Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/308

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erteilt ihre Zustimmung, dass die Fernwärme Greifswald GmbH (FWG) gemeinsam mit der ENERTRAG AG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet und sich an dieser in Höhe von 50% beteiligt. Diese Gesellschaft fungiert als Komplementär der Windfeld Schönermark GmbH & Co. KG. Die Bürgerschaft erteilt ebenfalls die Zustimmung, dass sich die FWG mit 50% am Eigenkapital als Kommanditistin an der Windfeld Schönermark GmbH & Co. KG beteiligt.

Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Greifswald GmbH dieser Beteiligung nach Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls seine Zustimmung erteilt.

 


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Sachdarstellung

Die Unternehmensgruppe der Stadtwerke Greifswald will sich in ihrer strategischen Ausrichtung auch im Bereich der Erzeugung regenerativer Energien betätigen. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere die FWG als 100%-ige Tochter der Stadtwerke Greifswald GmbH erweiterte Erzeugungskapazitäten anbieten. Einige kleinere Projekte im Bereich Photovoltaikanlagen sind bereits umgesetzt oder in Planung.

 

Investitionspartner in der Windfeld Schönermark GmbH & Co. KG ist die ENERTRAG AG - ein Unternehmen, welches weltweit zu den größten Windenergieerzeugern gehört. Mit über 400 Windkraftanlagen werden pro Jahr über eine Million MWh elektrische Energie erzeugt. Dieses Know-how ermöglicht eine solide und risikoarme Beteiligung. Die ENERTRAG AG hat in Greifswald eine Zweigniederlassung.  

 

Die Windfeld Schönermark GmbH & Co. KG ist eine Betreibergesellschaft von bereits 5 errichteten Windenergieanlagen mit insgesamt 12,5 MW installierter Leistung und einem Windenergieertrag von rund 30 GWh p.a. Die Gesamtinvestition in den Windpark beträgt 23,7 Mio. EUR. Die staatlich garantierte Einspeisevergütung beläuft sich nach EEG auf 9,7 Cent/kWh bis ins Jahr 2029. Nach dieser Zeit sind zusätzliche Erlöse aus dem Betrieb der Anlagen möglich. Das Konstrukt lässt es jederzeit zu, die Direktvermarktung des erzeugten Stroms vorzunehmen, soweit der Marktpreis für eine Kilowattstunde Strom oberhalb der garantierten EEG-Einspeisevergütung liegt.

 

Das Windfeld befindet sich ca. 20 km westlich der Stadt Prenzlau im Landkreis Uckermark (Gemeinde Nordwestuckermark) im Land Brandenburg. Hinsichtlich der Situation der in Vorpommern zur Verfügung gestellten Windvorrangflächen gestaltet sich die Errichtung eines Windparks in der näheren Umgebung der UHGW derzeit als schwierig.

 

Die Beteiligung der FWG am Eigenkapital Windfeld Schönermark GmbH & Co. KG beläuft sich auf 50% und beträgt maximal 2,3 Mio. EUR. An der Komplementär-GmbH beteiligt sich die FWG zu 50% mit einer Stammkapitaleinlage von 12.500 €. 

 

Wesentliche Eckdaten der Beteiligung der FWG an der Windfeld Schönermark GmbH und Co. KG:

 

1. Beteiligung als Kommanditist in der GmbH & Co. KG 

 FWG 50% Eigenkapitalanteil

max. 2,3 Mio. EUR

ENERTRAG AG    50% Eigenkapitalanteil

 

2. Beteiligung an der GmbH (Komplementär)  Stammkapitaleinlage von 25 TEUR

 FWG       50% 12.500 EUR

ENERTRAG AG    50% 12.500 EUR

 

Der Aufsichtsrat wird sich am 09.07.2010 mit den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Beteiligung und Investition befassen.

 

Der Geschäftsführer der Stadtwerke Greifswald GmbH, Herr Dreißen, wird anlässlich der Bürgerschaftssitzung das Projekt erläutern.

 

Das Zustimmungserfordernis der Bürgerschaft ergibt sich aus den Anforderungen

der KV M-V an eine Beteiligung einer mittelbaren Tochter (hier der FWG) an einem wirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform.

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Beschlüsse

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11.10.2010 - x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten