Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/307
Grunddaten
- Betreff:
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Prüfauftrag und Entscheidungsvorbereitung über notwendige Strukturmaßnahmen zur Zukunftssicherung der Theater Vorpommern GmbH (geänderte Vorlage)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Schulen, Bildung, Universität, Wissenschaft und Kultur
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Beschlussfassung
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13.10.2010
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Beschlussvorschlag
- Die wirtschaftliche Problemlage der Theater Vorpommern GmbH wird zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).
- Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit den weiteren Gesellschaftern, zur Sicherung und Weiterentwicklung zukunftsfähiger Theater- und Orchesterstrukturen notwendige Strukturmaßnahmen zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Ziel ist es, bei gleichbleibenden Zuschüssen weiterhin qualitativ hochwertige Theater- und Konzertangebote in der Region vorzuhalten und eine Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage zu erreichen. Im Einzelnen wird die Verwaltung beauftragt, dabei die Entwicklungsoptionen
a) Spartenverkleinerung, notfalls Spartenschließung
b) sowohl dauerhafte Kooperation als auch Fusion mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz und der Vorpommerschen Landesbühne Anklam
c) sonstige von der Geschäftsführung der Theater Vorpommern GmbH vorgeschlagene Alternativmöglichkeiten, unter anderem sowohl die dauerhafte Kooperation als auch Fusion mit Theatern aus dem Kulturkooperationsraum I,
zu prüfen und beschlussreif für das IV. Quartal 2010 vorzubereiten sowie mit einem durch die Theater Vorpommern GmbH erarbeiteten künstlerischen Konzept zu unterlegen.
3. Im Fall einer Präferierung der Entwicklungsoption 2b) Kooperation/Fusion mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz sind zusätzlich folgende Finanzierungsbedingungen zu verhandeln:
a) Die Finanzierungsanteile der künftigen Gesellschafter sollen in etwa dem jeweiligen Theaterangebot vor Ort entsprechen.
b) Mit dem Land sind zur Begleitung des Kooperations-/Fusionsprozesses erforderliche begleitende Finanzierungsvereinbarungen zu treffen. In geeigneter Form ist ein Theatervertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu Sicherstellung der FAG-Zuflüsse 2011 bis 2020 zu verhandeln. Ziel der Verhandlung über den Theatervertrag ist es, dass vom Land Mecklenburg-Vorpommern die fusionsbedingten Folgekosten in erforderlicher Höhe übernommen werden.
4. Die Auswirkungen einer Umsetzung der Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern auf die Gesellschafterstruktur der Theater Vorpommern GmbH sind darzustellen.
Sachdarstellung
Vorbemerkung:
Die Beschlussvorlage ist in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern der Theater Vorpommern GmbH und den Hauptgesellschaftern der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz erarbeitet worden. Die Informationen werden im Wesentlichen inhaltlich identisch und zeitgleich den dortigen Gremien der anderen beteiligten Gebietskörperschaften zur Diskussion und Zielabstimmung vorgelegt.
Zu 1:
Die Theater Vorpommern GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern in den letzten Jahren bereits umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen umgesetzt, um die Tarifsteigerungen im Personalbereich und die inflationsbedingten Steigerungen im Sachkostenbereich bei gleichzeitig konstanten Zuschüssen auffangen zu können. Die Theatermitarbeiter haben im Zuge eines neuen Haustarifvertrages auf einen Großteil ihrer Bezüge verzichtet, damit das Theater in den Jahren 2010 und 2011 überlebensfähig bleibt.
Wie der Anlage 1 (Stand Juni 2010) zu entnehmen ist, gerät die Theater Vorpommern GmbH trotz der bereits vorgenommenen und der noch geplanten Konsolidierungsmaßnahmen in eine ernste wirtschaftliche Problemlage. Der dargestellte Grobwirtschaftsplan bis 2020 geht davon aus, dass es weiterhin gelingt, mit den Gewerkschaften Haustarifverträge für die Theatermitarbeiter abzuschließen. Sollte sich diese Annahme ab 2012 als nicht umsetzbar erweisen, gestaltet sich die aufgezeigte wirtschaftliche Lage des Theaters entsprechend dramatischer.
Das Rationalisierungspotential in der bisherigen Struktur des Theaters Vorpommern ist bei Beibehaltung von Umfang und Qualität des künstlerischen Angebotes im Wesentlichen ausgereizt. Aus diesem Grund erscheint aus Sicht der Verwaltungen in den Gesellschafterkörperschaften die Umsetzung einer der in Punkt 2. dargestellten Umstrukturierungsmöglichkeiten bei der Theater Vorpommern GmbH unumgänglich.
Zu 2:
Da entsprechende Umstrukturierungen im Theater einen großen Zeitvorlauf benötigen, sind bereits in diesem Jahr entsprechende Planungen und Entscheidungen der zuständigen Gremien im IV. Quartal vorzubereiten.
Dabei wäre als eine der Alternativen zunächst die Entwicklungsoptionen a) - Spartenverkleinerung oder notfalls die Spartenschließung oder zu prüfen.
Im Zuge der Machbarkeitsprüfung der Entwicklungsoption b) dauerhafte Kooperation oder Fusion mit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz sind bereits Vorgespräche geführt worden. Die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz befindet sich ebenfalls in einer wirtschaftlichen Problemlage. Der akute Handlungsdruck ergibt sich sowohl für die Theater Vorpommern GmbH als auch für die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz unabhängig von den Forderungen des Kultusministeriums MV zur Errichtung des Kulturkooperationsraums II.
Ein von der Geschäftsführung der Theater Vorpommern GmbH beauftragtes Gutachten kann in der Bürgerschaftskanzlei eingesehen werden. Es beschäftigt sich im Wesentlichen mit der rechtstechnischen Abwicklung einer möglichen Kooperation/Fusion.
Die Entwicklungsoption c) - sonstige von der Geschäftsführung der Theater Vorpommern GmbH vorgeschlagene Alternativmöglichkeiten - lässt über die Entwicklungsoptionen 2a) und b) hinausgehende Überlegungen und Prüfungen der neuen Geschäftsführung offen, die bislang noch nicht Eingang in die Betrachtung gefunden haben.
Jede der im IV. Quartal der Bürgerschaft vorzulegenden Alternativen 2a bis c) ist hinsichtlich der wirtschaftlichen, organisatorischen, rechtlichen und künstlerischen Umsetzbarkeit zu prüfen.
Zu 3:
Zu a) Die Forderung, dass die Finanzierungsanteile der künftigen Gesellschafter in etwa dem jeweiligen Theaterangebot vor Ort entsprechen sollen, wurde in den Vorgesprächen bereits mehrfach von verschiedenen Kooperationsbeteiligten gestellt und deshalb in den Beschluss aufgenommen.
Zu b) Erste Untersuchung zur Prüfung der Alternative 2b) zeigen, dass mit kooperations/fusionsbedingten Mehrkosten zu rechnen ist. Der neue Theatererlass hat hier einen Strukturfonds vorgesehen, der allerdings nur finanzielle Mittel enthält, wenn die FAG-Mittel bei Verstoß gegen die vom Land auferlegten Bedingungen nicht komplett an das jeweilige Theater ausgereicht werden. Mit dem Land wären somit Sondermittel außerhalb des FAG oder in Abänderung des heutigen FAG-Erlasses für die Abfederung der fusionsbedingten Folgekosten zu verhandeln und wirksam zu vereinbaren.
Ein Neustrukturierungsprozess ohne entsprechend verbindliche Mitfinanzierung der Lasten durch das Land ist seitens der beteiligten Gesellschaften bzw. deren kommunalen Träger wirtschaftlich nicht darstellbar.
Anlage 1: Zusammenfassung der finanziellen Hochrechnung
