Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/794
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Besetzung in Gremien durch die CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.11.2007
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Sachdarstellung
Gemäß § 42 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern können für Stadtteile Ortsteilvertretungen gebildet werden. Wählbar sind Einwohner des Ortsteils und Gemeindevertreter. Gemäß Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist bei der Zusammensetzung der Ortsteilvertretungen das Ergebnis der Kommunalwahlen im entsprechenden Ortsteil zu Grunde zu legen. Die Bürgerschaft ist auch berechtigt, eine von ihr gewählte Person wieder aus ihrer Funktion abzuberufen (§ 32 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V.).
Mit der Benennung von Matthias Horn in die Ortsteilvertretung Schönwalde II kommt die CDU-Fraktion diesen Bestimmungen der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach. Zudem wird durch die Wahl eines Mitgliedes der Bürgerschaft in dieses Gremium der Informationsfluss zwischen Bürgerschaft und Ortsteilvertretung gestärkt.