Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die anliegende 1. Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung.

 

 

 


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Sachdarstellung

Am 12.04.2010 (BS-Beschluss B126-06/10) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschlossen, eine Satzungsregelung herbeizuführen, die Familien mit Kindern mit Wohnsitz in Ladebow oder Wieck, deren Kinder Schulen oder Kindertagesstätten in Eldena, im Ostseeviertel oder in Schönwalde II und Schönwalde I/Südstadt besuchen, 200 kostenlose Überfahrten pro Jahr für das erste Kind und 50 kostenlose Überfahrten pro für jedes weitere Kind unter 12 Jahren gewährt.

Die familienfreundliche Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass mangels Schule oder Kindertagesstätte in Wieck oder Ladebow der nächstgelegene Weg der Kinder aus Wieck oder Ladebow in aller Regel über die Wiecker Brücke führt, deren Nutzung mit dem Kraftfahrzeug eine gebührenpflichtige Sondernutzung ist, so dass regelmäßig finanzielle Belastungen für die Familien entstehen, wenn der Schulweg oder der Weg zur Kindertagesstätte mit dem Kraftfahrzeug absolviert wird.

 

Die Anzahl an nach dieser Satzung gebührenbefreiten Sondernutzungsüberfahrten dürfte überschlägig nach der Zahl der Kinder in Wieck oder Ladebow zurzeit mit höchstens 18.900 Überfahrten pro Jahr zu veranschlagen sein. Es ist zu erwarten, dass diese Überfahrten zu ca. 50 % aus Mehrfahrten bestehen werden, die bisher und ohne die Gebührenbefreiung nicht durchgeführt worden sind und zu ca. 50 % aus Überfahrten, die bisher gebührenpflichtig mit 50 Cent pro Überfahrt waren. Es wird also überschlägig zu 9.450 Mehrfahrten /a (Gesamtzahl der Überfahrten/a bisher ca. 128.000) und zu einem Gebührenausfall von 4.725,- €/a (Gesamtvolumen der Gebühren/a bisher ca. 63.000,- €) kommen.

 

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

060200.111001

Sondernutzungsgebühren

 

 

geplant

Vorhanden / Stichtag 30.06.2010

Bedarf

Rest

jährl. Kosten

1

100.000,- €

38.533,- €

- 4.725,- €

56.742,- €

- 4.725,- €

 

 

 

Anlagen: 1. Änderungssatzung zur Sondernutzungsgebührensatzung

 

 


1. Änderungssatzung vom ………. (Ausfertigungsdatum) zur Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 24.08.2006 (Ausfertigungsdatum)

 

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBI. M-V 2004; S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GVOBI. M-V 2009; S. 687, 719), und aufgrund des § 28 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V 1993; S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V 2010; S. 101, 113) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 27.09.2010 folgende Änderungssatzung erlassen.

 

 

Artikel 1

 

Nach § 3 Absatz 2 und  vor § 3 Absatz 3 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 24.08.2006 (Ausfertigungsdatum) wird folgender § 3 Absatz 2a neu eingefügt:

 

 

„(2a) 1Eine Gebührenbefreiung wird jedem Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis nach § 10 Absatz 2 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vom 17.02.2005 (Ausfertigungsdatum), die ihm die Querung der Brücke in Wieck mit Kraftfahrzeugen gestattet, auf Antrag im Umfang nach den Sätzen 2 bis 5 dieses Absatzes gewährt, wenn

 

  1. der Antragsteller nachweislich seine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in den Greifswalder Ortsteilen Wieck oder Ladebow hat,
  2. in der unter 1. genannten Wohnung nachweislich mindestens ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das der Antragsteller die Personensorge (elterliche Sorge oder Personensorge aufgrund familiengerichtlicher Entscheidung zur Familienpflege oder Vollzeitpflege) innehat, mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet ist und
  3. ein unter 2. genanntes Kind nachweislich eine Tagesmutter, eine Kindertagesstätte oder eine Schule in den Greifswalder Ortsteilen Eldena, Schönwalde I/Südstadt, Schönwalde II oder Ostseeviertel besucht.

 

²Für das einzige oder das älteste Kind, das alle nach Satz 1 an die Kinder gestellten Voraussetzungen erfüllt, werden dem Antragsteller 200 gebührenfreie Überfahrten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Antragstellung gewährt. 3Für jedes weitere Kind, das alle nach Satz 1 an die Kinder gestellten Voraussetzungen erfüllt, werden dem Antragsteller oder einem weiteren antragstellenden Sondernutzungserlaubnisinhaber, in dessen Person und der Person des Kindes alle nach Satz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt sind, 50 weitere gebührenfreie Überfahrten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Antragstellung gewährt. 4Die gewährte Gebührenbefreiung gilt mit Ablauf der 12 Monate als verbraucht und ist nicht auf andere Personen übertragbar. 5Die Gebührenbefreiung wird pro Kind nur dem jeweils ersten antragstellenden Sondernutzungsinhaber gewährt und der Gebührenbefreiungsanspruch  entsteht unter Maßgabe der übrigen Gebührenbefreiungstatbestände nach Satz 1 neuerlich erst mit Ablauf der jeweiligen 12 Monate.“ 

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Hinweis nach § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister 

 

 

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Beschlüsse

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31.08.2010 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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06.09.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

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07.09.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt

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13.09.2010 - Hauptausschuss (HA)

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27.09.2010 - Bürgerschaft (BS)