Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/341

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Genehmigungsfähigkeit einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen beim Innenministerium prüfen zu lassen. Abgabepflichtig sollen die einzelnen Beherbergungsbetriebe sein.

 

Sollte eine solche Abgabe genehmigungsfähig sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, unverzüglich einen Satzungsentwurf für eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen erarbeiten zu lassen. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung wird der 01. Januar 2011 angestrebt.

 

Die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen alleine der Kulturförderung in der Universitäts- und Hansestadt zugute kommen. Dem Kultur- und Bildungsausschuss wird jährlich ein öffentlich zugänglicher Rechenschaftsbericht über Einnahmen und Ausgaben aus der Kulturförderabgabe vorgelegt.

 

 

 

Reduzieren

Sachdarstellung

In den letzten Jahren kam es durch die zunehmende Verlagerung von Aufgaben des kulturellen Bereichs aus Bund und Land ohne auskömmliche Finanzierung auch bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu erheblichen Haushaltsdefiziten.

Die vorgeschlagene Kulturförderabgabe ist eine geeignete Kommunalabgabe, die neue Einnahmequellen erschließt, ohne das soziale Gefüge und die Basis privatwirtschaftlichen Handelns zu beeinträchtigen.

 

Der Betrieb von kulturellen Einrichtungen verursacht hohe Kosten. Ein vielfältiges kulturelles Angebot entfaltet aber auch eine positive Wirkung auf den Tourismus einer Stadt und ist für viele Besucher Hauptreisegrund, wie z.B. eindrucksvoll die zahlreichen Besucher dokumentieren, die Jahr für Jahr zur Bachwoche anreisen.

Daher ist eine angemessene Beteiligung des Tourismus an notwendigen Investitionen in die kulturellen Angebote der Stadt durchaus angebracht. In anderen Städten, wie z.B. Weimar hat man aus diesem Grund bereits seit Längerem eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen eingeführt. Auch in Rostock und Stralsund gibt es ähnliche Bestrebungen.

Abgabepflichtig sollen die Beherbergungsbetriebe sein. Diese haben zwar die Möglichkeit, die Steuer an ihre Gäste weiterzugeben. Sie können sie aber auch aus den erzielten Einsparungen durch die Mehrwertsteuersenkungen für Hotelübernachtungen selbst finanzieren.

 

Obwohl die so erzielten Einkünfte in den Haushalt ohne Zweckbindung eingestellt werden, soll mit diesem Beschluss die Verwendung durch die Bürgerschaft festgelegt werden. Zur Kontrolle der alleinigen Verwendung für kulturelle Zwecke soll es einen jährlichen Rechenschaftsbericht der Verwaltung im Ausschuss für Kultur und Bildung geben.

 

Da die Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandsteuer zum ersten Mal in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt werden soll, bedarf ihre Einführung der Genehmigung durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Da es in der letzten Zeit in den Städten Rostock und Stralsund ähnliche Bestrebungen zur Einführung einer solchen Abgabe gab, ist es empfehlenswert diesen Weg gemeinsam zu gehen.

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.09.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

08.09.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur

Erweitern

13.09.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

27.09.2010 - Bürgerschaft (BS) - abgelehnt