Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/367
Grunddaten
- Betreff:
-
8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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11.10.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt
die 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Gebührensatzung)
mit einer Gebühr in Höhe von 2,12 EUR/ m³ für Schmutzwasser und
einer Gebühr für Niederschlagswasser in Höhe von 5,60 EUR pro 10 m² befestigter Grundstücksfläche.
Sachdarstellung
Eine Neukalkulation ist insbesondere wegen der im Bereich der Niederschlagswassergebühren vorhanden Unterdeckung erforderlich.
Die vorliegende Änderungssatzung sowie die zugrunde liegende Kalkulation für den Zeitraum 2011 und 2013 berücksichtigen die Über- bzw. Unterdeckungen aus Vorjahren.
Das Eigenkapital wird weiterhin mit 6 % verzinst.
Schmutzwassergebühren
Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2011 wurde für den Zeitraum 2011 bis 2013 eine neue Gebührenkalkulation in Auftrag gegeben. Danach steigt ab dem 01.01.2011 die Gebühr für Schmutzwasser von 2,01 €/m³ auf 2,12 €/m³.
Niederschlagwassergebühren
Die Gebühr für die Ableitung und Behandlung von Niederschlagswasser steigt von 0,39€/m³ auf 0.56 €/m³. Dieser letztgenannte Anstieg resultiert aus erheblichen aufgelaufenen Unterdeckungen aus Abweichungen von abgerechneten zu prognostizierten Flächen.
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
1 |
83000.210010 |
Abführung an den Haushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Höhe des zu verzinsenden Eigenkapitals |
Anlagen
Ablage 1 8. Änderungssatzung
Anlage 2 Kalkulation
Anlage 1
8. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung
in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2010 (GVOBl. M-V, S. 366 ff.), und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBL M-V S. 410ff.) hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in ihrer Sitzung am 01.11.2010 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Die Entwässerungsgebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt je m³ Abwasser 2,12 EUR.“
§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
„Für Niederschlagswasser, das in die Öffentliche Einrichtung eingeleitet wird, beträgt die Gebühr 5,60 EUR je 10 m² befestigte Fläche, die an die Abwasseranlagen angeschlossen ist oder von der Niederschlagswasser in die Anlagen gelangt.“
Artikel 2
Der Artikel 1 tritt zum 01.Januar 2011 in Kraft.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Greifswald, den
Dr. König
Oberbürgermeister
