Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/345
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf des MS "Artur Becker"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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27.09.2010
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Sachdarstellung
Das 1951 gebaute Motorschiff „Artur Becker“ diente in der DDR zur Ausbildung künftiger Offiziere der Volksmarine. 1991 wurde das Schiff von der Treuhandanstalt an die Hansestadt Greifswald übergeben, die es dem See- und Tauchsportclub Greifswald e.V. durch Überlassungsvertrag zur Betreibung überließ. Die Zulassung sah eine Nutzung des Schiffes für bis zu 39 Personen vor.
Am 30.03.2009 hat die See - Berufsgenossenschaft einen neuen Fahrerlaubnisschein und ein Bau- und Ausrüstungssicherheitszeugnis für das Schiff ausgestellt, der eine Beförderung von nur noch 12 Personen gestattet. Die Zulassung für die Beförderung von bis zu 31 Fahrgästen ist nur bei der Erfüllung der von der Richtlinie 98/18/EG, der das Schiff unterliegt, bestimmten Anforderungen möglich.
Eine Zulassung des Schiffs als Fahrgastschiff würde umfangreiche Investitionen hinsichtlich des Schiffskörpers, der Maschinen, der Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen sowie eine Überprüfung und Abnahme durch eine Klassifizierungsgesellschaft erfordern. Übergangsfristen, die nach Inkrafttreten der neuen Schiffssicherheitsverordnung / Richtlinie 98/18/EG am 06. April 1998 gewährt wurden, sind für das Schiff am 01. Juli 2007 abgelaufen.
Sämtliche Bemühungen der Besatzung und des See- und Tauchsportclubs e. V., auch unter Einbeziehung von EU- und Bundestagsabgeordneten, beim Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, sind erfolglos verlaufen.
Der See- und Tauchsportclub e. V verfügt nicht über die für einen Umbau der „Artur Becker“ zum Fahrgastschiff erforderlichen finanziellen Mittel. Ein wirtschaftlicher Betrieb kann mit nur 12 Passagieren nicht erreicht werden. Der Verein hat daher mit Schreiben vom 22.04.2010 den Gebrauchsüberlassungsvertrag mit dem See- und Tauchsportzentrum gekündigt. Das See- und Tauchsportzentrum hat die Kündigung angenommen, da dem Verein nun die Geschäftsgrundlage entzogen wurde.
Eine weitere Verwendungsmöglichkeit für das MS „Artur Becker“ besteht nicht. Das Maritime Jugenddorf Wieck und der Jugendherbergsverband M-V haben kein Interesse am Abschluss eines Überlassungsvertrages, eine Verholung in den Museumshafen ist technisch nicht möglich. Das Schiff soll daher komplett und ohne weitere Nutzungsoption der Universitäts- und Hansestadt Greifswald veräußert werden.
Der technische Zeitwert wurde durch einen vereidigten Sachverständigen in Höhe von 180.000,- € ermittelt. Die Ermittlung eines Marktwertes für dieses Schiff ist nicht gegeben, da vergleichbare Schiffe nicht gehandelt werden. Eine Verschrottung würde derzeit einen Erlös von 39.600 EUR erzielen (120 EUR/t bei 330 t).
Die Veräußerung soll über das Auktionshaus VEBEG GmbH erfolgen. Die VEBEG GmbH ist ein Unternehmen des Bundesfinanzministeriums, das Veräußerungen im weltweiten Ausschreibungsverfahren nach strengen Kriterien vornimmt. Die Veräußerung im Ausschreibungsverfahren dient dem Erzielen eines dem Zeitwert möglichst nahekommenden Kaufpreises. Für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens ist an die VEBEG GmbH eine Provision in Höhe von 9 Prozent des Verkaufserlöses zu entrichten. Ausgehend vom technischen Zeitwert wären das maximal 16.200,00 €.
Die Beauftragung der VEBEG GmbH kann im Wege der freihändigen Vergabe nach § 3 Abs. 5 Buchst. i) VOL/A i. V. m. dem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Weitere Auktionshäuser, die sich Ausschreibungsverfahren bedienen, gibt es in Deutschland nicht.
Die alternative Beauftragung eines Schiffsmaklers würde eine Provision von 15.000 – 20.000 € auslösen, wie Vorgespräche mit der „Schifffahrtsgesellschaft Andreas J. Zachariassen mbH & Co KG“ und der „Atlantis Shipping GmbH, Schiffsankauf/-verkauf“ ergeben haben. Jedoch machten beide darauf aufmerksam, dass mit einem Ertrag von kaum mehr als 60.000,- € bis max. 100.000,- € zu rechnen wäre.
Wirtschaftliche Auswirkungen beim Eigenbetrieb STZ:
Das Schiff ist bereits zum 31.12.2009 durch eine außerplanmäßige Abschreibung auf den technischen Zeitwert mit 180.000 € bilanziert. Bei einem anzunehmenden Verkaufserlös unterhalb dieses Buchwerts würde in Höhe dieser Differenz einmalig ein Buchwertverlust den voraussichtlichen Jahresverlust des See- und Tauchsportzentrums erhöhen.
Dagegen würden die jährlichen Abschreibungen von 25.000 € sowie weiterer Aufwand für den Erhalt und die Sicherung des Schiffes entfallen.
