Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/776
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen sowie Klassifizierung der Straßen im Bebauungsplangebiet Nr. 42 "Schönwalde I / West"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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13.11.2007
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Geplant
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Ausschuss für Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Arbeitsmarkt, Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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12.11.2007
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Geplant
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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19.11.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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10.12.2007
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
1.60000 352061 |
Straßenausbaubeiträge B-Plan Nr. 42 |
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2 |
1.60000 350020 |
Erschließungsbeiträge B-Plan Nr. 42 |
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geplant |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
90.000,00 € |
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2 |
9.200,00 € |
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Sachdarstellung/ Begründung |
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt mit dem B-Plan Nr. 42 „Schönwalde I / West“ die ehemaligen Flächen der Verkehrsbetriebe zu einem Wohngebiet zu entwickeln. Die innere Erschließung wird in einzelnen Bauabschnitten durch die Stadt selbst erfolgen.
Im Zuge der Umsetzung des B-Planes werden die vorhandenen Betriebsstraßen zum Teil durch neue ersetzt und binden die Grundstücke der Waldorfschule und der WVG an. Hier erfolgen notwendige Straßenausbaumaßnahmen, die nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) M-V und der Straßenausbaubeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald kostenmäßig auf die anliegenden Grundstücke umzulegen sind.
Entsprechend der Klassifizierung der Straßen im gesamten Erschließungsgebiet als Anliegerstraße sind von den Anliegern gem. § 3 Abs. 2 SABS anteilige Kosten in Höhe von 75 v.H. aufzubringen.
Nach vorliegender Kostenschätzung ergeben sich Gesamtbaukosten für die Straßenausbaumaßnahme in Höhe von 367.000,00 €.
Die Planstraße C 1.2 wird lt. B-Plan Nr. 42 neu erschlossen. Die Erschließungskosten sind gem. § 127 ff. BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu 90 v.H. auf die anliegenden Grundstücke umzulegen. Da die Straße nur einseitig anbaubar ist (auf der anderen Seite ist öffentliches Grün festgesetzt), gilt hier das Halbierungsgebot, d.h. dass nur die Hälfte der Herstellungskosten in den Beitragssatz einfließt.
Nach vorliegender Kostenschätzung ergeben sich Gesamtbaukosten für die Erschließungsmaßnahme in Höhe von 101.500,00 €.
Grunderwerb ist für das gesamte Bauvorhaben nicht erforderlich.
Die gem. § 8 Abs. 1 KAG M-V i.V.m. § 1 SABS erforderliche Information der anliegenden Eigentümer erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Mitteilung.
Anlage: Lageplan