Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/373

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erteilt ihre Zustimmung, dass die Fernwärme Greifswald GmbH (FWG) gemeinsam mit der ENERTRAG AG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet und sich an dieser in Höhe von 50% beteiligt. Diese Gesellschaft fungiert als Komplementärin der ENERTRAG SWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG. Die Bürgerschaft erteilt ebenfalls die Zustimmung, dass sich die FWG mit 50% der Hafteinlage als Kommanditistin an der ENERTRAG FWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG beteiligt. Die Höhe der Hafteinlage entspricht auf Seiten der SWG der Pflichteinlage.

Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat der Stadtwerke Greifswald GmbH dieser Beteiligung nach Prüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls seine Zustimmung erteilt.


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Sachdarstellung

Die Unternehmensgruppe der Stadtwerke Greifswald will sich in ihrer strategischen Ausrichtung auch im Bereich der Erzeugung regenerativer Energien betätigen. Vor diesem Hintergrund soll insbesondere die FWG als 100%-ige Tochter der Stadtwerke Greifswald GmbH erweiterte Erzeugungskapazitäten anbieten. Einige kleinere Projekte im Bereich Photovoltaikanlagen sind bereits umgesetzt oder in Planung.

 

Investitionspartner in der ENERTRAG SWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG ist die ENERTRAG AG - ein Unternehmen, welches weltweit zu den größten Windenergieerzeugern gehört. Mit über 400 Windkraftanlagen werden pro Jahr über eine Million MWh elektrische Energie erzeugt. Dieses Know-how ermöglicht eine solide und risikoarme Beteiligung. Die ENERTRAG AG hat in Greifswald eine Zweigniederlassung. Der Sitz der Komplementärin wird ebenfalls Greifswald.

 

Das Konstrukt der Beteiligung ähnelt weitestgehend der im Juni 2010 vorgestellten Beteiligung am Windfeld Schönermark. Der Gesellschaftspartner, die ENERTRAG AG, ist selbiger wie bei dem damalig vorgestellten Windparkprojekt. Der entfallene Vertragsabschluss beim Windfeld Schönermark ist begründet durch die derzeitige Marktsituation. Der Markt für Windparkbeteiligung ist ein Verkäufermarkt. Daher ist ein hohes Maß an Flexibilität und Spontanität für erfolgreiche Vertragsabschlüsse aus Sicht des Käufers notwendig. Da ein Wettbewerber nach Beschluss der Bürgerschaft für eine Beteiligung am Windfeld Schönermark einen deutlich höheren Kaufpreis geboten hat, konnten die Stadtwerke Greifswald keinen Zuschlag bei der Vergabeentscheidung erzielen. Um für die jetzige Vergabeentscheidung ein höheres Maß an Sicherheit zu erzielen, wird die Bürgerschaft erst zu einem Zeitpunkt um Beschlussempfehlung gebeten, zu welchem bereits Vergabeverhandlungen sowie Vertragsverhandlungen abgeschlossen und im Einvernehmen zwischen der ENERTRAG AG und den Stadtwerken Greifswald GmbH getroffen wurden sind.              

 

Die ENERTRAG SWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG ist eine Betreibergesellschaft von 3 sich im Bau befindlichen Windenergieanlagen mit insgesamt 6,9 MW installierter Leistung und einem Windenergieertrag von rund 18 GWh p.a. Die Gesamtinvestition in den Windpark beträgt 16,667 Mio. EUR. Die staatlich garantierte Einspeisevergütung beläuft sich nach EEG auf 9,6 Cent/kWh bis ins Jahr 2030. Nach dieser Zeit sind zusätzliche Erlöse aus dem Betrieb der Anlagen möglich. Das Konstrukt lässt es jederzeit zu, die Direktvermarktung des erzeugten Stroms vorzunehmen, soweit der Marktpreis für eine Kilowattstunde Strom oberhalb der garantierten EEG-Einspeisevergütung liegt.

 

Das Windfeld befindet sich ca. 6 km nördlich der Stadt Prenzlau im Landkreis Uckermark im Land Brandenburg. Hinsichtlich der Situation der in Vorpommern zur Verfügung gestellten Windvorrangflächen gestaltet sich die Errichtung eines Windparks in der näheren Umgebung der UHGW derzeit als schwierig.

 

Die Beteiligung der FWG am Eigenkapital ENERTRAG SWG Windfeld Uckermark GmbH & Co. KG beläuft sich auf 50% der Hafteinlage und beträgt TEUR 850. Diese wird aus dem laufenden Cashpool der FWG zunächst vorfinanziert und soll durch die in Einführung befindlichen Klimaschutzbriefe refinanziert werden. Die Haftungseinlage der FWG entspricht der Pflichteinlage. An der Komplementär-GmbH beteiligt sich die FWG zu 50% mit einer Stammkapitaleinlage von 12.500 €. Am Ende der Laufzeit errechnet sich eine Nachsteuerrendite von 6,6 %.

 

Wesentliche Eckdaten der Beteiligung der FWG an der ENERTRAG SWG Windfeld UckermarkGmbH und Co. KG:

 

1. Beteiligung als Kommanditist in der GmbH & Co. KG 

 FWG      50% Hafteinlage 850 TEUR

   (entspricht der Pflichteinlage)

ENERTRAG AG    50% Hafteinlage 850 TEUR

(Pflichteinlage 1.650 Mio. EUR)

 

2. Beteiligung an der GmbH (Komplementär)  Stammkapitaleinlage von 25 TEUR

 FWG       50% 12.500 EUR

ENERTRAG AG    50% 12.500 EUR

 

Der Aufsichtsrat wird sich am 29.10.2010 mit den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Beteiligung und Investition befassen.

 

 

 

Das Zustimmungserfordernis der Bürgerschaft ergibt sich aus den Anforderungen

der KV M-V an eine Beteiligung einer mittelbaren Tochter (hier der FWG) an einem wirtschaftlichen Unternehmen in Privatrechtsform.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.10.2010 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

01.11.2010 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich