Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/200
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen vom 18.02.2008 (B.-Nr. B463-31/08)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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08.03.2010
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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12.04.2010
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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07.06.2010
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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●
Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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28.06.2010
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●
Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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01.09.2010
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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06.09.2010
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●
Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.09.2010
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
73000.110003 |
Standgebühren |
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geplant |
mit jetziger Satzung erreichbar |
mit Änderung erreichbar |
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1 |
129.300 |
ca. 50.000 |
120.700 |
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Sachdarstellung/ Begründung: |
Im Januar und Februar 2010 wurden im Senat, in den Ortsteilvertretungen und Ausschüssen über die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung zur Durchführung von Märkten und Veranstaltungen beraten.
Die in diesen Gremien behandelte Vorlage enthielt neben den Änderungen des Textteils der Satzung auch eine neue Gebührenkalkulation für die Erhebung der Standgelder. Die vorgelegte Gebührenkalkulation warf bei einigen Vertretern der Gremien noch Fragen und Hinweise auf, die eine Überarbeitung der Gebührenkalkulation erforderte.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.02.2010 beschlossen, die Neukalkulation der Gebühren und damit verbunden die Änderung des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses nochmals im Finanz- und im Hauptausschuss zu behandeln und dann der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die vorliegende Kalkulation wurde in einigen wesentlichen Punkten geändert.
- Grundlage der Kalkulation ist nun die voraussichtlich zu erwartende und nicht mehr die maximal mögliche Leistungsmenge. Dabei wurden die für jede Marktfläche durchschnittlich genutzten Quadratmeter der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Für die Berechnung der Umlagen der allgemeinen Kostenstellen wurde dabei eine Gewichtung der Quadratmeter hinsichtlich der unterschiedlichen zeitlichen Verfügbarkeit eingeführt. Das bisherige Verfahren steuerte automatisch zu einer Unterdeckung, da nur an wenigen Markttagen mit einer vollständigen Auslastung zu rechnen war.
- Hinsichtlich der Reinigung des historischen Marktes wurde der Öffentlichkeitsanteil auf 33 % erhöht. Die vom Markt genutzte Fläche ist nicht im Turnus der Straßenreinigung enthalten. Eine Reinigung pro Woche wäre aber auch ohne Marktdurchführung erforderlich, sodass von den drei durchgeführten Reinigungen pro Woche nur zwei Reinigungen dem Marktbetrieb zugeordnet werden.
- Hinsichtlich des Personalaufwandes wurde der Durchschnitt des voraussichtlich in den nächsten drei Jahren anfallenden Betrages zugrunde gelegt.
- Für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen wurde auf die Durchschnittswertmethode zurückgegriffen.
Anlagen |
Anlage 1 Zweite Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen |
Anlage 2 Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen |
Anlage 3 Gegenüberstellung der Gebühren nach der derzeitig gültigen Marktssatzung und der Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen |
Anlage 1
Zweite Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes jeweils in der zurzeit gültigen Fassung beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 27.09.2010 die 2. Änderungsatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen (Beschl-Nr. B463-31/08 vom 18.02.2008) zuletzt geändert durch die erste Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung vom 22.02.2010.
Artikel 1
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt
Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf
kommunalen Flächen in der derzeit gültigen Fassung wird im folgenden Umfang geändert:
Die Anlage 1 „Gebühren- und Auslagenverzeichnis“ der Benutzungs- und
Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen wird durch die beige-
fügte Anlage 1 der 2. Änderungssatzung „Gebühren – und Auslagenverzeichnis“
ersetzt.
Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Verletzungen von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
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Markt-/Veranstaltungsfläche |
Gebühr pro Tag (Netto) |
Die, Do, Fr: Gebühr pro m² und Tag (Netto) |
Sa: Gebühr pro m² und Tag (Netto) |
G 1 |
Historischer Marktplatz |
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G 1.1 |
Fläche gesamt |
402,19 |
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G 1.2 |
Standgebühr Wochenmarkt |
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0,83 € |
0,59 € |
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G 2 |
Fischmarktplatz |
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G 2.1 |
Fläche gesamt |
59,93 € |
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G 2.2 |
Standgebühr Ökologischer Wochenmarkt |
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0,61 € |
0,61 € |
G 2.3 |
Standgebühr Informationsstände |
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0,61 € |
0,61 € |
G 3 |
Mühlentor |
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G 3.1 |
Standgebühr Markt |
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0.72€ |
0,39 € |
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G 4 |
Mensavorplatz |
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G 4.1 |
Standgebühr Wochenmarkt |
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0,75€ |
0,39 € |
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G 5 |
Marktfläche Möwencenter |
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G 5.1. |
Standgebühr Wochenmarkt |
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0,39 € |
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G 5.2. |
ambulanter Handel |
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0,39€ |
0,39 € |
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G 6 |
Forum Am Museumshafen |
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G 6.1 |
Fläche gesamt |
96,50 € |
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G 7 |
Festspielplatz An der Jungfernwiese |
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G 7.1 |
Fläche gesamt |
81,15 € |
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K 1 |
Kaution |
Gebühr pro Woche |
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K 1.1 |
Festspielplatz An der Jungfernwiese |
500,00 € |
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K 1.2 |
Forum Am Museumshafen |
500,00 € |
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Z 1 |
Auslagen |
Gebühr pro Tag (Netto) |
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Z 1.1 |
Wasserpauschale |
3,00 € |
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Z 1.2. |
Strompauschale |
3,00 € |
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Anlage 2
Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen
I. Historischer Markt
1. Abschreibung
Anschaffungswert des gesamten Marktplatzes = 666.655,00 EUR
Fertigstellungsjahr = 2000
Flurstücksgröße gesamt = 3.546,00 m²
genutzte Marktfläche = 2.391,00 m²
Die Umgestaltung des historischen Marktplatzes wurde mit 70 % gefördert.
Somit werden 30 % des Anschaffungswertes in Ansatz gebracht.
666.655,00 EUR x 30 % = 199.996,50 EUR
Die Gesamtnutzungsdauer beträgt 30 Jahre.
Die bisherigen Abschreibungen betragen 97.000,00 EUR.
Per 1.1.2010 beträgt das Restkapital 102.996,50 EUR.
Der Abschreibungssatz für die Restnutzungsdauer (20 Jahre) wird entsprechend
§ 6 Kommunalabgabengesetz linear ermittelt.
102.996,50 EUR : 20 Jahre = 5.149,83 EUR jährliche Abschreibung
Abschreibungssatz für die gesamte Flurstücksgröße pro Jahr :
5.149,83 EUR : 3.546,00 m² = 1,45 EUR/m²
Für die durch den Marktbetrieb genutzte Fläche zwischen den Trinksäulen ergibt sich folgender jährlicher Abschreibungssatz:
2.391,00 m² x 1,45 EUR/m²/Jahr = 3.466,95 EUR/m²/Jahr
Dem Marktbetrieb kann überschlägig folgende jährliche Nutzungsdauer zugeordnet werden.
Die Fläche wird durch den Markt wöchentlich ca. 44 Stunden genutzt.
(3 Tage x 12 Stunden und 1 Tag x 8 Stunden)
Für die Jahresnutzungsdauer wird von 4 Wochen pro Monat und einer Nutzung von Januar bis November (11 Monate) ausgegangen.
11 Monate x 4 Wochen x 44 Wochenstunden = 1.936 Stunden
Das Jahr hat 8.760 Stunden.
Damit sind der Marktnutzung pro Jahr 766,21 EUR zuzurechnen.
(3.466,95 EUR : 8.760 h x 1.936 h = 766,21 EUR)
Davon sind den Markttagen Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 626,90 EUR zuzurechnen (3.466,95 EUR : 8.760 h x 1.584 h).
Bei einer Nutzungsdauer von 352 h an Samstagen ergibt sich der Wert 139,31 EUR (3.466,95 : 8.760 h x 352 h).
2. Verzinsung
Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert des historischen Marktes : 2 x kalkulatorischem Zins.
102.996,50 EUR : 2 x 6% = 3.089,90 EUR
Die jährliche Verzinsung für die Gesamtfläche (3.546,00 m²) beträgt 3.089,90 EUR.
Für die genutzte Fläche (2.391,00 m²) ergibt sich die Verzinsung:
nutzbare Marktfläche : Gesamtfläche x jährlicher Zinsbetrag (EUR) = Verzinsung nutzbare Fläche
2.391,00 m² : 3.546,00 m² x 3.089,90 = 2.083,46 EUR
Unter Betrachtung der oben dargestellten zeitlichen Nutzung ergibt sich für den historischen Markt eine jährliche Zinsleistung von 460,46 EUR.
(2.083,46 EUR : 8.760 h x 1.936 h)
Davon entfallen auf die Tage Dienstag, Donnerstag und Freitag
2.083,46 EUR : 8.760 h x 1.584 h = 376,74 EUR
Die Nutzung an Samstagen wird mit 83,72 EUR veranschlagt
(2.083,46 EUR : 8.760 h x 352 h).
II. Fischmarkt
1. Abschreibung
Wert des gesamten Fischmarktes = 515.690,00 EUR
Fertigstellungsjahr = 2000
Flurstücksgröße gesamt = 2.743,00 m²
Die Umgestaltung des historischen Marktplatzes wurde mit 70 % gefördert.
Somit werden auch für den Fischmarkt 30 % des Anschaffungswertes in Ansatz gebracht.
515.690,00 EUR x 30 % = 154.707,00 EUR
Die Gesamtnutzungsdauer beträgt 30 Jahre.
Die bisherigen Abschreibungen betragen 79.114,00 EUR.
Per 1.1.2010 beträgt das Restkapital 75.593,00 EUR.
Der Abschreibungssatz für die Restnutzungsdauer (20 Jahre) wird entsprechend
§ 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) linear ermittelt.
75.593,00 EUR : 20 Jahre = 3.779,65 EUR jährliche Abschreibung
Abschreibungssatz für die gesamte Flurstücksgröße pro Jahr :
3.779,65 EUR : 2.743,00 m² = 1,38 EUR/m²
Für die genutzte Fläche des Fischmarktes ergibt sich folgender jährlicher Abschreibungssatz:
305,00 m² x 1,38 EUR/m²/Jahr = 420,90 EUR/m²/Jahr
Überschlägig kann dem Marktbetrieb auf dem Fischmarkt die jährliche Nutzungsdauer an 52 Tage x 12 h = 624 Stunden zugeordnet werden.
Damit sind der Nutzung des Marktbetriebes auf dem Fischmarkt pro Jahr 29,98 EUR zuzurechnen. (420,90 EUR : 8.760 h x 624 h = 29,98 EUR)
2. Verzinsung
Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert des Fischmarktes : 2 x kalkulatorischem Zins.
75.593,00 EUR : 2 x 6 % = 2.267,79 EUR
Die jährliche Verzinsung für die Gesamtfläche (2.743,00 m²) beträgt 2.267,79 EUR.
Für die genutzten Fläche (305,00 m²) ergibt sich die Verzinsung:
nutzbare Marktfläche : Gesamtfläche x jährlicher Zinsbetrag (EUR) = Verzinsung nutzbare Fläche 305,00 m² : 2.743,00 m² x 2.267,79 EUR = 252,16 EUR
Unter Betrachtung der oben dargestellten zeitlichen Nutzung ergibt sich für den Fischmarkt die Zuordnung einer jährlichen Zinsleistung von 17,96 EUR.
( 252,16 EUR : 8.760 h x 624 h)
III. Mühlentor
1. Abschreibung
Die Fläche Am Mühlentor wurde Anfang der 70er Jahre hergerichtet.
Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren wurde die Fläche Am Mühlentor bereits
zu 100 % abgeschrieben. Somit ist keine Abschreibung zu berücksichtigen.
Die gesamte Flurstücksgröße beträgt: = 2.069,00 m²
Die genutzte Fläche beträgt: = 1.448,30 m²
2. Verzinsung
Da die Fertigstellung des Mühlentores in den 70er Jahren erfolgte, ist die Fläche
Am Mühlentor zu 100 % abgeschrieben. Somit ist auch keine Verzinsung zu berücksichtigen.
IV. Mensavorplatz
1. Abschreibung
Wert des gesamten Mensavorplatzes: = 71.997,00 €
Die Fläche am Mensavorplatz wurde Anfang der 70er Jahre hergerichtet.
Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren wurde die Fläche des Mensavorplatzes bereits zu 100 % abgeschrieben. Somit ist keine Abschreibung zu berücksichtigen.
Die gesamte Flurstücksgröße beträgt: = 1.582,00 m²
Die genutzte Fläche beträgt: = 632,80 m²
2. Verzinsung
Da die Fertigstellung des Mensavorplatzes in den 70er Jahren erfolgte, ist die
Fläche des Mensavorplatzes zu 100 % abgeschrieben. Somit ist auch keine Verzinsung zu berücksichtigen.
V. Marktfläche am Möwencenter
1. Abschreibung
Wert des gesamten Marktplatzes: 34.542,00 EUR
Die gesamte Flurstücksgröße beträgt = 759,00 m²
Die genutzte Marktfläche beträgt = 455,00 m²
Der Wert der Fläche Am Möwencenter wurde auf der Grundlage der derzeitigen Kosten der Herrichtung dieser Fläche errechnet. Die Flächen wurden Anfang der 90er Jahre hergerichtet, so dass keine konkreten Kosten zu ermitteln waren. Deshalb wurde der Kostenansatz ermittelt, der für eine Sanierung benötigt wird.
34.542,00 EUR : 759,00 m² = 45,51 EUR/m²
Für die genutzte Fläche wurde ein Wert in Höhe von 20.707,05 EUR ermittelt
(455,00 m² x 45,51 EUR/m²).
Bei Erneuerung ist von einer Nutzungsdauer von 30 Jahren auszugehen.
Der Abschreibungssatz wird entsprechend Kommunalabgaben § 6 linear ermittelt.
20.707,05 EUR : 30 Jahre = 690,24 EUR jährliche Abschreibung
Überschlägig kann der Marktfläche Möwencenter die jährliche Nutzungsdauer an
12 Monaten x 4 Wochen x 2 Tagen x 8 h = 768 Stunden zugeordnet werden.
Damit sind der Nutzung des Marktes am Möwencenter pro Jahr 60,63 EUR zuzurechnen. (690,24 EUR : 8.760 h x 768 h = 60,51 EUR)
2. Verzinsung
Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert des Marktes : 2 x kalkulatorischem Zins.
Die jährliche Verzinsung für die Gesamtfläche (759 m²) beträgt 1.036,26 EUR.
(34.542,00 EUR : 2 x 6%)
Für die genutzte Fläche ergibt sich die Verzinsung:
nutzbare Marktfläche : Gesamtfläche x jährlicher Zinsbetrag (EUR) = Verzinsung nutzbare Fläche 455 m² : 759 m² x 1.036,26 EUR = 621,21 EUR
Unter Betrachtung der zeitlichen Nutzung ergibt sich für den Markt am Möwencenter eine jährliche Zinsleistung von 54,46 EUR.
( 621,21 EUR : 8.760 h x 768 h)
VI. Forum am Museumshafen
1. Abschreibung
Wert des gesamten Grundstücks 425.000,00 EUR
Fertigstellungsjahr 2006
Flurstücksgröße gesamt 9.977 m²
Die Kosten pro m² betragen 42,60 EUR/m².
(425.000 EUR x 9.977 m²)
Die bis 31.12.2009 getätigten Abschreibungen betragen 31.150 EUR.
Per 1.1.2010 beträgt das Restkapital 393.850 EUR.
Der Abschreibungssatz für die Restnutzungsdauer (26 Jahre) wird entsprechend
§ 6 KAG linear ermittelt.
393.850 EUR : 26 Jahre = 15.148 EUR/m²/Jahr
Der Abschreibungssatz für die gesamte Flurstücksgröße pro m² und Jahr beträgt
15.148 EUR : 9.977 m² = 1,52 EUR/m²
Der ermittelte Abschreibungssatz für die genutzte Fläche beträgt somit 8.343,28 EUR pro Jahr (5.489 m² x 1,52 EUR/m²).
Die Vermietung erfolgt ganzjährig und tagesbezogen.
Durchschnittlich ist von einer wirtschaftlichen Nutzung der Fläche an 13 Tagen im Jahr auszugehen.
Der ermittelte Abschreibungssatz beträgt:
8.343,28 EUR : 365 Tage x 13 = 297,16 EUR
2. Verzinsung
Der kalkulatorische Zins wurde nach der Durchschnittswertmethode ermittelt und ergibt sich aus dem Restwert : 2 x kalkulatorischem Zins
393.850 EUR : 2 x 6 % = 11.815,50 EUR
Sie widerspiegelt die Verzinsung der Gesamtfläche pro Jahr.
Die Verzinsung der genutzten Fläche (5.489 m²) wird ermittelt aus:
nutzbarer Fläche : Gesamtfläche x jährlichem Zinsbetrag
5.489 m² : 9.977 m² x 11.815,50 EUR = 6.500,48 EUR /Jahr
Entsprechend ergibt sich ein Tagessatz von 17,81 EUR
(6.500,48 EU /Jahr : 365 Tage /Jahr).
Unter Beachtung der zeitlichen Nutzung (13 Tage /Jahr) ergibt sich für die Veranstaltungsfläche eine Belastung von 231,53 EUR
( 17,81 EUR x 13 Tage).
VII. Festspielplatz An der Jungfernwiese
1. Abschreibung
Wert des gesamten Grundstücks 289.902,50 EUR
Fertigstellungsjahr 1998
Flurstücksgröße gesamt 13.360 m²
Die Gesamtnutzungsdauer beträgt 30 Jahre.
Bisher erfolgten Abschreibungen (12 Jahre) von 115.848 EUR.
Per 01.01.2010 beträgt das Restkapital 174.054,50 EUR.
Der Abschreibungssatz für die Restnutzungsdauer (18 Jahre) wird entsprechend
§ 6 KAG linear ermittelt:
174.054,50 EUR : 18 Jahre = 9.669,69 EUR/Jahr
Die Vermietung erfolgt ganzjährig und tagesbezogen.
Durchschnittlich ist von einer wirtschaftlichen Nutzung der Fläche an 44 Tagen im Jahr auszugehen.
Der ermittelte Abschreibungssatz beträgt:
9.669,69 EUR : 365 Tage = 26,49 EUR /Tag
Entsprechend der Nutzung ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 1.165,55 EUR (26,49 EUR x 44 Tage).
2. Verzinsung
Der kalkulatorische Zins wurde anhand der Durchschnittswertmethode ermittelt. Er ergibt sich aus dem
Restwert : 2 x kalkulatorischer Zins
174.054,50 EUR : 2 x 6% = 5.221,64 EUR
Sie widerspiegelt die Verzinsung der Gesamtfläche pro Jahr.
Dementsprechend ergibt sich ein täglicher Zins in Höhe von 14,30 EUR
(5.221,64 EUR : 365 Tage ).
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 44 Tagen/Jahr sind dem Festspielplatz 629,46 EUR kalkulatorische Verzinsung zuzuordnen.
VIII. Ermittlung der Tagessätze
Historischer Markt
Der Wochenmarkt wird im Durchschnitt an 174 Tagen im Jahr durchgeführt.
Aufwand ohne Reinigungs- und Abfallkosten 69.980,95 EUR
Der ermittelte Tagesaufwand ergibt sich aus dem Aufwand ohne Reinigungs- und Abfallanteil : Veranstaltungstage pro Jahr.
69.980,95 EUR : 174 Tage = 402,19 EUR pro Tag
Fischmarkt
Der Markt findet an durchschnittlich 38 Tagen im Jahr statt.
Der ermittelte Tagesaufwand ergibt sich aus dem Aufwand : Veranstaltungstage
pro Jahr.
2.277,21 EUR : 38 Tage = 59,93 EUR pro Tag
Anlage 3
Gegenüberstellung der Gebühren nach der derzeit gültigen Marktsatzung
und der Gebührenkalkulation für die Durchführung von Märkten und Veranstaltungen auf kommunalen Flächen
1. Frischwarenmarkt mit ergänzendem Sortiment auf dem Historischen Marktplatz
Größe der Stände |
(alte) Gebührensatzung Dienstag, Donnerstag und Freitag
(0,32 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(alte) Gebührensatzung Sonnabend
(0,21 €/m²/Tag zzgl. Mwst.)
|
(neue) Kalkulation Dienstag, Donnerstag und Freitag
(0,83 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(neue) Kalkulation Sonnabend
(0,59 €/m²/Tag zzgl. Mwst.)
|
3 x 3
|
2,88 0,55 3,43 |
1,89 0,36 2,25 |
7,47 1,42 8,89 |
5,31 1,01 6,31 |
6 x 3 |
5,76 1,09 6,85 |
3,78 0,72 4,50 |
14,94 2,84 17,78 |
10,62 2,02 12,64 |
6 x 4
|
7,68 1,46 9,14 |
5,04 0,96 6,00 |
19,92 3,78 23,70 |
14,16 2,69 16,85 |
8 x 4 |
10,24 1,95 12,19 |
6,72 1,28 8,00 |
26,56 5,05 31,61 |
18,88 3,59 22,47 |
2. Markt Am Mühlentor
Größe der Stände |
(alte) Gebührensatzung Dienstag, Donnerstag und Freitag
(0,07 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(alte) Gebührensatzung Sonnabend
(0,02 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(neue) Kalkulation Dienstag Donnerstag und Freitag
(0,72 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(neue) Kalkulation am Sonnabend
(0,39 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
3 x 3 |
0,63 0,12 0,75 |
0,18 0,03 0,21 |
6,48 1,23 7,71 |
3,51 0,67 4,18 |
6 x 3
|
1,26 0,24 1,50 |
0,36 0,07 0,43 |
12,96 2,46 15,42 |
7,02 1,33 8,35 |
6 x 4 |
1,68 0,32 2,00 |
0,48 0,09 0,57 |
17,28 3,28 20,56 |
9,36 1,78 11,14 |
8 x 4 |
2,24 0,43 2,67 |
0,64 0,12 0,76 |
23,04 4,38 37,42 |
12,48 2,37 14,85 |
3. Mensavorplatz
Größe der Stände |
(alte) Gebührensatzung Dienstag, Donnerstag und Freitag
(0,21 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(alte) Gebührensatzung Sonnabend
(0,08 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(neue) Kalkulation Dienstag Donnerstag und Freitag
(0,75 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(neue) Kalkulation am Sonnabend
(0,39 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
3 x 3 |
1,89 0,36 2,25 |
0,72 0,14 0,86 |
6,75 1,28 8,03 |
3,51 0,67 4,18 |
6 x 3
|
3,78 0,72 4,50 |
1,44 0,27 1,71 |
13,50 2,57 16,07 |
7,02 1,33 8,35 |
6 x 4 |
5,04 0,96 6,00 |
1,92 0,36 2,28 |
18,00 3,42 21,42 |
9,36 1,78 11,14 |
8 x 4 |
6,72 1,28 8,00 |
2,56 0,49 3,05 |
24,00 4,56 28,56 |
12,48 2,37 14,85 |
4. Textil- und Kleinwarenmarkt Am Möwencenter
Größe der Stände |
(alte) Gebührensatzung Montag und Mittwoch
(0,16 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
(neue) Kalkulation Montag und Mittwoch
(0,39 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
3 x 3 |
1,44 0,27 1,71 |
3,51 0,67 4,18 |
6 x 3
|
2,88 0,55 3,43 |
7,02 1,33 8,35 |
6 x 4 |
3,84 0,73 4,57 |
9,36 1,78 11,14 |
8 x 4 |
5,12 0,97 6,09 |
12,48 2,37 14,85 |
5. Fischmarktplatz
Größe der Stände |
(Alte) Gebührensatzung
(0,18 €/m²/Tag zzgl. Mwst.)
|
(neue) Kalkulation
(0,61 €/m²/Tag zzgl. Mwst.) |
3 x 3 |
1,62 0,31 1,93 |
5,49 1,04 6,53 |
6 x 3
|
3,24 0,62 3,86 |
10,98 2,09 13,07 |
6 x 4 |
4,32 0,82 5,14 |
14,64 2,78 17,42 |
8 x 4 |
5,76 1,09 6,85 |
19,52 3,71 23,23 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
öffentlich
|
45 kB
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