Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/362
Grunddaten
- Betreff:
-
Offenlegung der Berechnungsgrundlage für die Kosten der Grünschnittabholung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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12.10.2010
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Geplant
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zeitweiliger Ausschuss für Abfallproblematik
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Beratung
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14.10.2010
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Gestoppt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister unverzüglich alle der Gebühr für die Grünschnittabholung zugrunde liegenden Kosten offen zu legen.
Die Erläuterung der Berechnungsgrundlage für die Gebühr für die Grünschnittabholung sowie die Bezifferung aller Kosten seitens der Stadt dafür erfolgt in der nächsten Sitzung des zeitweiligen Ausschusses „Abfallproblematik“.
Sachdarstellung
Die in der Abfallgebührensatzung festgelegte Höhe der Gebühr für die Grünschnittabholung erzeugt bei den Greifswalder Bürgerinnen und Bürgern nicht nur Unmut. Sie führt auch dazu, dass Grünschnitt ordnungswidrig in der Restmülltonne bzw. der Natur entsorgt wird.
Um das Problem der Grünschnittkosten zu klären, wurde ein zeitweiliger Ausschuss „Abfallproblematik“ eingesetzt.
In den Sitzungen dieses Ausschusses wurde immer wieder nach der Berechnungsgrundlage für die Gebühr zur Grünschnittabholung gefragt. Konkrete Zahlen wurden weder seitens der GEG noch der Stadtverwaltung dazu benannt.
Durch die Stadtverwaltung beziffert wurde lediglich die Höhe des Einnahmeverlustes, den die Umsetzung der neuen Gebührenordnung im Bereich des Grünschnittes zufolge hatte. Die Kostenersparnis wurde nicht benannt.
Der zeitweilige Ausschuss „Abfallproblematik“ sowie die Bürgerschaft können sich nur dann ein Bild über die Angemessenheit der Gebührenhöhe machen, wenn die den Berechnungen zugrunde liegenden Kosten bekannt sind. Auch sind dann erst weiter führende Beschlüsse über die Gebührenumlage statthaft.
Da die Kompetenzen des zeitweiligen Ausschusses offenbar nicht für eine Offenlegung der Zahlen ausreichen, beauftragt die Bürgerschaft den Oberbürgermeister mit der Offenlegung der Zahlen. Diese hat in der nächsten Sitzung des zeitweiligen Ausschusses „Abfallproblematik“ zu erfolgen, damit möglichst für 2011 noch eine Regelung geschaffen werden kann.
