Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung)

mit einer Gebühr in Höhe von 2,12 EUR/ m³ für Schmutzwasser und

einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 5,60 EUR pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche.

 


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Sachdarstellung

Eine Neukalkulation ist insbesondere wegen der im Bereich der Niederschlagswassergebühren vorhanden Unterdeckung erforderlich.

 

Die vorliegende Änderungssatzung sowie die zugrunde liegende Kalkulation für den Zeitraum 2011 und 2013 berücksichtigen die Über- bzw. Unterdeckungen aus Vorjahren.

Das Eigenkapital wird weiterhin mit 6 % verzinst.

 

Schmutzwassergebühren

 

Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2011 wurde für den Zeitraum 2011 bis 2013 eine neue Gebührenkalkulation in Auftrag gegeben. Danach steigt ab dem 01.01.2011 die Gebühr für Schmutzwasser von 2,01 €/m³ auf 2,12 €/m³.

 

Niederschlagwassergebühren

 

Die Gebühr für die Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser steigt von 0,39€/m³ auf 0.56 €/m³. Dieser letztgenannte Anstieg resultiert aus erheblichen aufgelaufenen Unterdeckungen aus Abweichungen von abgerechneten zu prognostizierten Flächen.

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

HH-Stelle

Verbale Beschreibung und Bemerkung

1

83000.210010

Abführung an den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Höhe des zu verzinsenden Eigenkapitals

 

 

 

 

Anlagen

Ablage 1 8. Änderungssatzung

Anlage 2 Kalkulation


 Anlage 1

 

8. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung

in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2010 (GVOBl. M-V, S. 366 ff.), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBL M-V S. 410ff.) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 01.11.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

„Die Entwässerungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt je m³ Abwasser 2,12 EUR.“

 

 

§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

„Für Niederschlagswasser, das in die Öffentliche Einrichtung eingeleitet wird, beträgt die Gebühr 5,60 EUR je 10 m² befestigte Fläche, die an die Abwasseranlagen angeschlossen ist oder von der Niederschlagswasser in die Anlagen gelangt.“

 

 

Artikel 2

 

Der Artikel 1 tritt zum 01.Januar 2011 in Kraft.

 

 

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

 

Greifswald, den

 

 

 

Dr. König

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.10.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten

Erweitern

18.10.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

01.11.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich