Rostock vom 13.11.1997 mittels Vermögenszuordnung Eigentümer von großen Teilen der ehemals volkseigenen Gleisanlage zum Hafen Ladebow. Im Jahre 1997 wurde die Stadthafen Greifswald GmbH aufgelöst und die Universitäts- und Hansestadt, hier vertreten durch das Tiefbauamt, übernahm die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Vertragsverhältnissen. Unter Federführung des Amtes für Wirtschaft wurden in den Jahren bis 1999 der Hafen und das Zufahrtsgleis ausgebaut. Im Jahre 2002 stellte die DB Cargo AG den Eisenbahngüterverkehr vom und zum Hafen Ladebow wegen des schlechten Zustandes des noch im Besitz der DB Netz AG befindlichen Teilstückes der Gleisstrecke vom Bahnhof Greifswald bis zur Steinbecker Brücke ein. Verhandlungen mit der DB Netz AG über die Ertüchtigung der DB-Gleisstrecke führten zu keinem Ergebnis, so dass auf der Grundlage des Beschlusses Nr. B78-06/04 vom 13.12.2004 Ankaufverhandlungen mit der DB AG aufgenommen wurden. Im Jahre 2005 erfolgte dann der Ankauf des sanierungsbedürftigen Streckenabschnittes zu einem symbolischen Preis; d. h. 1 € für die technische Anlage, 10 % des Verkehrswertes für den Grund und Boden. Im März 2006 wurde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, bedingt durch den Ankauf/ Eigentümerwechsel, vom Wirtschaftsministerium M-V die Genehmigung für den „Betrieb der Anschlussbahn“ Greifswald-Hafen Ladebow erteilt. Die zusätzlich notwendige Genehmigung zur „Aufnahme des Betriebes“ ist wegen des Zustandes der Eisenbahnbrücke über den Ryckgraben bisher nicht erfolgt. Anschließend begonnene Instandsetzungsarbeiten an der Gleisstrecke wurden wegen der politischen Diskussion um die Zukunft des Seehafens Ladebow im Frühjahr 2009 eingestellt. Zeitgleich beschloss die Bürgerschaft am 30.03.2009, den Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über den Ryckgraben als Maßnahme des Konjunkturpaketes I bei der Landesregierung zu beantragen.
Bei der kommunalen Anschlussbahn Bahnhof Greifswald-Seehafen Ladebow handelt es sich um eine eingleisige Strecke, optional befahrbar mit einer Achslast von 22 to (analog der Strecke Stralsund-Berlin des Hauptnetzes der DB AG). In Höhe des Rosenthals befindet sich eine 300 m lange Waggonübergabestelle, die zur Zugbildung genutzt wird.
Im Seehafen Ladebow sind in der ersten Hälfte der 90er Jahre die Gleisanlagen für den Güterumschlag, insbesondere Schüttgut, Holz und Treibstoff, ausgebaut worden. Die kommunale Anschlussbahn ist wegen des Zustandes der Eisenbahnbrücke über den Ryckgraben gegenwärtig nicht für die Betriebsführung freigegeben. Der Sanierungsstau beträgt ~ 500.000 €; davon 465.300 € für den Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke.
Anfragen von verschiedenen Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen an die Verwaltung zeigen, dass am Betrieb der kommunalen Anschlussbahn Bahnhof Greifswald-Seehafen Ladebow sowohl für den Eisenbahngüter- als auch Eisenbahnpersonenverkehr ein gewisses Interesse am Markt bestehen könnte.
Optional wurde durch die Verwaltung beim Vorhabensträger des Sturmflutschutzes angefragt, ob nach Fertigstellung des Deiches Wieck-Ladebow die Möglichkeit besteht, im Deichverteidigungsweg das Gleis bis nach Wieck für ausschließlichen Personenverkehr zu verlängern. Damit würde nach Auffassung der Verwaltung die Attraktivität der kommunalen Anschlussbahn für den Personenverkehr erheblich gewinnen. Nach derzeitiger Aktenlage besteht diese Option.
In einem ausschreibungspflichtigen Baukonzessionsverfahren erwirbt der Unternehmer statt einer Vergütung für die von ihm geschuldeten baulichen Investitions- und Instandsetzungsmaßnahmen das Recht, die Anlage im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu nutzen. Es besteht also die Möglichkeit für die UHGW, ohne Belastung des städtischen Haushaltes die Befahrbarkeit der kommunalen Anschlussbahn wieder herzustellen und den Betrieb zu sichern. Das hier vorgeschlagene vorgeschaltete Interessenbekundungsverfahren dient der Markterkundung, zu welchen Rahmenbedingungen (wie Investitionsverpflichtungen, Netznutzungsentgelte und Beteiligung der UHGW daran, Vertragsdauer und Endschaftsbestimmungen) eine Baukonzession zu dieser Anlage marktgängig wäre. Im Anschluss daran wäre über die Einleitung des baukonzessionären Vergabeverfahrens zu befinden.
Finanzierung |
||||||
|
||||||
|
HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
||||
1 |
60410510010 |
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Ladebow) |
||||
|
||||||
|
geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
|
1 |
50.000 € |
34.400 € |
300 € |
34.100 € |
|
|
