Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/391
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Anschlussbahn (Interessenbekundungsverfahren)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.11.2010
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen einer Marktabfrage zu erkunden, ob es Dritte gibt, die Interesse an dem Betrieb der kommunalen Anschlussbahn zum Seehafen Greifswald-Ladebow haben. Hierzu soll ein öffentliches Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt werden. Im Erfolgsfall soll anschließend die Vergabe an diesen Dritten erfolgen, unter der Maßgabe, dass dieser die Instandsetzung, die bauliche und betriebliche Unterhaltung und den Betrieb der kommunalen Anschlussbahn im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt.
Sachdarstellung
Das seit 2005 vollständig im Eigentum der Stadt stehende Gleis zwischen dem Hafen Ladebow und dem Großbahnnetz der DB AG ist derzeit insbesondere wegen des Zustands der Eisenbahnbrücke über den Ryckgraben nicht für die Betriebsführung freigegeben. Der
Sanierungsstau an dem Gleis beträgt nach Aussagen der Verwaltung rund 500.000 EUR, davon rund 450.000 EUR für die Ertüchtigung der Eisenbahnbrücke.
Für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald besteht die Möglichkeit, ohne Belastung des städtischen Haushalts die Befahrbarkeit der kommunalen Anschlussbahn wieder herzustellen und den Betrieb zu sichern. Dies soll mit dem vorgeschlagenen Interessenbekundungsverfahren erreicht werden. Hiermit wird das Ziel verfolgt, am Markt die Rahmenbedingungen (Investitionsverpflichtungen, Netznutzungsentgelte und Beteiligung der UHGW daran, Vertragsdauer und Endschaftsbestimmungen) zu ermitteln. Im Erfolgsfall soll die Anlage an ein geeignetes Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu von der Stadt gewünschten Konditionen abgegeben werden.
Das mit der Vorlage beabsichtigte Vorgehen dient auch dazu, den Vorgaben der Bundesnetzagentur gerecht zu werden. Nach den Informationen der Verwaltung beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die Stadt zu verpflichten, die Befahrbarkeit des Gleises wiederherzustellen und Eisenbahnverkehrsunternehmen die Benutzung zu gewähren. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen würden den städtischen Haushalt erheblich belasten. Diese Belastungen könnten aber im Falle eines erfolgreich durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens auf einen Dritten abgewälzt werden.
Selbst im Rahmen eines öffentlich bekanntzumachenden Stilllegungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz hätte die Stadt die Verpflichtung, interessierten Dritten ein Angebot zur Übernahme der kommunalen Anschlussbahn zu unterbreiten. Insofern wäre ein möglicherweise erfolglos durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren ein Indiz dafür, dass die Stilllegung des Hafengleises überhaupt zulässig wäre.
