Beschlussvorlage der Verwaltung - 05/378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt Frau Tina Schönerstedt als Stellvertreterin des stimmberechtigten Mitglieds des Stadtjungendrings in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

 

 

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Sachdarstellung

Vorschlagsberechtigt sind gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 Sozialgesetzbuch Acht – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) die im Bereich des öffentlichen Trägers (hier: Universitäts- und Hansestadt Greifswald) wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Da die bisherige von Stadtjungendring benannte Stellvertreterin ausscheidet, ist die Nachbesetzung erforderlich.

 

 

 

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Beschlüsse

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01.11.2010 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig