Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

73000.110003

Standgebühren

 

 

geplant

mit jetziger Satzung erreichbar

mit Änderung erreichbar

1

129.300

ca. 50.000

120.700

 

 

Sachdarstellung/ Begründung:

 

Im Januar und Februar 2010  wurden im Senat, in den Ortsteilvertretungen und Ausschüssen über  die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung zur Durchführung von Märkten und Veranstaltungen beraten.

Die in diesen Gremien behandelte Vorlage enthielt neben den Änderungen des Textteils der Satzung auch eine neue Gebührenkalkulation für die Erhebung der Standgelder. Die vorgelegte Gebührenkalkulation warf bei einigen Vertretern der Gremien noch Fragen und Hinweise auf, die eine Überarbeitung der Gebührenkalkulation erforderte.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2010 beschlossen, die Neukalkulation der Gebühren und damit verbunden die Änderung des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses nochmals im Finanz- und im Hauptausschuss zu behandeln und dann der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die vorliegende Kalkulation wurde in einigen wesentlichen Punkten geändert.

 

-          Grundlage der Kalkulation ist nun die voraussichtlich zu erwartende und nicht mehr die maximal mögliche Leistungsmenge. Dabei wurden die für jede Marktfläche durchschnittlich genutzten Quadratmeter der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Für die Berechnung der Umlagen der allgemeinen Kostenstellen wurde dabei eine Gewichtung der Quadratmeter hinsichtlich der unterschiedlichen zeitlichen Verfügbarkeit eingeführt. Das bisherige Verfahren steuerte automatisch zu einer Unterdeckung, da nur an wenigen Markttagen mit einer vollständigen Auslastung zu rechnen war.

 

-          Hinsichtlich der Reinigung des historischen Marktes wurde der Öffentlichkeitsanteil auf 33 % erhöht. Die vom Markt genutzte Fläche ist nicht im Turnus der Straßenreinigung enthalten. Eine Reinigung pro Woche wäre aber auch ohne Marktdurchführung erforderlich, sodass von den drei durchgeführten Reinigungen pro Woche nur zwei Reinigungen dem Marktbetrieb zugeordnet werden.

 

-          Hinsichtlich des Personalaufwandes wurde der Durchschnitt des voraussichtlich in den nächsten drei Jahren anfallenden Betrages zugrunde gelegt.

 

-          Für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wurde auf die Durchschnittswertmethode zurückgegriffen.

 

Anlagen

 

Anlage 1 

Zweite Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen

Anlage 2

Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen

Anlage 3

Gegenüberstellung der Gebühren nach der derzeitig gültigen Marktssatzung und der Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen


Anlage 1

 

 

Zweite Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes jeweils in der zurzeit gültigen Fassung beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 27.09.2010 die 2. Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten  und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen (Beschl-Nr.  B463-31/08 vom 18.02.2008) zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung vom 22.02.2010.

 

Artikel 1

 

Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt

Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf

kommunalen Flächen in der derzeit gültigen Fassung wird im folgenden Umfang geändert:

 

Die Anlage 1 „Gebühren- und Auslagenverzeichnis“ der Benutzungs- und

Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen wird durch die beige-

fügte Anlage 1 der 2. Änderungssatzung „Gebühren – und Auslagenverzeichnis“

ersetzt.

 

Artikel 2

 

Die 2. Änderungssatzung  zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister


 

 

 

Markt-/Veranstaltungsfläche

Gebühr pro Tag (Netto)

Die, Do, Fr: Gebühr pro m² und Tag (Netto)

Sa:

Gebühr pro m² und Tag (Netto)

G 1

Historischer Marktplatz

 

 

 

G 1.1

Fläche gesamt

402,19

 

 

G 1.2

Standgebühr Wochenmarkt

 

0,83

0,59

 

 

 

 

 

G 2

Fischmarktplatz

 

 

 

G 2.1

Fläche gesamt

59,93

 

 

G 2.2

Standgebühr Ökologischer Wochenmarkt

 

0,61

0,61

G 2.3

Standgebühr

Informationsstände

 

0,61

0,61

G 3

Mühlentor

 

 

 

G 3.1

Standgebühr Markt

 

0.72

0,39

 

 

 

 

 

G 4

Mensavorplatz

 

 

 

G 4.1

Standgebühr Wochenmarkt

 

0,75

0,39

 

 

 

 

 

G 5

Marktfläche Möwencenter

 

 

 

G 5.1.

Standgebühr Wochenmarkt

 

0,39

 

G 5.2.

ambulanter Handel

 

0,39

0,39

 

 

 

 

 

G 6

Forum Am Museumshafen

 

 

 

G 6.1

Fläche gesamt

96,50 €

 

 

 

 

 

 

 

G 7

Festspielplatz An der Jungfernwiese

 

 

 

G 7.1

Fläche gesamt

81,15

 

 

 

 

 

 

 

K 1

Kaution

Gebühr pro Woche

 

 

K 1.1

Festspielplatz An der Jungfernwiese

500,00 €

 

 

K 1.2

Forum Am Museumshafen

500,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Z 1

Auslagen

Gebühr pro Tag (Netto)

 

 

Z 1.1

Wasserpauschale

3,00 €

 

 

Z 1.2.

Strompauschale

3,00 €

 

 

 

 


Anlage 2

 

Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen

 

 

I. Historischer Markt

 

1. Abschreibung

 

Anschaffungswert des gesamten Marktplatzes  = 666.655,00 EUR

Fertigstellungsjahr      = 2000

Flurstücksgröße gesamt     =  3.546,00 m²

genutzte  Marktfläche      =  2.391,00 m²

 

Die Umgestaltung des historischen Marktplatzes wurde mit 70 % gefördert.

Somit werden 30 % des Anschaffungswertes in Ansatz gebracht.

 

666.655,00 EUR x 30 % = 199.996,50 EUR 

 

Die Gesamtnutzungsdauer beträgt 30 Jahre.

 

Die bisherigen Abschreibungen betragen 97.000,00 EUR.

Per 1.1.2010 beträgt das Restkapital 102.996,50 EUR.

Der Abschreibungssatz  für die Restnutzungsdauer (20 Jahre) wird entsprechend
§ 6 Kommunalabgabengesetz linear ermittelt.

 

102.996,50 EUR : 20 Jahre = 5.149,83 EUR jährliche Abschreibung

 

Abschreibungssatz für die gesamte Flurstücksgröße pro Jahr :

5.149,83 EUR : 3.546,00 m² = 1,45 EUR/m²

 

Für die durch den Marktbetrieb genutzte Fläche zwischen den Trinksäulen ergibt sich folgender jährlicher Abschreibungssatz:

2.391,00 m² x 1,45 EUR/m²/Jahr = 3.466,95 EUR/m²/Jahr

 

Dem Marktbetrieb kann überschlägig folgende jährliche Nutzungsdauer zugeordnet werden.

 

Die Fläche wird durch den Markt wöchentlich ca. 44 Stunden genutzt.
(3 Tage x 12 Stunden und 1 Tag x 8 Stunden)

Für die Jahresnutzungsdauer wird von 4 Wochen pro Monat und einer Nutzung von Januar bis November (11 Monate) ausgegangen.

11 Monate x 4 Wochen x  44 Wochenstunden = 1.936 Stunden

Das Jahr hat 8.760 Stunden.

 

Damit sind der Marktnutzung pro Jahr 766,21 EUR zuzurechnen.

(3.466,95 EUR : 8.760 h x 1.936 h =  766,21 EUR)

Davon sind den Markttagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 626,90 EUR zuzurechnen (3.466,95 EUR : 8.760 h x 1.584 h).

Bei einer Nutzungsdauer von 352 h an Samstagen ergibt sich der Wert 139,31 EUR (3.466,95 : 8.760 h x 352 h).

 

 

2. Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert des historischen Marktes : 2 x kalkulatorischem Zins.

 

102.996,50 EUR : 2 x 6% = 3.089,90 EUR 

 

Die jährliche Verzinsung für die Gesamtfläche (3.546,00 m²) beträgt 3.089,90 EUR.

 

Für die genutzte Fläche (2.391,00 m²) ergibt sich die Verzinsung:

nutzbare Marktfläche : Gesamtfläche x jährlicher Zinsbetrag (EUR) = Verzinsung nutzbare Fläche

2.391,00 m² : 3.546,00 m² x 3.089,90 = 2.083,46 EUR

 

Unter Betrachtung der oben dargestellten zeitlichen Nutzung ergibt sich für den historischen Markt eine jährliche Zinsleistung von 460,46 EUR.

(2.083,46 EUR : 8.760 h x 1.936 h)

 

Davon entfallen auf die Tage Dienstag, Donnerstag und Freitag

2.083,46 EUR : 8.760 h x 1.584 h = 376,74 EUR

Die Nutzung an Samstagen wird mit 83,72 EUR veranschlagt

(2.083,46 EUR : 8.760 h x 352 h).

 

 

II. Fischmarkt

 

1. Abschreibung

 

Wert des gesamten Fischmarktes   = 515.690,00 EUR

Fertigstellungsjahr      = 2000

Flurstücksgröße gesamt     =  2.743,00 m²

 

Die Umgestaltung des historischen Marktplatzes wurde mit 70 % gefördert.

Somit werden auch für den Fischmarkt 30 % des Anschaffungswertes in Ansatz gebracht.

 

515.690,00 EUR x 30 % = 154.707,00 EUR 

 

Die Gesamtnutzungsdauer  beträgt 30 Jahre.

 

Die bisherigen Abschreibungen betragen 79.114,00 EUR.

Per 1.1.2010 beträgt das Restkapital 75.593,00 EUR.

Der Abschreibungssatz  für die Restnutzungsdauer (20 Jahre) wird entsprechend

§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) linear ermittelt.

 

75.593,00 EUR : 20 Jahre = 3.779,65 EUR jährliche Abschreibung

 

Abschreibungssatz für die gesamte Flurstücksgröße pro Jahr :

3.779,65 EUR : 2.743,00 m² = 1,38 EUR/m²

 

Für die genutzte Fläche des Fischmarktes ergibt sich folgender jährlicher Abschreibungssatz:

305,00 m² x 1,38 EUR/m²/Jahr = 420,90 EUR/m²/Jahr

 

Überschlägig kann dem Marktbetrieb auf dem Fischmarkt die jährliche Nutzungsdauer an 52 Tage x 12 h = 624 Stunden zugeordnet werden.

 

Damit sind der Nutzung des Marktbetriebes auf dem Fischmarkt pro Jahr 29,98 EUR zuzurechnen. (420,90 EUR : 8.760 h x 624 h = 29,98 EUR)

 

 

2. Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert des Fischmarktes : 2 x kalkulatorischem Zins.

 

75.593,00 EUR : 2 x 6 % = 2.267,79 EUR 

 

Die jährliche Verzinsung für die Gesamtfläche (2.743,00 m²) beträgt 2.267,79 EUR.

 

Für die genutzten Fläche (305,00 m²) ergibt sich die Verzinsung:

nutzbare Marktfläche : Gesamtfläche x jährlicher Zinsbetrag (EUR) = Verzinsung nutzbare Fläche 305,00 m² : 2.743,00 m² x 2.267,79 EUR = 252,16 EUR

 

Unter Betrachtung der oben dargestellten zeitlichen Nutzung ergibt sich für den Fischmarkt die Zuordnung einer jährlichen Zinsleistung von  17,96 EUR.

( 252,16 EUR : 8.760 h x 624 h)

 

 

III. Mühlentor

 

1. Abschreibung

 

Die Fläche Am Mühlentor wurde Anfang der 70er Jahre hergerichtet.

Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren wurde die Fläche Am Mühlentor bereits

zu 100 % abgeschrieben. Somit ist keine Abschreibung zu berücksichtigen.

 

Die gesamte Flurstücksgröße beträgt:   = 2.069,00 m²

 

Die genutzte Fläche beträgt:     = 1.448,30 m²

 

2. Verzinsung

 

Da die Fertigstellung des Mühlentores in den 70er Jahren erfolgte, ist die Fläche

Am Mühlentor zu 100 % abgeschrieben. Somit ist auch keine Verzinsung zu berücksichtigen.

 

IV. Mensavorplatz

 

1. Abschreibung

 

Wert des gesamten Mensavorplatzes:   = 71.997,00 €

 

Die Fläche am Mensavorplatz wurde Anfang der 70er Jahre hergerichtet.

Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren wurde die Fläche des Mensavorplatzes bereits zu 100 % abgeschrieben. Somit ist keine Abschreibung zu berücksichtigen.

 

Die gesamte Flurstücksgröße beträgt:    =   1.582,00 m²

 

Die genutzte Fläche beträgt:    =      632,80 m²

 

2. Verzinsung

 

Da die Fertigstellung des Mensavorplatzes in den 70er Jahren erfolgte, ist die

Fläche des Mensavorplatzes zu 100 % abgeschrieben. Somit ist auch keine Verzinsung zu berücksichtigen.

 

V. Marktfläche am Möwencenter

 

1. Abschreibung

 

Wert des gesamten Marktplatzes: 34.542,00 EUR

 

Die gesamte Flurstücksgröße  beträgt    = 759,00 m²

 

Die genutzte Marktfläche beträgt    = 455,00 m²

 

Der Wert der Fläche Am Möwencenter wurde auf der Grundlage  der derzeitigen Kosten der Herrichtung dieser Fläche errechnet. Die Flächen wurden Anfang der 90er Jahre hergerichtet, so dass keine konkreten Kosten zu ermitteln waren. Deshalb wurde der Kostenansatz ermittelt, der für eine Sanierung benötigt wird.

 

34.542,00 EUR : 759,00 m² = 45,51 EUR/m²

Für die genutzte Fläche wurde ein Wert in Höhe von 20.707,05 EUR ermittelt

(455,00 m² x 45,51 EUR/m²).

 

Bei Erneuerung ist von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren auszugehen.

 

Der Abschreibungssatz wird entsprechend Kommunalabgaben § 6 linear ermittelt.

 

20.707,05 EUR : 30 Jahre = 690,24 EUR jährliche Abschreibung

 

Überschlägig kann der Marktfläche Möwencenter die jährliche Nutzungsdauer an

12 Monaten x 4 Wochen x 2 Tagen x 8 h = 768 Stunden zugeordnet werden.

 

Damit sind der Nutzung des Marktes am Möwencenter pro Jahr 60,63 EUR zuzurechnen. (690,24 EUR : 8.760 h x 768 h = 60,51 EUR)

 

2. Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert des Marktes : 2 x kalkulatorischem Zins.

 

Die jährliche Verzinsung für die Gesamtfläche (759 m²) beträgt 1.036,26 EUR.

(34.542,00 EUR : 2 x 6%)

 

Für die genutzte Fläche ergibt sich die Verzinsung:

nutzbare Marktfläche : Gesamtfläche x jährlicher Zinsbetrag (EUR) = Verzinsung nutzbare Fläche 455 m² : 759 m² x 1.036,26 EUR = 621,21 EUR

 

Unter Betrachtung der zeitlichen Nutzung ergibt sich für den Markt am Möwencenter eine jährliche Zinsleistung von  54,46 EUR.

( 621,21 EUR : 8.760 h x 768 h)

 

 

VI. Forum am Museumshafen

 

1. Abschreibung

 

Wert des gesamten Grundstücks   425.000,00 EUR

Fertigstellungsjahr     2006

Flurstücksgröße gesamt    9.977 m²

 

Die Kosten pro m² betragen 42,60 EUR/m².

(425.000 EUR x 9.977 m²)

 

Die bis 31.12.2009 getätigten Abschreibungen betragen 31.150 EUR.

Per 1.1.2010 beträgt das Restkapital 393.850 EUR.

 

Der Abschreibungssatz für die Restnutzungsdauer (26 Jahre) wird entsprechend

§ 6 KAG  linear ermittelt.

393.850 EUR : 26 Jahre = 15.148 EUR/m²/Jahr

 

Der Abschreibungssatz für die gesamte Flurstücksgröße pro m² und Jahr beträgt

15.148 EUR : 9.977 m² = 1,52 EUR/m²

Der ermittelte Abschreibungssatz für die genutzte Fläche  beträgt somit 8.343,28 EUR pro Jahr (5.489 m² x 1,52 EUR/m²).

 

Die Vermietung erfolgt ganzjährig und tagesbezogen.

 

Durchschnittlich ist von einer wirtschaftlichen Nutzung der Fläche an 13 Tagen im Jahr auszugehen.

Der ermittelte Abschreibungssatz beträgt:

8.343,28 EUR : 365 Tage x 13 = 297,16 EUR

 


2. Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode  ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert  : 2 x kalkulatorischem Zins

393.850 EUR : 2 x 6 %  = 11.815,50 EUR

 

Sie widerspiegelt die Verzinsung der Gesamtfläche pro Jahr.

 

Die Verzinsung der genutzten Fläche (5.489 m²) wird ermittelt aus:

 

nutzbarer Fläche : Gesamtfläche x jährlichem Zinsbetrag

5.489 m² : 9.977 m² x 11.815,50 EUR = 6.500,48 EUR /Jahr

 

Entsprechend ergibt sich ein Tagessatz von 17,81 EUR

(6.500,48 EU /Jahr : 365 Tage /Jahr).

 

Unter Beachtung der zeitlichen Nutzung (13 Tage /Jahr) ergibt sich für die Veranstaltungsfläche eine Belastung von 231,53 EUR

( 17,81 EUR x 13 Tage).

 

 

VII. Festspielplatz  An der Jungfernwiese

 

1. Abschreibung

 

Wert des gesamten Grundstücks   289.902,50 EUR

Fertigstellungsjahr     1998

Flurstücksgröße gesamt    13.360 m²

 

Die Gesamtnutzungsdauer beträgt 30 Jahre.

Bisher erfolgten Abschreibungen (12 Jahre) von 115.848 EUR.

Per 01.01.2010 beträgt das Restkapital 174.054,50 EUR.

 

Der Abschreibungssatz für die Restnutzungsdauer (18 Jahre) wird entsprechend

§ 6 KAG linear ermittelt:

174.054,50 EUR : 18 Jahre = 9.669,69 EUR/Jahr

 

Die Vermietung erfolgt ganzjährig und tagesbezogen.

 

Durchschnittlich ist von einer wirtschaftlichen Nutzung der Fläche an 44 Tagen im Jahr auszugehen.

Der ermittelte Abschreibungssatz beträgt:

9.669,69 EUR : 365 Tage = 26,49 EUR /Tag

 

Entsprechend der Nutzung ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 1.165,55 EUR (26,49 EUR x 44 Tage).


2. Verzinsung

 

Der kalkulatorische Zins wurde anhand der Durchschnittswertmethode ermittelt. Er ergibt sich aus dem

 

Restwert : 2 x kalkulatorischer Zins

174.054,50 EUR : 2 x 6%  = 5.221,64 EUR

Sie widerspiegelt die Verzinsung der Gesamtfläche pro Jahr.

 

Dementsprechend ergibt sich ein täglicher Zins in Höhe von 14,30 EUR

(5.221,64 EUR : 365 Tage ).

Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 44 Tagen/Jahr sind dem Festspielplatz 629,46 EUR kalkulatorische Verzinsung zuzuordnen.

 

 

VIII. Ermittlung der Tagessätze

 

Historischer Markt

 

Der Wochenmarkt wird im Durchschnitt an 174 Tagen im Jahr durchgeführt.

 

Aufwand ohne Reinigungs- und Abfallkosten   69.980,95 EUR

 

Der ermittelte  Tagesaufwand ergibt sich aus dem Aufwand ohne Reinigungs- und Abfallanteil : Veranstaltungstage pro Jahr.

 

  69.980,95 EUR : 174 Tage = 402,19 EUR pro Tag

 

 

Fischmarkt

 

Der Markt findet an durchschnittlich 38 Tagen im Jahr statt.

 

Der ermittelte Tagesaufwand ergibt sich aus dem Aufwand : Veranstaltungstage

pro Jahr.

 

  2.277,21 EUR : 38 Tage = 59,93 EUR pro Tag

 


Anlage 3

 

Gegenüberstellung der Gebühren nach der derzeit gültigen Marktsatzung

und der Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen

 

1. Frischwarenmarkt mit ergänzendem Sortiment auf dem Historischen Marktplatz

 

Größe der Stände

(alte)

Gebührensatzung

Dienstag, Donnerstag und

Freitag

 

(0,32 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(alte)

Gebührensatzung

Sonnabend

 

 

 

(0,21 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

 

(neue) Kalkulation

Dienstag,

Donnerstag und

Freitag

 

(0,83 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(neue) Kalkulation

Sonnabend

 

 

 

(0,59 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

 

3 x 3

 

2,88

0,55

3,43

1,89

0,36

2,25

7,47

1,42

8,89

5,31

1,01

6,31

6 x 3

5,76

1,09

6,85

3,78

0,72

4,50

14,94

2,84

17,78

10,62

            2,02

          12,64

6 x 4

 

7,68

1,46

9,14

5,04

0,96

6,00

19,92

3,78

23,70

          14,16

   2,69

          16,85

8 x 4

10,24

1,95

12,19

6,72

1,28

8,00

26,56

5,05

31,61

          18,88

   3,59

           22,47

 

2. Markt Am Mühlentor

 

Größe der Stände

(alte) Gebührensatzung

Dienstag,

Donnerstag und Freitag

 

(0,07 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(alte) Gebührensatzung

Sonnabend

 

 

 

(0,02 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(neue) Kalkulation

Dienstag

Donnerstag und

Freitag

 

(0,72 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(neue) Kalkulation am

Sonnabend

 

 

 

(0,39 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

3 x 3

0,63

0,12

0,75

0,18

0,03

0,21

6,48

1,23

7,71

3,51

0,67

4,18

6 x 3

 

1,26

0,24

1,50

0,36

0,07

0,43

12,96

2,46

15,42

7,02

1,33

8,35

6 x 4

1,68

0,32

2,00

0,48

0,09

0,57

17,28

3,28

20,56

9,36

1,78

11,14

8 x 4

2,24

0,43

2,67

0,64

0,12

0,76

23,04

4,38

37,42

12,48

2,37

14,85

 

 

3. Mensavorplatz

 

Größe der Stände

(alte) Gebührensatzung

Dienstag,

Donnerstag und

Freitag

 

(0,21 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(alte) Gebührensatzung

Sonnabend

 

 

 

(0,08 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(neue) Kalkulation

Dienstag

Donnerstag und

Freitag

 

(0,75 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(neue) Kalkulation am

Sonnabend

 

 

 

(0,39 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

3 x 3

1,89

0,36

2,25

0,72

0,14

0,86

6,75

1,28

8,03

3,51

0,67

4,18

6 x 3

 

3,78

0,72

4,50

1,44

0,27

1,71

13,50

2,57

16,07

7,02

1,33

8,35

6 x 4

5,04

0,96

6,00

1,92

0,36

2,28

18,00

3,42

21,42

9,36

1,78

11,14

8 x 4

6,72

1,28

8,00

2,56

0,49

3,05

24,00

4,56

28,56

12,48

2,37

14,85

 

 

4. Textil- und Kleinwarenmarkt Am Möwencenter

 

Größe der Stände

(alte)

Gebührensatzung

Montag und Mittwoch

 

(0,16 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

(neue)

Kalkulation

Montag und Mittwoch

 

(0,39 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

3 x 3

1,44

0,27

1,71

3,51

0,67

4,18

6 x 3

 

2,88

0,55

3,43

7,02

1,33

8,35

6 x 4

3,84

0,73

4,57

9,36

1,78

11,14

8 x 4

5,12

0,97

6,09

12,48

2,37

14,85

 


   5. Fischmarktplatz

 

Größe der Stände

(Alte) Gebührensatzung

 

(0,18 €/m²/Tag

zzgl. Mwst.)

 

(neue) Kalkulation

 

(0,61 €/m²/Tag zzgl. Mwst.)

3 x 3

1,62

0,31

1,93

5,49

1,04

6,53

6 x 3

 

3,24

0,62

3,86

10,98

2,09

13,07

6 x 4

4,32

0,82

5,14

14,64

2,78

17,42

8 x 4

5,76

1,09

6,85

19,52

3,71

23,23

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.03.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

22.03.2010 - Hauptausschuss (HA)

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12.04.2010 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen

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07.06.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

14.06.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

28.06.2010 - Bürgerschaft (BS) - verwiesen

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01.09.2010 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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06.09.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

13.09.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

27.09.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich