Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/364
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung für den 2. Bauabschnitt des Grabens 25/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Haushaltsplanung, Finanzwesen, Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetriebe, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus und Liegenschaftsangelegenheiten
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Beratung
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11.10.2010
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●
Geplant
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x(bis 2014-06-30) Ausschuss für Bauwesen und Umwelt
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Beratung
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12.10.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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01.11.2010
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Sachdarstellung
Finanzierung |
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HH-Stelle |
Verbale Beschreibung und Bemerkung |
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1 |
1.12000.961020 |
Sanierung Graben 25-2 |
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2 |
1.61500.983001 |
Städtebauförderung, SUB Innenstadt |
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Geplante VE |
vorhanden |
Bedarf |
Rest |
Jährl. Kosten |
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1 |
0 |
0 |
259.000 |
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2 |
3.248.200 |
3.248.200 |
259.000 |
2.989.200 |
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Sachdarstellung/ Begründung |
Die Sanierung des Grabens 25/2 ist ein wichtiges Projekt zur Verbesserung der Regenentwässerung im Stadtgebiet.
Zurzeit laufen im Bereich der Obstbausiedlung die Bauarbeiten des 1. Bauabschnitts. Damit wird in der Gesamtmaßnahme Sanierung Graben 25/2 der technologisch anspruchsvollere Abschnitt realisiert. Für den 2. Bauabschnitt „Gorzberg“ vom Grünland bis zur Gützkower Straße wurden für den Vermögenshaushalt 2011 259.000 € veranschlagt.
Es ist von großer Wichtigkeit, wenn dieser 2. BA nahtlos an den 1. BA anschließt. Damit wird erreicht, dass sich die Wiederherstellung der Vorflut schneller auf die kritische Entwässerungssituation im Stadtteil Südliche Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung, insbesondere in der Obstbausiedlung und im Bereich Am Grünland – Feldtstraße - Victor-Klemperer-Straße, auswirkt.
Da der 1. BA flussaufwärts zum 2. BA liegt, verhindert die zeitnahe Herstellung der ungehinderten Durchgängigkeit des Gewässers negative Auswirkungen (z.B. Wiederverschlammung) auf die bereits hergestellten Gewässerabschnitte.
Um diesen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollen bereits im Jahr 2010 die bauvorbereitenden Arbeiten bis zur Erteilung eines Auftrages abgeschlossen und nach Möglichkeit mit den Bauarbeiten begonnen werden. Diese Verfahrensweise setzt einen Vorgriff auf den Vermögenshaushalt 2011 voraus.
