Informationsvorlage - 05/328
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Zuschüssen an denkmalgeschützten Gebäuden im Jahr 2010 gemäß Richtlinie vom 27.05.1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
|
Beschlussfassung
|
|
|
07.09.2010
|
Sachdarstellung
Für das Jahr 2010 stehen finanzielle Mittel in Höhe von 10.000,00 € zur Förderung von Instandsetzungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden zur Verfügung.
Die Mittel sollen gemäß der in der Anlage 1 beigefügten Vergabeliste eingesetzt werden. Der Vergabeliste schließen sich die Begründungen zu den Einzelvorhaben an. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen im Bereich Denkmalpflege.
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ist begrenzt. Aufgrund dieser besonderen Situation wurde folgende Vergabepraxis und Verfahrensweise festgelegt:
- Die Förderung einer Maßnahme bis zu 6.000,00 € wird mit maximal 35 % der förderfähigen Summe festgelegt.
- Maßnahmen, die über 6.000,00 € der förderfähigen Summe liegen, werden maximal 2.200,00 € bezuschusst.
- In Ausnahmefällen kann eine höhere Förderung erfolgen.
Ausnahmefälle:
- Gebäude, die denkmalpflegerisch, stadtgestalterisch oder städtebaulich für Greifswald eine Besonderheit darstellen.
- Gebäude, wo der Sanierungsaufwand aufgrund von Befunden und denkmalpflegerischen Auflagen besonders hoch ist.
- Gebäude, bei denen im Vorfeld der Sanierung aufwendige Forschungsarbeit geleistet werden muss.
Der vorgesehene Prozentsatz in Höhe von 35 % resultiert aus Erfahrungen der letzten Jahre. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel wurde der Prozentsatz von ursprünglich 50 % auf 35 % gesenkt. So besteht die Möglichkeit, die Reduzierung der Anzahl der zu fördernden Vorhaben etwas aufzufangen.
Es muss allerdings festgestellt werden, dass die 35 % ige Förderung an unterster Grenze liegt. Ein weiteres Absenken lässt eine Bezuschussung grundsätzlich fraglich werden.
Wie die Vergabeliste zeigt, können auch in diesem Jahr nicht alle Anträge berücksichtigt werden. Im Laufe des Jahres werden eine Reihe weiterer Objekte in Sanierung gehen, die auf Grund fehlender Haushaltsmittel nicht mehr unterstützt werden können.
Finanzierung |
||||||
|
||||||
|
HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
||||
1 |
36000.7116000 |
Zuschüsse für denkmalgeschützte Gebäude |
||||
|
||||||
|
geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
|
1 |
10.000 |
10.000 |
10.000 |
|
|
|
Nr.
|
Objekt |
Förderfähige Maßnahme |
Förderfähige Summe |
Förderung |
1.
|
Alter Friedhof |
Erneuerung von Teilen der Zaunanlage |
1.044,82 € |
522,41 € (50 %) |
2.
|
Alte Schule Friedrichshagen |
Erneuerung der Fenster und Türen |
9.949,59 € |
2.200,00 € (pauschal) |
3.
|
Bahnhofstraße 19 |
Aufarbeitung der Hauseingangstür |
4.379,20 € |
1.532,72 € (35 %) |
4.
|
Schulstraße 8/9 |
Erneuerung der Fassade Aufarbeitung der Fenster |
3.327,55 € |
1.164,64 € (35 %) |
5.
|
Schulstraße 13 |
Aufarbeitung der Fenster und Türen Ausbesserung des Daches Erneuerung der Fassade |
10.375,00 € |
2.200,00 € (pauschal) |
6.
|
Stralsunder Straße 7/8 |
Wiederherstellung des Daches mit hölzernen Zierelementen |
4.634,22 € |
1.621,97 € (35 %) |
7. |
Vulkanstraße 2, 2a, 4 |
Sanierung der Fassade |
|
758,26 € (Rest) |
8.
|
Daniel-Teßmann-Straße 17 |
Erneuerung des Rohrdaches |
|
0,00 € (ca. 2.200,-) |
9.
|
Schulstraße 4/5 |
Erneuerung der Fassade |
|
0,00 € (ca. 1.000,-) |
10.
|
Schulstraße 16/17 |
Erneuerung der Fassade |
|
0,00 € (ca. 1.000,-) |
11. |
Formsteinkataster |
Inventarisierung mittelalterlicher Formsteinfunde |
|
0,00 € (ca. 1.000,-) |
|
|
|
|
10.000,00 € |
|
|
|
benötigt: |
15.200,00 € |
Das Vorhaben 7 wird anteilmäßig entsprechend der verbleibenden Restsumme bezuschusst. Das entspricht einem Anteil von 758,26 €. Die Vorhaben 8-11 können nicht berücksichtigt werden.
Begründung zu den Einzelobjekten
Alter Friedhof
Förderfähige Maßnahme:
Reparatur / Ergänzung der Zaunanlage
Der Alte Friedhof ist ein bedeutendes Denkmal der Garten- und Friedhofsarchitektur. Er ist als letzte Ruhestätte für viele bedeutende Greifswalder Persönlichkeiten von besonderem stadthistorischem Interesse.
Der Alte Friedhof ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen.
Durch einen Diebstahl wurden Teile der alten Zaunanlage entwendet, die nun ersetzt werden müssen. Das Vorhaben soll mit 522,41 € bezuschusst werden, was 50% der förderfähigen Summe entspricht.
Alte Schule Friedrichshagen
Förderfähige Maßnahme
Erneuerung der Fenster und Türen nach historischem Vorbild
Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingetragen.
Die Sanierung des Gebäudes erfolgte unter denkmalpflegerischen Aspekten und wurde vom Bauherren mit sehr viel Aufwand durchgeführt.
Die denkmalgerechte Wiederherstellung von Fenster und Türen ist mit einem Mehraufwand verbunden. Das Vorhaben soll pauschal mit einer Summe von 2.200,00 € bezuschusst werden.
Bahnhofstraße 19
Förderfähige Maßnahme
Aufarbeitung der alten Haustür
Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingetragen.
Insbesondere der Erhalt von historischen Türen nimmt in der Denkmalpflege einen hohen Stellenwert ein. Die Aufarbeitung alter Türen ist im Gegensatz zum Neubau von Türen sehr viel aufwändiger. Daher soll das Vorhaben mit 1.532,72 € bezuschusst werden, was einer 35% igen Förderung entspricht.
Schulstraße 8 / 9
Förderfähige Maßnahme
Aufarbeitung der Fenster
Erneuerung der Fassade
Das Gebäude ist Bestandteil der Siedlung Riemserort und als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Die Instandsetzung des Gebäudes erfolgt entsprechend der denkmalpflegerischen Zielstellung Riemserort.
Die originalgetreue Aufarbeitung von Fenstern und auch die Verwendung eines speziellen Putzes sind mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden. Das Vorhaben soll mit 1.164,64 € bezuschusst werden, was einer 35% igen Förderung entspricht.
Schulstraße 13
Förderfähige Maßnahme
Aufarbeitung der Fenster und Türen
Ausbesserung des Daches
Erneuerung der Fassade
Das Gebäude ist Bestandteil der Siedlung Riemserort und als Einzeldenkmal in die Denkmalliste eingetragen. Die Instandsetzung des Gebäudes erfolgt entsprechend der denkmalpflegerischen Zielstellung Riemserort.
Durch das Aufarbeiten der Kastenfenster wird wertvolle Substanz im Bestand gesichert. Diese Bauteile unterliegen häufig sehr starker Beanspruchung, so dass meistens nur eine Erneuerung in Frage kommt. Auch das Belassen der alten Dachziegel ist von hohem denkmalpflegerischem Wert, da auf Grund der Verwitterungserscheinungen des Ziegels viele Bauherren das Neueindecken des Daches bevorzugen. Hier wird das Dach lediglich ausgebessert, was ebenfalls honoriert werden soll. Das Vorhaben soll pauschal mit einer Summe von 2.200,00 € bezuschusst werden.
Stralsunder Straße 7/8
Förderfähige Maßnahme
Wiederherstellung des Daches mit hölzernen Zierelementen
Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingetragen.
Es bildet im Straßenzug einen wichtigen Bestandteil.
Durch die originalgetreue Wiederherstellung des Daches mit seinen hölzernen Zierelementen in Trauf- und Ortgangbereichen entstehen dem Bauherren Mehraufwendungen. Das Vorhaben soll mit einer Summe von 1.621,97 € bezuschusst werden, was einer Förderung von 35% entspricht.
Vulkanstraße 2, 2a, 4
Förderfähige Maßnahme
Sanierung der Fassade
Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingetragen.
Um die Fassade des Gebäudes denkmalgerecht zu sanieren bzw. instand zu setzen werden spezielle, für die Denkmalpflege anerkannte Reinigungsverfahren verwendet, um die Backsteinziegel nicht zu zerstören. Auch die Neuverfugung des Gebäudes wird dem angepasst Dadurch entstehen dem Bauherren Mehrkosten. Das Vorhaben soll mit einer Summe von 758,26 € bezuschusst werden, was dem Rest der zur Verfügung stehenden Fördermittel entspricht.
